{"id":1674,"date":"2011-07-31T10:55:51","date_gmt":"2011-07-31T08:55:51","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1674"},"modified":"2012-08-22T11:03:55","modified_gmt":"2012-08-22T09:03:55","slug":"verwertung-von-steuer-cds-im-besteuerungsverfahren-ist-zulassig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verwertung-von-steuer-cds-im-besteuerungsverfahren-ist-zulassig\/","title":{"rendered":"Verwertung von Steuer-CDs im Besteuerungsverfahren ist zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"<p><strong>Verwertung von Steuer-CDs im Besteuerungsverfahren ist zul\u00e4ssig<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Nach Auffassung des Finanzgerichts K\u00f6ln bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Steuerbeh\u00f6rden angekaufte ausl\u00e4ndische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden d\u00fcrfen. Entsprechende Informationen k\u00f6nnen demnach Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn die Beschaffung der Daten durch den Informanten zuvor rechtswidrig war.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt eine von einem Informanten angekaufte &#8222;Steuer-CD&#8220; ausgewertet und so in Erfahrung gebracht, dass der Antragsteller Verm\u00f6gen bei einem Schweizer Geldinstitut angelegt hatte. In den Einkommenssteuererkl\u00e4rungen hatte der Antragsteller dagegen keine ausl\u00e4ndischen Kapitalertr\u00e4ge erkl\u00e4rt. Das Finanzamt sch\u00e4tzte diese mit 5 % des Kontostandes, was einen Betrag von rund 1,8 Mio. CHF ausmachte. Es lehnte die vom Antragsteller begehrte Aussetzung der Vollziehung dieser Sch\u00e4tzungsbescheide ab. Auch im gerichtlichen Verfahren erl\u00e4uterte der Antragsteller nicht die der &#8222;Steuer-CD&#8220; entnommenen Daten \u00fcber die Kapitalanlagen und weigerte sich, aufkl\u00e4rende Kontounterlagen vorzulegen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss im Jahr 2010 erstmals die Zul\u00e4ssigkeit der Verwertung angekaufter ausl\u00e4ndischer Bankdaten im Besteuerungsverfahren best\u00e4tigt. Hierauf st\u00fctzte sich das Finanzgericht. Es hatte keine ernstlichen Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Sch\u00e4tzungen und lehnte insbesondere ein Beweisverwertungsverbot im Hinblick auf die im Ausland durch Informanten rechtswidrig erlangten Daten ab. Ein Verwertungsverbot sei lediglich bei Eingriffen in den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung oder bei strafbaren Handlungen der Finanzbeamten anzunehmen. Diese Voraussetzungen sah das Gericht jeweils nicht als erf\u00fcllt an. Im zu entscheidenden Fall seien die Daten nicht von Finanzbeamten selbst beschafft, sondern nur entgegengenommen worden.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem Beschluss des Finanzgerichts hat die \u00e4u\u00dferst umstrittene Praxis der Finanzverwaltung, angekaufte Kundendaten \u00fcber verheimlichte ausl\u00e4ndische Kapitalanlagen heranzuziehen, eine weitere gerichtliche Best\u00e4tigung erfahren. Allein vor dem Hintergrund zahlreicher Selbstanzeigen hat sich der Ankauf von &#8222;Steuer-CDs&#8220; deutlich gerechnet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verwertung von Steuer-CDs im Besteuerungsverfahren ist zul\u00e4ssig Kernaussage Nach Auffassung des Finanzgerichts K\u00f6ln bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Steuerbeh\u00f6rden angekaufte ausl\u00e4ndische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden d\u00fcrfen. Entsprechende Informationen k\u00f6nnen demnach Ermittlungen der Steuerfahndung rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn die Beschaffung der Daten durch den Informanten zuvor rechtswidrig war. Sachverhalt Im entschiedenen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verwertung-von-steuer-cds-im-besteuerungsverfahren-ist-zulassig\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Verwertung von Steuer-CDs im Besteuerungsverfahren ist zul\u00e4ssig<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[971,970,969],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1674"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1674"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1674\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1674"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1674"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1674"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}