{"id":15891,"date":"2012-10-19T06:15:04","date_gmt":"2012-10-19T04:15:04","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=15891"},"modified":"2026-07-10T11:36:06","modified_gmt":"2026-07-10T09:36:06","slug":"steuerbegunstigte-handwerkerleistungen-fur-das-eigene-grundstuck-enden-nicht-an-der-grundstucksgrenze-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerbegunstigte-handwerkerleistungen-fur-das-eigene-grundstuck-enden-nicht-an-der-grundstucksgrenze-2\/","title":{"rendered":"Steuerbeg\u00fcnstigte Handwerkerleistungen f\u00fcr das eigene Grundst\u00fcck enden nicht an der Grundst\u00fccksgrenze"},"content":{"rendered":"<p>Seit 2007 werden bei der Einkommensteuer Steuererm\u00e4\u00dfigungen gew\u00e4hrt, wenn der Steuerpflichtige Aufwendungen f\u00fcr haushaltsnahe Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen f\u00fcr Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsma\u00dfnahmen in seinem Haushalt geltend macht. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat nun mit Urteil vom 15. August 2012 (Aktenzeichen 7 K 7310\/10) entschieden, dass die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen auch zu gew\u00e4hren ist, wenn die Arbeiten nicht ausschlie\u00dflich auf dem Grundst\u00fcck des Steuerpflichtigen, sondern teilweise auf \u00f6ffentlichem Stra\u00dfenland erbracht werden. Im Streitfall lebten die Kl\u00e4ger in einem eigenen Einfamilienhaus, das durch einen Brunnen mit Trinkwasser versorgt und dessen Abwasser \u00fcber eine Grube entsorgt wurde. Der zust\u00e4ndige Zweckverband schloss das Grundst\u00fcck an zentrale Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung an. Die Kosten daf\u00fcr hatten die Kl\u00e4ger zu tragen, die daf\u00fcr die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen begehrten. Das Finanzamt versagte die Steuerbeg\u00fcnstigung; das Finanzgericht gab den Kl\u00e4ger hingegen recht. Es sah die Anschlussarbeiten als nicht trennbare einheitliche Leistung f\u00fcr das Grundst\u00fcck der Kl\u00e4ger an, die auch insoweit beg\u00fcnstigt seien, als sie auf dem anliegenden Stra\u00dfenst\u00fcck ausgef\u00fchrt wurden. Nicht hinderlich sei es auch, dass es sich bei dem Hausanschluss um eine hoheitliche Ma\u00dfnahme handele. Die einschl\u00e4gige Vorschrift, \u00a7 35a des Einkommensteuergesetzes, stelle allein auf die Art der Leistung ab, nicht aber darauf, ob es sich um privat beauftragte oder von einem Hoheitstr\u00e4ger veranlasste Arbeiten handele.<\/p>\n<p>Wegen der Vielfalt unterschiedlicher Rechtsprechung in diesem Bereich hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof in M\u00fcnchen zugelassen, die dort unter dem Aktenzeichen VI R 56\/12 anh\u00e4ngig ist.<\/p>\n<p>\u201cSteuerbeg\u00fcnstigte Handwerkerleistungen f\u00fcr das eigene Grundst\u00fcck enden nicht an der Grundst\u00fccksgrenze<\/p>\n<p>Seit 2007 werden bei der Einkommensteuer Steuererm\u00e4\u00dfigungen gew\u00e4hrt, wenn der Steuerpflichtige Aufwendungen f\u00fcr haushaltsnahe Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen f\u00fcr Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsma\u00dfnahmen in seinem Haushalt geltend macht. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat nun mit Urteil vom 15. August 2012 (Aktenzeichen\u00a07 K 7310\/10) entschieden, dass die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen auch zu gew\u00e4hren ist, wenn die Arbeiten nicht ausschlie\u00dflich auf dem Grundst\u00fcck des Steuerpflichtigen, sondern teilweise auf \u00f6ffentlichem Stra\u00dfenland erbracht werden. Im Streitfall lebten die Kl\u00e4ger in einem eigenen Einfamilienhaus, das durch einen Brunnen mit Trinkwasser versorgt und dessen Abwasser \u00fcber eine Grube entsorgt wurde. Der zust\u00e4ndige Zweckverband schloss das Grundst\u00fcck an zentrale Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung an. Die Kosten daf\u00fcr hatten die Kl\u00e4ger zu tragen, die daf\u00fcr die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen begehrten. Das Finanzamt versagte die Steuerbeg\u00fcnstigung; das Finanzgericht gab den Kl\u00e4ger hingegen recht.<\/p>\n<p>Es sah die Anschlussarbeiten als nicht trennbare einheitliche Leistung f\u00fcr das Grundst\u00fcck der Kl\u00e4ger an, die auch insoweit beg\u00fcnstigt seien, als sie auf dem anliegenden Stra\u00dfenst\u00fcck ausgef\u00fchrt wurden. Nicht hinderlich sei es auch, dass es sich bei dem Hausanschluss um eine hoheitliche Ma\u00dfnahme handele. Die einschl\u00e4gige Vorschrift,\u00a0\u00a7 35a\u00a0des Einkommensteuergesetzes, stelle allein auf die Art der Leistung ab, nicht aber darauf, ob es sich um privat beauftragte oder von einem Hoheitstr\u00e4ger veranlasste Arbeiten handele.<\/p>\n<p>Wegen der Vielfalt unterschiedlicher Rechtsprechung in diesem Bereich hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof in M\u00fcnchen zugelassen, die dort unter dem Aktenzeichen VI R 56\/12 anh\u00e4ngig ist.\u201d<\/p>\n<p>Pressemitteilung des Gerichts:\u00a0Finanzgericht Berlin-Brandenburg<\/p>\n<p><a title=\"FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.08.2012 - 7 K 7310\/10\" href=\"http:\/\/www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de\">FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.08.2012 \u2013 7 K 7310\/10<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit 2007 werden bei der Einkommensteuer Steuererm\u00e4\u00dfigungen gew\u00e4hrt, wenn der Steuerpflichtige Aufwendungen f\u00fcr haushaltsnahe Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen f\u00fcr Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsma\u00dfnahmen in seinem Haushalt geltend macht. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat nun mit Urteil vom 15. August 2012 (Aktenzeichen 7 K 7310\/10) entschieden, dass die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen auch zu gew\u00e4hren ist, wenn &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerbegunstigte-handwerkerleistungen-fur-das-eigene-grundstuck-enden-nicht-an-der-grundstucksgrenze-2\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Steuerbeg\u00fcnstigte Handwerkerleistungen f\u00fcr das eigene Grundst\u00fcck enden nicht an der Grundst\u00fccksgrenze<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1689],"tags":[],"class_list":["post-15891","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-einkommen-und-lohnsteuer"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15891","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=15891"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/15891\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=15891"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=15891"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=15891"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}