{"id":1668,"date":"2011-07-31T10:53:18","date_gmt":"2011-07-31T08:53:18","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1668"},"modified":"2012-08-22T11:05:12","modified_gmt":"2012-08-22T09:05:12","slug":"abzug-von-reisekosten-bei-sprachkurs-im-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/abzug-von-reisekosten-bei-sprachkurs-im-ausland\/","title":{"rendered":"Abzug von Reisekosten bei Sprachkurs im Ausland"},"content":{"rendered":"<p><strong>Abzug von Reisekosten bei Sprachkurs im Ausland<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Der EDV-Berater in Las Vegas, der Sportmediziner am Gardasee, die Englischlehrerin in Dublin: Was haben alle diese F\u00e4lle gemeinsam? Sie h\u00e4tten fr\u00fcher vor den Finanzgerichten bei dem Versuch, die Reisekosten f\u00fcr Sprachkurse auch nur anteilig steuerlich geltend zu machen, keine Chance gehabt. Grund war das aus dem Einkommensteuergesetz hergeleitete Aufteilungsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen. Im letzten Jahr hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und gelangt jetzt zu einem Aufteilungsgebot. Wonach gesucht werden muss, ist ein Aufteilungsma\u00dfstab; und das ist nicht einfach.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die o. g. Aufz\u00e4hlung wird erg\u00e4nzt durch den Bundeswehroffizier in S\u00fcdafrika. Der Zugf\u00fchrer gab an, englische Sprachkenntnisse f\u00fcr den Einsatz in multilateralen St\u00e4ben der Bundeswehr zu ben\u00f6tigen. Was liegt da n\u00e4her, als ein 3-w\u00f6chiger Sprachkurs in S\u00fcdafrika? &#8222;Vieles&#8220;, dachte sich das Finanzamt und verwies den Vortrag des Offiziers in das Reich der Fabeln, obwohl nur am Wochenende Zeit f\u00fcr Ausfl\u00fcge blieb. Zun\u00e4chst erkannte das Finanzgericht (FG) Baden-W\u00fcrttemberg fast 2\/3 der Gesamtkosten an, u. a. f\u00fcr Flug, Kursgeb\u00fchren und Verpflegungsmehraufwand. Nach der Revision des Finanzamts wurde der Fall an das FG zur\u00fcckverwiesen. Jetzt war man anderer Meinung und erkannte angesichts mehrerer Ungereimtheiten gar nicht mehr an. So ging es wieder zum BFH; der gibt den Ball jetzt ein 2. Mal zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der VI. Senat des BFH stellt die Grunds\u00e4tze zun\u00e4chst wie folgt dar: Die Fortbildungskosten sind uneingeschr\u00e4nkt abziehbar, wenn die Reise ausschlie\u00dflich oder nahezu ausschlie\u00dflich der beruflichen Sph\u00e4re zuzuordnen ist. Bei privater Mitveranlassung ist nach dem Verh\u00e4ltnis der beruflichen und privaten Zeitanteile aufzuteilen, wenn die Veranlassungsbeitr\u00e4ge zeitlich nacheinander liegen. Werden diese gleichzeitig &#8211; wie im Streitfall &#8211; verwirklicht, kann ein anderer Ma\u00dfstab in Betracht kommen. Dabei verkennt der BFH die private Mitveranlassung eines Sprachkurses im Ausland nicht. Auf der anderen Seite sei aber zu ber\u00fccksichtigen, dass eine Sprache im Ausland leichter zu erlernen sei, wenn sie dort (ggf. neben anderen Sprachen) auch gesprochen werde. Es d\u00fcrfe nicht allein darauf abgestellt werden, dass der Kursbesuch im Inland den gleichen Erfolg haben k\u00f6nnte oder niedrigere Kosten verursache.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH gibt am Ende einen Hinweis, der von praktischer Bedeutung sein kann: Sollte keiner der Beteiligten einen anderen Aufteilungsma\u00dfstab nachweisen, so bestehen keine Bedenken, von einer h\u00e4lftigen Aufteilung s\u00e4mtlicher mit der Reise verbundenen Kosten auszugehen. Zumindest zeigt auch dieser Fall, dass die Zeiten vorbei sein d\u00fcrften, in denen ein Finanzamt (wie bereits einmal erlebt) im Zeitalter des Aufteilungsverbots die Kosten f\u00fcr einen im Winter abgehaltenen \u00c4rztekongress im Skiort Davos trotz K\u00f6rperbehinderung mit dem Hinweis abschmettert, &#8222;allein der Blick auf die Berge reiche aus&#8220;.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abzug von Reisekosten bei Sprachkurs im Ausland Kernproblem Der EDV-Berater in Las Vegas, der Sportmediziner am Gardasee, die Englischlehrerin in Dublin: Was haben alle diese F\u00e4lle gemeinsam? Sie h\u00e4tten fr\u00fcher vor den Finanzgerichten bei dem Versuch, die Reisekosten f\u00fcr Sprachkurse auch nur anteilig steuerlich geltend zu machen, keine Chance gehabt. 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