{"id":15149,"date":"2013-01-31T12:23:13","date_gmt":"2013-01-31T10:23:13","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=15149"},"modified":"2013-03-25T12:28:10","modified_gmt":"2013-03-25T10:28:10","slug":"lost-niedrige-geschaftsfuhrer-vergutung-eines-komplementars-schenkungsteuer-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/lost-niedrige-geschaftsfuhrer-vergutung-eines-komplementars-schenkungsteuer-aus\/","title":{"rendered":"L\u00f6st niedrige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer-Verg\u00fctung eines Komplement\u00e4rs Schenkungsteuer aus?"},"content":{"rendered":"<p><strong>L\u00f6st niedrige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer-Verg\u00fctung eines Komplement\u00e4rs Schenkungsteuer aus?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unterwirft jede freigiebige Zuwendung unter Lebenden, die durch eine Leistung des einen Teils bewirkt wird und beim anderen Teil zu einer Bereicherung f\u00fchrt, der Schenkungsteuer. Von dieser Definition sind auch gesellschaftsrechtlich veranlasste Bereicherungen bei anderen Gesellschaftern erfasst, die auf einer Leistung eines anderen Gesellschafters beruhen. Das Finanzgericht Niedersachsen hatte nun dar\u00fcber zu entscheiden, ob auch eine zu geringe T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung des pers\u00f6nlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft zu einer Bereicherung der \u00fcbrigen Gesellschafter f\u00fchren kann.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Bei einer Kommanditgesellschaft erhielt der pers\u00f6nlich haftende Gesellschafter \u00fcber Jahre hinweg ein und dasselbe &#8222;Gehalt&#8220;. Gesellschaftsvertraglich hatte er Anspruch auf eine angemessene Verg\u00fctung f\u00fcr seine Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungst\u00e4tigkeit. In den Jahren des gleich bleibenden Gehalts erweiterte die Gesellschaft ihren Gesch\u00e4ftsbetrieb mit erheblichen Gewinnsteigerungen. Im Rahmen einer Betriebspr\u00fcfung stellte das Finanzamt die Unangemessenheit der geringen T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung fest, veranschlagte ein angemessenes Vergleichsgehalt und unterwarf die Differenz bei den \u00fcbrigen Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung an der Gesellschaft \u00fcber die betreffenden Jahre hinweg der Schenkungsteuer. Hiergegen klagten die Gesellschafter.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht Niedersachsen gab den Klagen statt, ohne die Revision zum Bundesfinanzhof zuzulassen. Unabh\u00e4ngig davon, dass es auch gesellschaftsrechtlich veranlasste Schenkungen geben k\u00f6nne, fehle es hier an einer Leistung des pers\u00f6nlich haftenden Gesellschafters. Denn die T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung, die er erhalte, basiere alleine auf der gesellschaftsrechtliche Stellung als pers\u00f6nlich haftender Gesellschafter, nicht aber auf einem entgeltpflichtigen Dienstleistungsvertrag.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Jedenfalls bei einer zu geringen T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung f\u00fcr den pers\u00f6nlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft kommt es nicht zu einer Schenkung an die Mitgesellschafter. Anders kann es &#8211; jedenfalls nach der Begr\u00fcndung des Gerichts &#8211; sein, wenn ein von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung gesetzlich ausgeschlossener Kommanditist, der auf anstellungsvertraglicher Basis t\u00e4tig wird, eine zu geringe Verg\u00fctung trotz Anpassungsanspruchs erh\u00e4lt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00f6st niedrige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer-Verg\u00fctung eines Komplement\u00e4rs Schenkungsteuer aus? 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