{"id":15144,"date":"2013-01-31T12:19:57","date_gmt":"2013-01-31T10:19:57","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=15144"},"modified":"2013-03-25T12:22:39","modified_gmt":"2013-03-25T10:22:39","slug":"nachweis-der-unternehmerischen-nutzung-des-leistungsempfangers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/nachweis-der-unternehmerischen-nutzung-des-leistungsempfangers\/","title":{"rendered":"Nachweis der unternehmerischen Nutzung des Leistungsempf\u00e4ngers"},"content":{"rendered":"<p><strong>Nachweis der unternehmerischen Nutzung des Leistungsempf\u00e4ngers<\/strong><\/p>\n<p><strong>Einf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>Werden Dienstleistungen an andere Unternehmer erbracht, die diese f\u00fcr ihr Unternehmen beziehen, so sind die Dienstleistungen, von Ausnahmen abgesehen, am Sitz des Leistungsempf\u00e4ngers zu besteuern. Bedeutung hat dies, wenn der Leistungsempf\u00e4nger im Ausland sitzt, da der Umsatz dann im Ausland und nicht in Deutschland steuerbar ist. Der leistende Unternehmer muss nachweisen, dass der Leistungsempf\u00e4nger Unternehmer ist. In der EU geschieht dies, indem der Leistungsempf\u00e4nger seine USt-IDNr. verwendet. Im Regelfall ist dann auch davon auszugehen, dass der Auftraggeber die Leistung f\u00fcr sein Unternehmen bezieht. Fraglich war bisher, was zu tun ist, wenn die erbrachte Leistung \u00fcblicherweise privat genutzt wird.<\/p>\n<p><strong>Neue Verwaltungsanweisung<\/strong><\/p>\n<p>Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) reicht die Verwendung der USt-IDNr. durch den Leistungsempf\u00e4nger nicht als Nachweis der unternehmerischen Nutzung aus, wenn die erbrachten Dienstleistungen mit hoher Wahrscheinlichkeit f\u00fcr den privaten Gebrauch des Leistungsempf\u00e4ngers sowie dessen Personal bestimmt sind. In diesen F\u00e4llen soll sich der Auftragnehmer die unternehmerische Nutzung durch den Leistungsempf\u00e4nger best\u00e4tigen lassen. Um zu verdeutlichen, welche Dienstleistungen hiervon betroffen sind, listet das BMF exemplarische F\u00e4lle auf, wie z. B. Nachhilfeunterricht f\u00fcr Sch\u00fcler, Leistungen von Zahn\u00e4rzten sowie Beratungsleistungen i. V. m. der pers\u00f6nlichen Einkommensteuererkl\u00e4rung.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><\/p>\n<p>Die Regelung entspricht den Vorgaben der EU. Die Unternehmen m\u00fcssen sich daher auf zus\u00e4tzliche Nachweispflichten einstellen. Immer wenn Zweifel an der unternehmerischen Nutzung durch einen den Leistungsempf\u00e4nger bestehen, ist die o. g. Best\u00e4tigung einzuholen. Dies betrifft aber nur Leistungen, die an Leistungsempf\u00e4nger erbracht werden, die nicht im Inland ans\u00e4ssig ist. Denn nur hier drohen dem deutschen Fiskus Steuerausf\u00e4lle. Die vom BMF aufgelisteten F\u00e4lle d\u00fcrften unstrittig sein. Die Liste ist jedoch nicht abschlie\u00dfend. Es ist daher fraglich, welche F\u00e4lle \u00fcber die in der Liste aufgef\u00fchrten F\u00e4lle hinaus betroffen sind. Was ist z. B. mit Gartenbauleistungen? Diese k\u00f6nnen sowohl unternehmerisch als auch privat genutzt werden; muss hier vorsorglich auch eine Best\u00e4tigung eingeholt werden? Im Zweifel sollten sich die Unternehmen durch die Best\u00e4tigung absichern. Hierdurch d\u00fcrfte zwar der Betrug durch Leistungsempf\u00e4nger, die private Dienstleistungen &#8222;netto&#8220; erhalten wollen, nicht zu verhindern sein, der leistende Unternehmer entgeht aber so den Nachforderungen des Fiskus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachweis der unternehmerischen Nutzung des Leistungsempf\u00e4ngers Einf\u00fchrung Werden Dienstleistungen an andere Unternehmer erbracht, die diese f\u00fcr ihr Unternehmen beziehen, so sind die Dienstleistungen, von Ausnahmen abgesehen, am Sitz des Leistungsempf\u00e4ngers zu besteuern. Bedeutung hat dies, wenn der Leistungsempf\u00e4nger im Ausland sitzt, da der Umsatz dann im Ausland und nicht in Deutschland steuerbar ist. Der leistende &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/nachweis-der-unternehmerischen-nutzung-des-leistungsempfangers\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Nachweis der unternehmerischen Nutzung des Leistungsempf\u00e4ngers<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[2072,2073],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15144"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=15144"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15144\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=15144"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=15144"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=15144"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}