{"id":14170,"date":"2013-03-10T10:44:52","date_gmt":"2013-03-10T08:44:52","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=14170"},"modified":"2018-04-13T11:45:34","modified_gmt":"2018-04-13T09:45:34","slug":"elstam-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/elstam-2\/","title":{"rendered":"ELStAM"},"content":{"rendered":"<h2>\u201eELStAM\u201c-Start erfolgreich \u2013 Nun steht das Verfahren auf dem praktischen Pr\u00fcfstein<\/h2>\n<p>Gleich zweimal hat die Finanzverwaltung die letzten Tage genutzt, \u00fcber den Einstieg in das elektronische Lohnsteuerverfahren zu berichten und sich \u00fcber bisher nicht identifizierte Brennpunkte in der Praxis zu informieren. Sowohl w\u00e4hrend der Sitzung des <strong>AWV-Arbeitskreises \u201ePilotphase ELStAM\u201c<\/strong> am 19.2.2013 als auch im Rahmen der <strong>Informationsveranstaltung beim Bundesministerium der Finanzen<\/strong> (BMF) am 26.2.2013 kam es zwischen den Teilnehmern zu einem regen und konstruktiven Erfahrungsaustausch. Zwischen den Vertretern der an der Pilotphase beteiligten Arbeitgeberschaft, denen der Verb\u00e4nde sowie denen der Finanzverwaltung besteht Einigkeit, dass das Verfahren in der Praxis gut angenommen wird. Die Einf\u00fchrung verl\u00e4uft zwar bisher in \u00fcberwiegend erwarteten Bahnen. Dennoch geschieht noch nicht alles reibungslos.<\/p>\n<p><strong>Aktueller Verfahrensstand<\/strong><br \/>\n Den ersten Datenerhebungen zufolge sind bereits rund <strong>8.000.000 Arbeitnehmer zum Verfahren angemeldet<\/strong>, was bei insgesamt 42.000.000 Arbeitsverh\u00e4ltnissen deutschlandweit etwa <strong>19 %<\/strong> ausmacht (Stand: 25.2.2013). Vorreiter sind derzeit angesichts ihres Anteils an der Arbeitnehmerschaft die Fl\u00e4chenstaaten Bayern sowie Nordrhein-Westfalen. Mit einem <strong>erheblichen Anstieg<\/strong> der Anmeldungen wird zudem nicht erst am Ende des Jahres, sondern bereits im <strong>2. Quartal 2013<\/strong> gerechnet.<\/p>\n<p>Die Finanzverwaltung hebt in ihren Berichten positiv hervor, dass die <strong>Steuerberaterschaft<\/strong> bereits in gro\u00dfem Umfang mit ihren Mandanten eingestiegen ist. So sollen inzwischen 40 % der Arbeitgeber, deren Lohnbuchhaltung von Steuerberatern betreut wird, am Verfahren teilnehmen.<\/p>\n<p><strong>Ausbau der Kommunikationswege<\/strong><br \/>\n Den anf\u00e4nglichen Defiziten der <strong>Hotline zur Einf\u00fchrung der elektronischen Lohnsteuerkarte<\/strong> begegnet die Projektgruppe derzeit mit erneuten umfangreichen fachlichen Fortbildungen sowie Kommunikationsschulungen der Ansprechpartner. Zur besseren Erreichbarkeit wird die Anzahl der Mitarbeiter deutlich erh\u00f6ht. Zwar gilt weiterhin, dass die Hotline mangels Zugriff auf die ELStAM-Datenbank nur allgemeine Hilfestellungen geben kann. Ziel der aktuellen Ma\u00dfnahmen ist es aber unter anderem, dass die Kontaktpersonen im Einzelfall konkrete Ausk\u00fcnfte \u00fcber die zust\u00e4ndigen Stellen geben oder sich intern mit der Finanzverwaltung zur Kl\u00e4rung in Kontakt setzen.<\/p>\n<p>Neben der Erweiterung dieses Kommunikationswegs unterst\u00fctzt die j\u00fcngste Aktualisierung der Internetseite \u201eElster\u201c den Informationsfluss. Ab sofort gibt die Seite an exponierter Stelle \u201e<strong title=\"blocked::https:\/\/www.elster.de\/arbeitg_elstam.php\">Aktuelle Informationen<\/strong>\u201c zum Verfahren. Gegenw\u00e4rtige technische Probleme (wie beispielsweise tempor\u00e4re Verz\u00f6gerungen bei der Abholung der Anmelde- oder Monatslisten) oder andere akute Verfahrensfragen werden dort schnellstm\u00f6glich erl\u00e4utert.<\/p>\n<p><strong>Technische Anlaufschwierigkeiten werden behoben<\/strong><br \/>\n Trotz der Pilotphase hat die Projektgruppe der Finanzverwaltung technische Problemfelder in der Praxis ausgemacht und wirkt auf zeitnahe L\u00f6sungen hin. In der Praxis sind insbesondere Sachverhalte rund um die <strong>Meldedaten<\/strong> von Bedeutung:<\/p>\n<p>Aktuell kommt es noch vermehrt zur <strong>Auslieferung inhaltsgleicher ELStAM-Monatslisten<\/strong> an die Arbeitgeber. Dies ist darin begr\u00fcndet, dass jede \u00c4nderung der Meldedaten des Arbeitnehmers (beispielsweise Umzug) unabh\u00e4ngig von ihrer steuerlichen Auswirkung die Mitteilung einer \u00c4nderungsliste anst\u00f6\u00dft. Da f\u00fcr den Arbeitgeber aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden in der Liste nur die f\u00fcr die lohnsteuerlichen Abzugsmerkmale relevanten \u00c4nderungen sichtbar sind, kommt bei ihm eine inhaltsgleiche Liste an. Die Finanzverwaltung sorgt f\u00fcr eine Reduzierung der entsprechenden Auslieferungen.<\/p>\n<p>In <strong>Einzelf\u00e4llen<\/strong> ist die <strong>von Ehegatten noch zu Zeiten des Papierverfahrens beantragte Steuerklassenkombination III \/ V<\/strong> nicht mehr in den ELStAM vorgesehen. Bei der Schaffung der technischen Voraussetzungen f\u00fcr das Verfahren <strong>in 2010<\/strong> kam es aufgrund von Softwareproblemen bei den Meldebeh\u00f6rden zu fehlerhaften \u00dcbertragungen von Ehegattenverkn\u00fcpfungen. Nur in Bezug auf die Steuerklassenwahl konnten diese Informationen von der Finanzverwaltung nicht nachgepflegt werden, so dass in der Datenbank die gesetzlich vorgesehene <strong>Steuerklassenkombination IV \/ IV<\/strong> gespeichert ist. Bei entsprechenden Abweichungen sollte der Arbeitgeber auf die Anwendung der abgerufenen ELStAM mit Zustimmung des Arbeitnehmers zun\u00e4chst verzichten. Innerhalb der sechsmonatigen Kulanzfrist kann der Lohnsteuerabzug dann auf Basis der bisher vorliegenden Papierbescheinigungen durchgef\u00fchrt werden. Die betroffenen Ehegatten sollten schnellstm\u00f6glich einen neuen Antrag beim Finanzamt stellen. In der n\u00e4chsten ELStAM-Monatsliste werden die zutreffenden Merkmale r\u00fcckwirkend \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p><strong>Verstirbt ein Arbeitnehmer<\/strong>, wendet die <strong>Abrechnungssoftware aufgrund ihrer Programmierung<\/strong> automatisch ab dieser Mitteilung der Meldedaten derzeit noch die <strong>Steuerklasse VI<\/strong> an. Die grunds\u00e4tzlich anzuwendenden Besteuerungsmerkmale des Erben werden beim Arbeitslohn, der nach dem Tod des Arbeitnehmers gezahlt wird, nicht ber\u00fccksichtigt. Ebenso kommt die Vereinfachungsregelung, wonach der Steuerabzug im Sterbemonat noch nach den Besteuerungsmerkmalen des Verstorbenen vorgenommen werden darf (R 19.9 Abs. 1 S. 2 LStR 2011), ebenfalls nicht zur Anwendung. Den Grund f\u00fcr die softwarebedingte Umstellung auf die Steuerklasse VI erf\u00e4hrt der Arbeitgeber aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden jedoch nicht. Bis dieser Fall von den Softwareherstellern ber\u00fccksichtigt wird, empfiehlt es sich f\u00fcr den Arbeitgeber, diese Abweichung aufzukl\u00e4ren und die Steuerklasse durch manuelle Einstellung in der Software zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p><strong>Weitere Er\u00f6rterungen<\/strong><br \/>\n Gemeinsam mit weiteren Dachverb\u00e4nden hat der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) vor der Informationsveranstaltung des BMF eine Liste mit praxisrelevanten Themen an die Finanzverwaltung gerichtet. Diese ergaben sich unter anderem aus den Er\u00f6rterungen im Rahmen des AWV-Arbeitskreises und konnten im Wesentlichen im Sinne der obigen Ausf\u00fchrungen bei der Veranstaltung des BMF gekl\u00e4rt werden. F\u00fcr den DStV nahm an den Veranstaltungen Frau RAin\/StBin Sylvia Mein teil.<\/p>\n<p>Um weiterhin einen reibungslosen Einstieg in das elektronische Verfahren durch einen engen Austausch zwischen Finanzverwaltung und Praxis zu gew\u00e4hrleisten sowie m\u00f6gliche praktische Baustellen zeitnah zu beseitigen, sind weitere Sitzungen des AWV-Arbeitskreises sowie Veranstaltungen beim BMF geplant.<\/p>\n<p><strong>Der AWV-Arbeitskreis<\/strong><br \/>\n Der von dem Verein \u201eArbeitsgemeinschaft f\u00fcr wirtschaftliche Verwaltung\u201c (AWV, gef\u00f6rdert durch das Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Technologie) organisierte Arbeitskreis wurde zur Begleitung der Pilotphase gegr\u00fcndet. Er setzt sich aus Vertretern von Gro\u00dfunternehmen sowie von Spitzenverb\u00e4nden und aus Mitarbeitern des BMF sowie der Projektgruppe des federf\u00fchrend beauftragten Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen zusammen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eELStAM\u201c-Start erfolgreich \u2013 Nun steht das Verfahren auf dem praktischen Pr\u00fcfstein Gleich zweimal hat die Finanzverwaltung die letzten Tage genutzt, \u00fcber den Einstieg in das elektronische Lohnsteuerverfahren zu berichten und sich \u00fcber bisher nicht identifizierte Brennpunkte in der Praxis zu informieren. 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