{"id":1466,"date":"2011-09-30T15:52:25","date_gmt":"2011-09-30T13:52:25","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1466"},"modified":"2026-07-14T15:53:19","modified_gmt":"2026-07-14T13:53:19","slug":"steuererstattung-auf-falsches-konto-wirkt-nicht-schuldbefreiend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuererstattung-auf-falsches-konto-wirkt-nicht-schuldbefreiend\/","title":{"rendered":"Steuererstattung auf falsches Konto wirkt nicht schuldbefreiend"},"content":{"rendered":"<p><strong>Steuererstattung auf falsches Konto wirkt nicht schuldbefreiend<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Haben Ehegatten vor ihrer Trennung in einer gemeinsamen Steuererkl\u00e4rung die Auszahlung etwaiger Steuererstattungsbetr\u00e4ge auf ein dem Ehemann zuzurechnendes Bankkonto beantragt, hat die Zahlung des gesamten Erstattungsbetrages auf ein der Ehefrau zuzurechnendes Konto in H\u00f6he des h\u00e4lftigen Anteils keine schuldbefreiende Wirkung.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger und seine Ehefrau wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In einer gemeinsamen Steuererkl\u00e4rung gaben sie an, dass Erstattungsbetr\u00e4ge auf ein dem Ehemann zuzurechnendes Bankkonto \u00fcberwiesen werden sollen. Davon abweichend teilte die Ehefrau dem beklagten Finanzamt mit, dass die Bankverbindung unzutreffend sei und reichte eine auf sie lautende Kontoverbindung ein. Diese Erkl\u00e4rung trug eine weitere Unterschrift, die jedoch mit dem Schriftzug des Kl\u00e4gers nicht identisch war. Das Finanzamt \u00fcberwies daraufhin den festgesetzten Erstattungsbetrag insgesamt auf das Konto der Ehefrau. Nach Trennung der Ehegatten bat der Kl\u00e4ger um \u00dcberweisung des Erstattungsbetrages auf sein Konto. Das beklagte Finanzamt stellte durch Abrechnungsbescheid fest, dass der Erstattungsanspruch durch \u00dcberweisung auf das Konto der Ehefrau erloschen sei. Hiergegen richtet sich die Klage.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht gab der Klage in H\u00f6he des h\u00e4lftigen Erstattungsbetrages statt. Nach den Vorschriften der Abgabenordnung (hier: \u00a7 37 Abs. 2 AO) ist derjenige erstattungsberechtigt, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Soweit im Zeitpunkt der Zahlung Anhaltspunkte f\u00fcr eine bestimmte Tilgungsabsicht des zahlenden Ehegatten fehlen, ist bei bestehender Ehe davon auszugehen, dass die Zahlung f\u00fcr Rechnung beider Ehegatten als Gesamtschuldner erfolgte. Ebenso sind beide Ehegatten bei \u00dcberzahlung sodann erstattungsberechtigt. Der Erstattungsbetrag ist nach K\u00f6pfen aufzuteilen. Aufgrund der ausdr\u00fccklichen Anweisung in der gemeinsamen Einkommensteuererkl\u00e4rung zur Zahlung auf das Konto des Ehemannes, durfte das Finanzamt den h\u00e4lftigen Erstattungsbetrag nicht auf ein anderes Konto \u00fcberweisen. Die schuldbefreiende Wirkung konnte mit dieser \u00dcberweisung nicht eintreten.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Bei zusammen veranlagten Ehegatten erfolgt die Zahlung w\u00e4hrend einer intakten Ehe grunds\u00e4tzlich auf die Einkommensteuerschuld beider Ehegatten. Zahlungen w\u00e4hrend und nach der Trennung und\/oder Scheidung erfolgen demgegen\u00fcber in der Regel auf die Einkommensteuerschuld des Zahlenden. In Zweifelsf\u00e4llen sollte eine eindeutige Tilgungsbestimmung getroffen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Steuererstattung auf falsches Konto wirkt nicht schuldbefreiend Kernaussage Haben Ehegatten vor ihrer Trennung in einer gemeinsamen Steuererkl\u00e4rung die Auszahlung etwaiger Steuererstattungsbetr\u00e4ge auf ein dem Ehemann zuzurechnendes Bankkonto beantragt, hat die Zahlung des gesamten Erstattungsbetrages auf ein der Ehefrau zuzurechnendes Konto in H\u00f6he des h\u00e4lftigen Anteils keine schuldbefreiende Wirkung. Sachverhalt Der Kl\u00e4ger und seine Ehefrau wurden &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuererstattung-auf-falsches-konto-wirkt-nicht-schuldbefreiend\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Steuererstattung auf falsches Konto wirkt nicht schuldbefreiend<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[866,865],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1466"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1466"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1466\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1466"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1466"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1466"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}