{"id":1324,"date":"2011-10-31T15:24:22","date_gmt":"2011-10-31T13:24:22","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1324"},"modified":"2012-08-20T11:24:20","modified_gmt":"2012-08-20T09:24:20","slug":"tatsachliche-durchfuhrung-eines-treuhandvertrags-unter-ehegatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/tatsachliche-durchfuhrung-eines-treuhandvertrags-unter-ehegatten\/","title":{"rendered":"Tats\u00e4chliche Durchf\u00fchrung eines Treuhandvertrags unter Ehegatten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Tats\u00e4chliche Durchf\u00fchrung eines Treuhandvertrags unter Ehegatten<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverh\u00e4ltnis zwischen nahen Angeh\u00f6rigen muss nach den getroffenen Absprachen und nach deren tats\u00e4chlichem Vollzug zweifelsfrei erkennen lassen, dass der Treuh\u00e4nder ausschlie\u00dflich f\u00fcr Rechnung des Treugebers handelt. Es muss ferner dem zwischen Fremden \u00dcblichen entsprechen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger (Ehemann) ist zur H\u00e4lfte an einer GmbH beteiligt. Die Kl\u00e4gerin (Ehefrau) erwarb im April 2005 ein Gesch\u00e4ftshaus und vermietete es an die GmbH. Zugleich schlossen die Kl\u00e4ger einen Treuhandvertrag ab, wonach sich der Kl\u00e4ger als Treuh\u00e4nder verpflichtete, die Finanzierungsdarlehen und alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgesch\u00e4fte nach au\u00dfen hin im eigenen Namen aber f\u00fcr Rechnung der Kl\u00e4gerin als Treugeberin aufzunehmen. Im Innenverh\u00e4ltnis hatte der Kl\u00e4ger einen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Sodann nahm der Kl\u00e4ger 2 Darlehen auf, deren Tilgung durch die ebenfalls abgeschlossenen Bausparvertr\u00e4ge erfolgen sollte. Die Kl\u00e4gerin f\u00fchrte die vereinnahmte Miete abz\u00fcglich der umlagef\u00e4higen Kosten an den Kl\u00e4ger ab. Die Mieten reichten jedoch nicht aus, um die monatlichen Kreditzinsen f\u00fcr die Darlehen und die Einzahlung in den Bausparvertrag zu decken. Die \u00fcberschie\u00dfenden Bausparbeitr\u00e4ge in H\u00f6he von monatlich 2.090 EUR zahlte der Kl\u00e4ger daher auf eigene Rechnung. Die Kl\u00e4gerin machte Schuldzinsen und Geldbeschaffungskosten als Werbungskosten geltend. Das beklagte Finanzamt lehnte den Abzug wegen Drittaufwands ab.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht gab der Klage statt. Der Bundesfinanzhof wies sie ab. Eine Zuordnung aufgrund des Treuhandvertrages scheiterte daran, dass der Vertrag aufgrund mangelnder tats\u00e4chlicher Durchf\u00fchrung steuerrechtlich nicht anerkannt werden konnte. Ein tats\u00e4chlicher Vollzug muss zweifelsfrei erkennen lassen, dass der Treuh\u00e4nder ausschlie\u00dflich f\u00fcr Rechnung des Treugebers handelt. Vorliegend hat die Kl\u00e4gerin jedoch nicht ihre aus dem Treuhandvertrag entspringenden Hauptpflichten wie vereinbart erf\u00fcllt, denn der Kl\u00e4ger trug einen nicht unerheblichen Teil der Aufwendungen auf eigene Rechnung (2.090 EUR). Damit wurde der gesamte Vertrag der Besteuerung nicht zugrunde gelegt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Vor Abschluss von Vertr\u00e4gen mit Angeh\u00f6rigen ist zu pr\u00fcfen, ob der vorgesehene Leistungsaustausch auch mit Dritten wirtschaftlich vern\u00fcnftig w\u00e4re und wie die markt- und verkehrs\u00fcblichen Rahmenbedingungen beschaffen sind. Alle Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Die geschuldeten Leistungen m\u00fcssen fristgerecht und voll erbracht werden. Von einem Leistungsaustausch \u00fcber gemeinsame Familienkonten sollte abgesehen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Tats\u00e4chliche Durchf\u00fchrung eines Treuhandvertrags unter Ehegatten Kernaussage Ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverh\u00e4ltnis zwischen nahen Angeh\u00f6rigen muss nach den getroffenen Absprachen und nach deren tats\u00e4chlichem Vollzug zweifelsfrei erkennen lassen, dass der Treuh\u00e4nder ausschlie\u00dflich f\u00fcr Rechnung des Treugebers handelt. Es muss ferner dem zwischen Fremden \u00dcblichen entsprechen. 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