{"id":1440,"date":"2011-09-30T15:26:13","date_gmt":"2011-09-30T13:26:13","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1440"},"modified":"2012-08-21T09:42:23","modified_gmt":"2012-08-21T07:42:23","slug":"alkohol-am-arbeitsplatz-risiko-fur-versicherungsschutz-und-hinterbliebenenrente","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/alkohol-am-arbeitsplatz-risiko-fur-versicherungsschutz-und-hinterbliebenenrente\/","title":{"rendered":"Alkohol am Arbeitsplatz: Risiko f\u00fcr Versicherungsschutz und Hinterbliebenenrente"},"content":{"rendered":"<p><strong>Alkohol am Arbeitsplatz: Risiko f\u00fcr Versicherungsschutz und Hinterbliebenenrente<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage\/Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Arbeitsunf\u00e4lle, einschlie\u00dflich Unf\u00e4llen auf dem Weg zur und von der Arbeit, sind \u00fcber die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Das Landessozialgericht Darmstadt hatte in einem besonders schwerwiegenden Fall des Alkoholkonsums w\u00e4hrend der Arbeit dar\u00fcber zu befinden, ob der Versicherungsschutz insgesamt verweigert werden kann, wenn den Arbeitnehmer die alleinige Schuld am Unfall trifft.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Ein Arbeitnehmer hatte zum Zeitpunkt seines t\u00f6dlichen Unfalls auf der Heimfahrt von der Arbeit 2,2 Promille Alkohol im Blut, war also absolut fahrunt\u00fcchtig. Beim Arbeitgeber galt ein Alkoholverbot. Die Ermittlungen ergaben, dass allein die absolute Fahrunt\u00fcchtigkeit Unfallursache gewesen war. Aufgrund dieser Tatsache wurden der Familie die Leistungen aus der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung (Unfallversicherung) versagt. Hiergegen wandte sich die Ehefrau, insbesondere mit der Begr\u00fcndung, dass es im Betrieb \u00fcblich gewesen sei, Alkohol zu trinken.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Landessozialgericht Darmstadt wies die Klage ab, lie\u00df allerdings die Revision zum Bundessozialgericht zu. Es sei zul\u00e4ssig, die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung insgesamt zu versagen, wenn ein Alleinverschulden des Arbeitnehmers an dem Unfall vorliege. Auch der Arbeitgeber k\u00f6nne nicht mit zur Verantwortung gezogen werden, da der Genuss von Alkohol stets eine private Entscheidung des eigenverantwortlich handelnden Versicherten sei und der Alkoholkonsum nicht zu einer betrieblichen T\u00e4tigkeit geh\u00f6re. Im \u00dcbrigen seien im Betrieb auch nur alkoholfreie Getr\u00e4nke angeboten worden. Eine Pflicht des Arbeitgebers zum Unterbinden von Alkoholkonsum bestehe nicht.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Revision bleibt abzuwarten. Nicht ausgeurteilt, aber wohl anders zu entscheiden, ist der Fall, wenn es sich um einen alkoholkranken Arbeitnehmer handelt. Inwieweit und in welchem Grad hier eine Mitverursachung durch Dritte anzunehmen w\u00e4re, die dann jedenfalls nicht zum vollen Verlust der Anspr\u00fcche gegen die gesetzliche Unfallversicherung f\u00fchren w\u00fcrde, bleibt ebenfalls abzuwarten. Einstweilen verbleibt es dabei, dass die Alleinverantwortung f\u00fcr einen Unfall zum vollst\u00e4ndigen Verlust der gesetzlichen Versicherungsanspr\u00fcche f\u00fchren kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Alkohol am Arbeitsplatz: Risiko f\u00fcr Versicherungsschutz und Hinterbliebenenrente Kernfrage\/Rechtslage Arbeitsunf\u00e4lle, einschlie\u00dflich Unf\u00e4llen auf dem Weg zur und von der Arbeit, sind \u00fcber die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Das Landessozialgericht Darmstadt hatte in einem besonders schwerwiegenden Fall des Alkoholkonsums w\u00e4hrend der Arbeit dar\u00fcber zu befinden, ob der Versicherungsschutz insgesamt verweigert werden kann, wenn den Arbeitnehmer die alleinige &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/alkohol-am-arbeitsplatz-risiko-fur-versicherungsschutz-und-hinterbliebenenrente\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Alkohol am Arbeitsplatz: Risiko f\u00fcr Versicherungsschutz und Hinterbliebenenrente<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[856,854,855],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1440"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1440"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1440\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1440"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1440"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1440"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}