{"id":15314,"date":"2013-02-28T10:48:49","date_gmt":"2013-02-28T08:48:49","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=15314"},"modified":"2013-03-26T10:50:13","modified_gmt":"2013-03-26T08:50:13","slug":"elternunterhalt-trotz-ausreichenden-privaten-vorsorgekapitals","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/elternunterhalt-trotz-ausreichenden-privaten-vorsorgekapitals\/","title":{"rendered":"Elternunterhalt trotz ausreichenden privaten Vorsorgekapitals?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Elternunterhalt trotz ausreichenden privaten Vorsorgekapitals?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Werden Eltern pflegebed\u00fcrftig und reicht ihr Einkommen nicht aus, um die Unterhaltskosten zu tragen, k\u00f6nnen die Kinder u. U. zur Unterhaltszahlung f\u00fcr ihre Eltern herangezogen werden. Ein Anspruch auf Elternunterhalt besteht aber nicht, wenn Rente, Pflegegeld und Zahlungen aus einer privaten Altersvorsorge grunds\u00e4tzlich ausreichen w\u00fcrden, um den Bedarf der Eltern zu decken. Dies gilt auch dann, wenn das private Vorsorgekapital vorzeitig aufgebraucht ist.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Das Sozialamt verlangt von dem Sohn Zahlungen f\u00fcr die Unterbringung der Mutter in einem Pflegeheim. Die psychisch erkrankte Mutter lebte seit 1995 in verschiedenen Einrichtungen und stand unter Betreuung. Das Sozialamt war eingeschaltet. Anfangs war die Mutter noch im geringen Umfang erwerbst\u00e4tig, weshalb sie Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung war. Nach Beendigung der T\u00e4tigkeit wurde diese Mitgliedschaft nicht mehr fortgesetzt. Ferner hatte sie urspr\u00fcnglich eine Lebensversicherung auf Rentenbasis angespart, aufgrund derer sie im Alter eine Zusatzrente von 160 EUR erhalten sollte. Nachdem sie hilfsbed\u00fcrftig wurde, hat das Sozialamt ihr darlehensweise Lebensunterhalt gew\u00e4hrt und sp\u00e4ter den kapitalisierten Rentenbetrag zur Tilgung an sich auszahlen lassen. Nunmehr sollte der Sohn Elternunterhalt zahlen, der sich hiergegen wehrte. Er bekam Recht, Amtsgericht und Oberlandesgericht verneinten einen Zahlungsanspruch der Kommune.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Tatsache, dass das Sozialamt den Kapitalbetrag aus der Lebensversicherung vereinnahmt hat, kann nicht zu Lasten des Sohnes gehen. Das gleiche gilt f\u00fcr die generell gerechtfertigten Anspr\u00fcche auf ein Pflegegeld, die bestehen w\u00fcrden, wenn der Betreuer und das Sozialamt f\u00fcr die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Sorge getragen h\u00e4tten. Sowohl die fiktiven Betr\u00e4ge aus der Lebensversicherung als auch aus dem Pflegegeld sind als ohne die Vers\u00e4umnisse erzielbares Einkommen vom Bedarf abzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Verwandte in gerader Linie sind untereinander nach dem Gesetz unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht besteht grunds\u00e4tzlich sowohl nach unten (f\u00fcr eigene Kinder) als auch nach oben (f\u00fcr die Eltern und Gro\u00dfeltern).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Elternunterhalt trotz ausreichenden privaten Vorsorgekapitals? Kernaussage Werden Eltern pflegebed\u00fcrftig und reicht ihr Einkommen nicht aus, um die Unterhaltskosten zu tragen, k\u00f6nnen die Kinder u. U. zur Unterhaltszahlung f\u00fcr ihre Eltern herangezogen werden. 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