{"id":149,"date":"2012-03-31T11:31:55","date_gmt":"2012-03-31T09:31:55","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=149"},"modified":"2012-09-19T13:24:34","modified_gmt":"2012-09-19T11:24:34","slug":"revidiertes-doppelbesteuerungsabkommen-schweiz-in-kraft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/revidiertes-doppelbesteuerungsabkommen-schweiz-in-kraft\/","title":{"rendered":"Revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz in Kraft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz in Kraft<\/strong><\/p>\n<p><strong> Grundlagen<\/strong><\/p>\n<p>Am 27.10.2010 wurde das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland<br \/>\nund der Schweiz (DBA-Schweiz) unterschrieben. Das unterzeichnete DBA richtete sich dabei<br \/>\nnach dem OECD-Standard und \u00e4nderte das bereits seit 1971 bestehende DBA in wesentlichen<br \/>\nPunkten. Der zu seinem Inkrafttreten notwendige Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte<br \/>\njedoch erst am 21.12.2011. Entgegen des urspr\u00fcnglichen Zeitplans findet somit ein Teil der<br \/>\nNeuregelungen erst mit Wirkung ab dem 1.1.2012 Anwendung. Die wesentlichen \u00c4nderungen<br \/>\ndes revidierten DBA lassen sich wie folgt zusammenfassen:<\/p>\n<p><strong>Quellensteuererleichterungen f\u00fcr Dividenden<\/strong><\/p>\n<p>Ein Quellensteuerabzug auf Dividenden hat zuk\u00fcnftig bereits zu unterbleiben, wenn die im<br \/>\nanderen Land ans\u00e4ssige beteiligte Gesellschaft f\u00fcr einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens<br \/>\n12 Monaten unmittelbar mindestens 10 % (zuvor: 20 %) der Anteile besitzt. Die Erleichterung<br \/>\ngilt f\u00fcr s\u00e4mtliche Dividenden, die am oder nach dem 1.1.2011 f\u00e4llig werden.<\/p>\n<p><strong> Schiedsklausel<\/strong><\/p>\n<p>Beide Staaten haben sich auf die Einf\u00fchrung einer Schiedsklausel als Erg\u00e4nzung bzw. Erweiterung<br \/>\nzum Verst\u00e4ndigungsverfahren geeinigt. Das Schiedsverfahren wird unter bestimmten<br \/>\nVoraussetzungen durchgef\u00fchrt, wenn sich die zust\u00e4nden Beh\u00f6rden im Fall einer abkommenswidrigen<br \/>\nSituation nicht im Rahmen eines Verst\u00e4ndigungsverfahren einigen konnten.<\/p>\n<p><strong>Gro\u00dfe Auskunftsklausel<\/strong><\/p>\n<p>Wesentliche \u00c4nderung des revidierten DBA ist die Vereinbarung einer sogenannten gro\u00dfen<br \/>\nAuskunftsklausel. Nach der kleinen Auskunftsklausel k\u00f6nnen nur Ausk\u00fcnfte erbeten oder<br \/>\n\u00fcbermittelt werden, die zur Durchf\u00fchrung des DBA selbst notwendig sind. Demgegen\u00fcber sieht<br \/>\ndie gro\u00dfe Auskunftsklausel die \u00dcbermittlung aller Ausk\u00fcnfte vor, die zur Anwendung des DBA<br \/>\noder des innerstaatlichen Rechts eines Vertragsstaats \u00fcber die unter das Abkommen fallenden<br \/>\nSteuern erforderlich sind. Ausk\u00fcnfte k\u00f6nnen z. B. \u00fcber die Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen<br \/>\noder \u00fcber Beweismittel, die zur steuerlichen Beurteilung erforderlich sind, angefordert<br \/>\nwerden. Ausk\u00fcnfte zur Durchf\u00fchrung rein innerstaatlichen Rechts, wie beispielsweise Spontanausk\u00fcnfte,<br \/>\nsind somit ebenfalls zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Das nunmehr endg\u00fcltig in Kraft getretene revidierte DBA ist streng zu trennen vom &#8211; auch in<br \/>\nder breiten \u00d6ffentlichkeit kontrovers diskutierten &#8211; Steuerabkommen zur Behandlung von Kapitalanlagen<br \/>\ndeutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz vom 21.9.2011. Dieses befindet sich<br \/>\nderzeit noch im Ratifizierungsprozess, wobei es unsicher erscheint, ob der Bundesrat seine<br \/>\nZustimmung erteilen wird. Das Steuerabkommen, das am 1.1.2013 in Kraft treten soll, sieht<br \/>\ninsbesondere eine Abgeltungsteuer auf zuk\u00fcnftige Ertr\u00e4ge sowie eine Pauschalbesteuerung f\u00fcr<br \/>\nbislang nicht versteuerte Kapitalanlagen vor<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz in Kraft Grundlagen Am 27.10.2010 wurde das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (DBA-Schweiz) unterschrieben. Das unterzeichnete DBA richtete sich dabei nach dem OECD-Standard und \u00e4nderte das bereits seit 1971 bestehende DBA in wesentlichen Punkten. Der zu seinem Inkrafttreten notwendige Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte jedoch erst am 21.12.2011. 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