{"id":15372,"date":"2013-03-27T07:27:44","date_gmt":"2013-03-27T05:27:44","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=15372"},"modified":"2013-03-27T07:27:57","modified_gmt":"2013-03-27T05:27:57","slug":"keine-erweiterte-berucksichtigung-von-kosten-einer-strafverteidigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-erweiterte-berucksichtigung-von-kosten-einer-strafverteidigung\/","title":{"rendered":"Keine erweiterte Ber\u00fccksichtigung von Kosten einer Strafverteidigung"},"content":{"rendered":"<p>Die \u00c4nderung der Rechtsprechung f\u00fcr Zivilprozesskosten bleibt ohne Auswirkung auf Prozesse wegen vors\u00e4tzlich begangener Straftaten.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war wegen Verm\u00f6gensstraftaten zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die aus den Straftaten erlangten Geldbetr\u00e4ge hatte er in verschiedene seiner unternehmerisch t\u00e4tigen Gesellschaften investiert. Da das Finanzamt seine Rechtsanwaltskosten aus dem Strafprozess von mehr als 100.000 \u20ac bei der Einkommensteuerveranlagung nicht als Werbungskosten ber\u00fccksichtigte, wandte sich der Kl\u00e4ger an das Finanzgericht Hamburg.<\/p>\n<p>Der 2. Senat hat die Klage mit Urteil vom 14.12.2011 (Az. 2 K 6\/11) abgewiesen. Strafverteidigungskosten seien als Folge kriminellen Verhaltens grunds\u00e4tzlich der privat zu verantwortenden Unrechtssph\u00e4re zuzuordnen und nur ausnahmsweise als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsf\u00e4hig, wenn die Tat gerade in Aus\u00fcbung der beruflichen T\u00e4tigkeit begangen wurde. Diese Voraussetzung sei hier nicht erf\u00fcllt, vielmehr habe der Kl\u00e4ger mit den Taten sein privates Verm\u00f6gen vermehren wollen.<\/p>\n<p>Die Kosten der Strafverteidigung seien auch nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung zu ber\u00fccksichtigen, weil sie nicht wie vom Gesetz verlangt zwangsl\u00e4ufig seien. Zwar entst\u00fcnden die Kosten in einem solchen Fall als unvermeidbare Folge des gesetzlich vorgesehenen Strafverfahrens; bei vors\u00e4tzlich begangenen Taten seien sie jedoch unmittelbare Konsequenz des vermeidbaren, sozial inad\u00e4quaten Verhaltens, das zu der Verurteilung gef\u00fchrt habe. Weil das Strafverfahren unausweichliche Folge der geahndeten Tat sei, seien auch seine Kosten so eng mit dieser Tat verbunden, dass sie nicht als unvermeidbare Belastung angesehen werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Mit dieser Entscheidung hat der 2. Senat des Finanzgerichts Hamburg jenen \u00dcberlegungen eine Absage erteilt, die wegen der Rechtsprechungs\u00e4nderung des Bundesfinanzhofs zu Zivilprozesskosten im Urteil vom 12.5.2011 (Az. VI R 42\/10) nun auch Strafverteidigungskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung steuerlich ber\u00fccksichtigt sehen wollen.<br \/>\nDer Kl\u00e4ger hat Revision eingelegt, Az. des BFH IX R 5\/12.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die \u00c4nderung der Rechtsprechung f\u00fcr Zivilprozesskosten bleibt ohne Auswirkung auf Prozesse wegen vors\u00e4tzlich begangener Straftaten. Der Kl\u00e4ger war wegen Verm\u00f6gensstraftaten zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die aus den Straftaten erlangten Geldbetr\u00e4ge hatte er in verschiedene seiner unternehmerisch t\u00e4tigen Gesellschaften investiert. Da das Finanzamt seine Rechtsanwaltskosten aus dem Strafprozess von mehr als 100.000 \u20ac bei &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-erweiterte-berucksichtigung-von-kosten-einer-strafverteidigung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Keine erweiterte Ber\u00fccksichtigung von Kosten einer Strafverteidigung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[191],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15372"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=15372"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15372\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=15372"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=15372"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=15372"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}