{"id":1537,"date":"2011-08-31T17:28:06","date_gmt":"2011-08-31T15:28:06","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1537"},"modified":"2012-08-21T10:04:49","modified_gmt":"2012-08-21T08:04:49","slug":"kein-kindergeld-fur-kind-in-untersuchungshaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-kindergeld-fur-kind-in-untersuchungshaft\/","title":{"rendered":"Kein Kindergeld f\u00fcr Kind in Untersuchungshaft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kein Kindergeld f\u00fcr Kind in Untersuchungshaft<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr ein \u00fcber 18 Jahre altes Kind wird u. a. Kindergeld gezahlt, wenn es sich in der Berufsausbildung befindet. Dabei wird nicht nur auf das formale Bestehen eines Ausbildungsverh\u00e4ltnisses abgestellt; auf die Ausbildung gerichtete Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen auch tats\u00e4chlich durchgef\u00fchrt werden. Was hier einfach klingt, kann zum Problem werden, wenn das Kind hinter schwedischen Gardinen sitzt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Sohn des Kl\u00e4gers befand sich in einer Ausbildung zum Stra\u00dfenbauer, bevor er wegen schweren Raubs und gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung nach Absitzen einer ca. einj\u00e4hrigen Untersuchungshaft zu mehrj\u00e4hriger Jugendstrafe verurteilt wurde. Nachdem der \u00dcbelt\u00e4ter die ersten beiden Monate in U-Haft gesessen hatte, k\u00fcndigte der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverh\u00e4ltnis fristlos. Als das einige Monate sp\u00e4ter der Familienkasse bekannt wurde, forderte diese das bereits ausgezahlte Kindergeld zur\u00fcck. Zu Unrecht, wie der Vater meinte. Der konnte im Einspruchsverfahren einen Ausbildungsvertrag vorlegen, den der Sohn nach der Verurteilung abgeschlossen hatte und der ihm w\u00e4hrend der Haft bei der JVA die Ausbildung zum Maurer erm\u00f6glichte. Zudem berief sich der Vater auf eine fr\u00fchere Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), der damals eine mehrmonatige U-Haft in Polen als nicht hinderlich ansah und Kindergeld weiter zusprach. Der Unterschied: Das Kind wurde freigesprochen. Aber war das hier von Bedeutung?<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht tolerierte die Aufhebung des Kindergeldes und wies die Klage ab. Im Unterschied zur fr\u00fcheren Entscheidung des BFH stellten die Richter insbesondere zwei Unterschiede heraus: Zum einen wurde der Ausbildungsvertrag durch den Arbeitgeber des Kindes beendet und somit die Ausbildung abgebrochen. Zum anderen wurde das Kind aufgrund der vorgeworfenen schweren Straftaten verurteilt. Dieser Umstand sei nicht mit den von der Rechtsprechung tolerierten Unterbrechungen der Ausbildung infolge Erkrankung oder Mutterschaft vergleichbar. Vielmehr sei das strafbare Verhalten des Kindes urs\u00e4chlich f\u00fcr den Abbruch der Ausbildung. Das Kind k\u00f6nne nach Ansicht des Gerichts auch nicht darauf vertrauen, dass w\u00e4hrend der Haft die Ausbildung fortgesetzt oder neu begonnen werden k\u00f6nne (wie dies der Vater im Hinblick auf die fehlende M\u00f6glichkeit w\u00e4hrend der U-Haft moniert hatte).<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten; die Revision gegen die finanzgerichtliche Entscheidung wurde bereits eingelegt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kein Kindergeld f\u00fcr Kind in Untersuchungshaft Kernproblem F\u00fcr ein \u00fcber 18 Jahre altes Kind wird u. a. Kindergeld gezahlt, wenn es sich in der Berufsausbildung befindet. Dabei wird nicht nur auf das formale Bestehen eines Ausbildungsverh\u00e4ltnisses abgestellt; auf die Ausbildung gerichtete Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen auch tats\u00e4chlich durchgef\u00fchrt werden. 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