{"id":1331,"date":"2011-10-31T15:34:36","date_gmt":"2011-10-31T13:34:36","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1331"},"modified":"2012-08-20T11:23:35","modified_gmt":"2012-08-20T09:23:35","slug":"umkehr-der-steuerschuldnerschaft-fur-handys","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/umkehr-der-steuerschuldnerschaft-fur-handys\/","title":{"rendered":"Umkehr der Steuerschuldnerschaft f\u00fcr Handys"},"content":{"rendered":"<p><strong>Umkehr der Steuerschuldnerschaft f\u00fcr Handys<\/strong><\/p>\n<p><strong>Einf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>Mit Wirkung vom 1.7.2011 wurde die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf die Lieferung von Mobilfunkger\u00e4ten und integrierten Schaltkreisen ausgeweitet. Dies gilt jedoch nur, wenn das Entgelt f\u00fcr die jeweilige Lieferung mindestens 5.000 EUR betr\u00e4gt. Der Kauf eines Handys im Elektronikfachmarkt ist daher von der Neuregelung nicht betroffen.<\/p>\n<p><strong>Neue Verwaltungsanweisung<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun zur Neuregelung Stellung genommen. Mobilfunkger\u00e4te kennzeichnen sich demnach dadurch aus, dass sie Sprach\u00fcbertragungen \u00fcber Mobilfunknetze erm\u00f6glichen. Ger\u00e4te, die lediglich Daten \u00fcbertragen, fallen nicht unter die Regelung, dies sind z. B. Navigationsger\u00e4te, MP3-Player, Spielekonsolen, On-Board-Units sowie Computer. K\u00f6nnen Computer auch zu Sprach\u00fcbertragungen genutzt werden, fallen sie hingegen unter die Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Bei integrierten Schaltkreisen handelt es sich nach Ansicht des BMF um &#8222;eine auf einem einzelnen (Halbleiter-)Substrat (sog. Chip) untergebrachte elektronische Schaltung (elektronische Bauelemente mit Verdrahtung)&#8220;. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Mikroprozessoren sowie CPUs. Die Lieferung integrierter Schaltkreise f\u00e4llt nur dann unter die Neuregelung, wenn sie noch nicht in einem Endprodukt, z. B. Laptop, eingebaut wurden. Die Lieferung von Antennen, elektronischen Filtern, Induktivit\u00e4ten, Kondensatoren sowie Sensoren, die integrierte Schaltkreise enthalten, ist ebenfalls nicht von der Neuregelung betroffen. Um festzustellen, ob die betragsm\u00e4\u00dfige Grenze von 5.000 EUR erreicht wird, ist auf die Bestellung, den Auftrag bzw. den Rahmenvertrag abzustellen. Nachtr\u00e4gliche Minderungen des Entgelts bleiben hierbei unber\u00fccksichtigt. Lautet die Bestellung z. B. \u00fcber netto 40.000 EUR, ist der Leistungsempf\u00e4nger Schuldner der Umsatzsteuer, auch wenn die Bestellung in 10 einzelnen Rechnungen \u00fcber jeweils 4.000 EUR fakturiert wird.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><\/p>\n<p>Die Neuregelung soll dazu dienen, den Umsatzsteuerbetrug in den jeweiligen Branchen einzud\u00e4mmen, verkompliziert aber das UStG weiter. Die betroffenen Unternehmen m\u00fcssen sich mit dem Schreiben auseinandersetzen, um steuerlichen Risiken zu entgehen. Organisatorisch muss sichergestellt werden, dass die Vorgaben des BMF ber\u00fccksichtigt werden. So muss z. B. den f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Eingangsrechnungen verantwortlichen Mitarbeitern bekannt sein, ob einzelne, die Grenze nicht erreichende Rechnungen Teil eines gr\u00f6\u00dferen Gesamtauftrages sind oder nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Umkehr der Steuerschuldnerschaft f\u00fcr Handys Einf\u00fchrung Mit Wirkung vom 1.7.2011 wurde die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf die Lieferung von Mobilfunkger\u00e4ten und integrierten Schaltkreisen ausgeweitet. Dies gilt jedoch nur, wenn das Entgelt f\u00fcr die jeweilige Lieferung mindestens 5.000 EUR betr\u00e4gt. Der Kauf eines Handys im Elektronikfachmarkt ist daher von der Neuregelung nicht betroffen. 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