{"id":1328,"date":"2011-10-31T15:33:22","date_gmt":"2011-10-31T13:33:22","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1328"},"modified":"2012-08-20T11:23:59","modified_gmt":"2012-08-20T09:23:59","slug":"der-fiskus-haftet-wenn-er-unternehmen-in-die-insolvenz-treibt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/der-fiskus-haftet-wenn-er-unternehmen-in-die-insolvenz-treibt\/","title":{"rendered":"Der Fiskus haftet, wenn er Unternehmen in die Insolvenz treibt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Fiskus haftet, wenn er Unternehmen in die Insolvenz treibt<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Aufgrund von massiven Steuerausf\u00e4llen durch Umsatzsteuerbetrug sieht die Finanzverwaltung es nicht gerne, wenn insbesondere Existenzgr\u00fcnder hohe Vorsteuererstattungsanspr\u00fcche geltend machen, ohne einen einzigen Umsatz zu erzielen. Die Finanzverwaltung reagiert hierauf regelm\u00e4\u00dfig mit \u00dcberpr\u00fcfungen der Anmeldungen, ggf. der Verz\u00f6gerung der Auszahlung der Erstattung und h\u00e4ufig mit der Nicht-Anerkennung der Unternehmereigenschaft des Betroffenen. Dies mag im Einzelfall durchaus berechtigt sein, kann aber auch den Ruin f\u00fcr den Unternehmer bedeuten.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin befasste sich mit der Herstellung eines neuen Baustoffes. Die hierzu erforderliche Produktionsanlage sollte eine nahestehende Gesellschaft errichten. Diese stellte der Kl\u00e4gerin im Jahr 1994 ca. 22 Mio. DM f\u00fcr geleistete Arbeiten in Rechnung, die diese wiederum in ihren Voranmeldungen ber\u00fccksichtigte. Das Finanzamt leitete daraufhin eine Umsatzsteuersonderpr\u00fcfung ein und versagte der Kl\u00e4gerin die Unternehmereigenschaft. Da u. a. die Kunden nicht bereit waren, Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis zu akzeptieren, konnte die Kl\u00e4gerin nach eigener Aussage trotz hohem Auftragsbestand keine Ums\u00e4tze mehr erzielen und ging in die Insolvenz. Erst sp\u00e4ter, im Jahr 2000, erkannte das Finanzamt die Unternehmereigenschaft an und erstattete die Vorsteuer. Die Kl\u00e4gerin forderte nun Schadensersatz vom Land f\u00fcr verlorene Investitionen, entgangenen Gewinn sowie entstandene Beratungskosten in H\u00f6he von 360 Mio. DM.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) h\u00e4lt die Versagung der Unternehmereigenschaft nur f\u00fcr gerechtfertigt, falls das Finanzamt objektiv davon ausgehen konnte, dass die Kl\u00e4gerin die unternehmerische Bet\u00e4tigung nicht ernsthaft oder in Betrugsabsicht verfolgte. Lediglich die Tatsache, dass die Kl\u00e4gerin tats\u00e4chlich keine Ums\u00e4tze erzielt hat, steht der Unternehmereigenschaft nicht entgegen. Da die Vorinstanz hierzu keine ausreichenden Feststellungen getroffen hat, verwies der BGH das Verfahren an diese zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Anerkennung der Unternehmereigenschaft in der Aufbauphase eines Unternehmens ist es ausreichend, dass objektiv die Absicht besteht, Ums\u00e4tze zu erzielen. Dies gilt auch dann, wenn sich sp\u00e4ter herausstellt, dass tats\u00e4chlich keine Ums\u00e4tze realisiert werden. Versagt die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen in einem solchen Fall die Unternehmereigenschaft, so handelt sie rechtswidrig, dem Steuerpflichtigen steht dann Schadensersatz zu.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Fiskus haftet, wenn er Unternehmen in die Insolvenz treibt Rechtslage Aufgrund von massiven Steuerausf\u00e4llen durch Umsatzsteuerbetrug sieht die Finanzverwaltung es nicht gerne, wenn insbesondere Existenzgr\u00fcnder hohe Vorsteuererstattungsanspr\u00fcche geltend machen, ohne einen einzigen Umsatz zu erzielen. 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