{"id":15283,"date":"2013-02-28T10:31:28","date_gmt":"2013-02-28T08:31:28","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=15283"},"modified":"2013-03-26T10:34:14","modified_gmt":"2013-03-26T08:34:14","slug":"bewertung-einer-elektro-fahrrad-uberlassung-durch-den-arbeitgeber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bewertung-einer-elektro-fahrrad-uberlassung-durch-den-arbeitgeber\/","title":{"rendered":"Bewertung einer (Elektro-)Fahrrad-\u00dcberlassung durch den Arbeitgeber"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bewertung einer (Elektro-)Fahrrad-\u00dcberlassung durch den Arbeitgeber<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber die steuerliche Behandlung des dem Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung gestellten Firmenwagens l\u00e4sst sich fast t\u00e4glich etwas Neues aus Literatur und Rechtsprechung entnehmen. Die \u00dcberlassung eines Firmenfahrrads zur privaten Nutzung f\u00fchrt dagegen unter steuerlichen Gesichtspunkten ein Stiefm\u00fctterchendasein. Nachdem sich neben die umweltbewussten Radler mittlerweile verst\u00e4rkt auch solche Berufst\u00e4tigen gesellt haben, die sich anstatt mit dem Auto lieber mit dem durch eigene Muskelkraft angetriebenen Drahtesel oder per (Elektro-)Fahrrad durch den t\u00e4glichen Stadtverkehr qu\u00e4len, ist bei immer mehr B\u00fcrgern die Frage der steuerlichen Behandlung aufgekommen. Die Landesfinanzbeh\u00f6rden haben nun hierzu Stellung genommen.<\/p>\n<p><strong>Bisherige Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr das &#8222;normale&#8220; Fahrrad und E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind, galt bisher, dass der geldwerte Vorteil mit dem um \u00fcbliche Preisnachl\u00e4sse geminderten \u00fcblichen Endpreis einer Nutzungs\u00fcberlassung am Abgabeort zu bewerten war. Zwar konnte hier die monatliche Freigrenze von 44 EUR zum Ansatz kommen; bedenkt man jedoch, dass die t\u00e4glichen Mietpreise von Fahrr\u00e4dern durchaus mind. 5-10 EUR betragen k\u00f6nnen, hat sich meist kein Steuervorteil mehr ergeben. Nur die Arbeitgeber, bei denen die Nutzungs\u00fcberlassung von Fahrr\u00e4dern zur Angebotspalette an Kunden geh\u00f6rte (z. B. Fahrradverleihfirmen), konnten in der Lohnabrechnung einen Preisabschlag von 4 % und den Rabattfreibetrag von 1.080 EUR j\u00e4hrlich ber\u00fccksichtigen. Die Anwendung der beim Firmenwagen bekannten 1 %-Regel (zzgl. 0,03 % je km f\u00fcr Fahrten zur Arbeitsst\u00e4tte) war dagegen nur bei \u00dcberlassung solcher Elektrofahrr\u00e4der m\u00f6glich, die z. B. wegen Motors mit Geschwindigkeiten \u00fcber 25 km\/h als Kraftfahrzeuge einzuordnen waren.<\/p>\n<p><strong>Neue Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>\u00c4hnlich der Firmenwagenbesteuerung wird mit Wirkung ab dem Jahr 2012 als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung von Fahrr\u00e4dern (einschlie\u00dflich aller Privatfahrten und Fahrten zur Arbeitsst\u00e4tte) 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Gro\u00dfh\u00e4ndlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads inkl. der Umsatzsteuer festgesetzt. Die Freigrenze von 44 EUR ist dagegen nicht mehr anzuwenden. F\u00fcr Arbeitgeber mit der Angebotspalette des Fahrradverleihs gilt die Altregelung mit dem Rabattfreibetrag von 1.080 EUR.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Was auf den 1. Blick als Schikane wirkt, kann sich durchaus als kleines Steuersparmodell radsportbegeisterter Mitarbeiter erweisen. So lassen sich z. B. durch Gehaltsumwandlung oder anstatt Gehaltserh\u00f6hung durchaus Steuer- und SV-Vorteile erzielen, wenn ein mehrere-tausend-EUR teures Fahr-, BMX- oder Elektrorad \u00fcberlassen wird. Mit einem Jahresbetrag von 12 % des Bruttolistenpreises ist dann steuerlich alles abgegolten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bewertung einer (Elektro-)Fahrrad-\u00dcberlassung durch den Arbeitgeber Kernproblem \u00dcber die steuerliche Behandlung des dem Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung gestellten Firmenwagens l\u00e4sst sich fast t\u00e4glich etwas Neues aus Literatur und Rechtsprechung entnehmen. Die \u00dcberlassung eines Firmenfahrrads zur privaten Nutzung f\u00fchrt dagegen unter steuerlichen Gesichtspunkten ein Stiefm\u00fctterchendasein. 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