{"id":15295,"date":"2013-02-28T10:39:35","date_gmt":"2013-02-28T08:39:35","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=15295"},"modified":"2018-03-22T11:30:47","modified_gmt":"2018-03-22T09:30:47","slug":"wann-verjahren-schadensersatzanspruche-gegen-steuerberater","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-verjahren-schadensersatzanspruche-gegen-steuerberater\/","title":{"rendered":"Wann verj\u00e4hren Schadensersatzanspr\u00fcche gegen Steuerberater?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wann verj\u00e4hren Schadensersatzanspr\u00fcche gegen Steuerberater?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Die Verj\u00e4hrung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, der verschuldet hat, dass Verluste seiner Mandanten niedriger als m\u00f6glich festgestellt worden sind, beginnt regelm\u00e4\u00dfig mit der Bekanntgabe der entsprechenden Grundlagenbescheide.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der beklagte Steuerberater hatte bei der Erstellung der Einkommensteuererkl\u00e4rung seines Mandanten im Jahr 1995 bei den Vermietungseink\u00fcnften \u00fcbersehen, dass der Wegfall des Vorbehaltsnie\u00dfbrauchs bei einer Gewerbeimmobilie gegen \u00dcbernahme von Verbindlichkeiten zu nachtr\u00e4glichen Anschaffungskosten f\u00fchrte. 1997 passierte der Fehler bei einer anderen Immobilie des Mandanten erneut. Die Verluste des Mandanten wurden durch entsprechende Grundlagenbescheide daher niedriger festgestellt als m\u00f6glich. Der Verkauf der im Privatbesitz gehaltenen Immobilien f\u00fchrte schlie\u00dflich im Jahr 2006 zu erheblichen Gewinnen. Eine Klage des Mandanten gegen den Steuerberater wegen der fehlenden M\u00f6glichkeit zur Verlustverrechnung blieb vor dem Landgericht ohne Erfolg. Die Berufungsinstanz gab dem Kl\u00e4ger teilweise Recht. Der Bundesgerichtshof (BGH) verneinte einen Schadensersatzanspruch endg\u00fcltig.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der BGH begr\u00fcndet seine Entscheidung mit der eingetretenen Verj\u00e4hrung nach den Bestimmungen der damals geltenden Fassung des\u00a0Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Schon die Bekanntgabe der Verlustfeststellungsbescheide in den Jahren 1998 bis 2000 setzte die Verj\u00e4hrung in Lauf. Denn der Verlustfeststellungsbescheid, der einen Grundlagenbescheid darstellt, ist wirtschaftlich eine &#8222;Steuergutschrift&#8220;. Bereits der zu gering festgestellte Verlust stellt einen Schaden dar. F\u00fcr die Frage der Verj\u00e4hrung bzw. des Verj\u00e4hrungsbeginns ist nicht entscheidend, ob sich dieser Schaden erst sp\u00e4ter auswirkt oder beziffern l\u00e4sst.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Seit dem Wegfall der damals geltenden Gesetzesvorschrift im Jahr 2004 gelten auch gegen\u00fcber Steuerberatern die allgemeinen Verj\u00e4hrungsvorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese verlangen f\u00fcr den Fristlauf neben dem Anspruchsentstehen die Kenntnis oder fahrl\u00e4ssige Unkenntnis der anspruchsbegr\u00fcndenden Umst\u00e4nde. F\u00fcr haftungsrechtliche Altf\u00e4lle entfalten die weggefallene Gesetzesbestimmung und die dazu ergangene Rechtsprechung (sog. Sekund\u00e4rhaftung) jedoch weiterhin Wirkung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wann verj\u00e4hren Schadensersatzanspr\u00fcche gegen Steuerberater? Kernaussage Die Verj\u00e4hrung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, der verschuldet hat, dass Verluste seiner Mandanten niedriger als m\u00f6glich festgestellt worden sind, beginnt regelm\u00e4\u00dfig mit der Bekanntgabe der entsprechenden Grundlagenbescheide. 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