{"id":16786,"date":"2013-03-31T07:46:59","date_gmt":"2013-03-31T05:46:59","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=16786"},"modified":"2021-04-26T16:08:11","modified_gmt":"2021-04-26T14:08:11","slug":"franzosisches-familiensplitting-taugt-nur-bedingt-als-vorbild","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/franzosisches-familiensplitting-taugt-nur-bedingt-als-vorbild\/","title":{"rendered":"Franz\u00f6sisches Familiensplitting taugt nur bedingt als Vorbild"},"content":{"rendered":"<p>Das Familiensplitting ist zur\u00fcck in der politischen Debatte. Hintergrund ist die Frage, ob das deutsche <a href=\"http:\/\/www.splittingtabelle.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ehegattensplitting<\/a> auf eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften \u00fcbertragen werden sollte. Das Familiensplitting nach franz\u00f6sischem Vorbild ist nach Ansicht seiner Bef\u00fcrworter eine M\u00f6glichkeit, verst\u00e4rkt Familien mit Kindern zu f\u00f6rdern. Dabei unterscheidet es sich kaum vom deutschen System des Ehegattensplittings mit Kinderfreibetr\u00e4gen. Denn: Beim Familiensplitting wird lediglich der Kinderfreibetrag durch zus\u00e4tzliche Splittingfaktoren f\u00fcr Kinder ersetzt. \u201eDie Wirkungen des Ehegattensplittings bleiben somit erhalten: Negative Arbeitsanreize f\u00fcr verheiratete Frauen werden dadurch nicht ver\u00e4ndert\u201c, sagt Katharina Wrohlich vom Deutschen Institut f\u00fcr Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).<\/p>\n<p>Das DIW Berlin hat die potentiellen Wirkungen eines\u00a0 Familiensplittings in Deutschland mehrfach untersucht. Je nach konkreter Ausgestaltung des Modells betragen die fiskalischen Kosten einer solchen Reform zwischen 1,5 und 13 Milliarden Euro. Entscheidet man sich f\u00fcr die g\u00fcnstigste Variante \u2013 ein Modell nach franz\u00f6sischem Vorbild \u2013 \u00e4ndert sich kaum etwas im Vergleich zum bestehenden System des Ehegattensplittings mit Kinderfreibetr\u00e4gen. Nur Familien mit drei oder mehr Kindern w\u00fcrden st\u00e4rker entlastet, da in Frankreich die steuerliche F\u00f6rderung des dritten Kindes doppelt so hoch ausf\u00e4llt wie die f\u00fcr das zweite Kind. Die gleichen Wirkungen k\u00f6nnten in Deutschland jedoch mit einer Verdoppelung des Kinderfreibetrages f\u00fcr das dritte Kind erreicht werden.<\/p>\n<p>Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem deutschen und dem franz\u00f6sischen System betrifft den Familienstand: Franz\u00f6sische Paare mit oder ohne Kinder m\u00fcssen im Unterschied zu deutschen Paaren nicht verheiratet sein, um vom Familiensplitting zu profitieren \u2013 es reicht, wenn sie den PACS (pacte civil de solidarit\u00e9) eingegangen sind. Dies ist in Frankreich auch f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Insofern, so Wrohlich, sei der Verweis auf Frankreich f\u00fcr die aktuelle Debatte n\u00fctzlich, da das Land als Vorbild f\u00fcr die steuerliche Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften dienen k\u00f6nne. \u201eDie Kinderkomponente des Familiensplittings hingegen hilft in der Debatte wenig weiter \u2013 erstens, weil die Wirkungen \u00e4hnlich sind wie die des derzeitigen Systems und zweitens, weil sie nichts zu tun hat mit der steuerlichen Behandlung der Unterhaltsanspr\u00fcche erwachsener Lebenspartner.\u201c<\/p>\n<p>DIW Berlin\u00a0Pressemitteilung vom 06.03.2013<\/p>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Familiensplitting ist zur\u00fcck in der politischen Debatte. Hintergrund ist die Frage, ob das deutsche Ehegattensplitting auf eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften \u00fcbertragen werden sollte. Das Familiensplitting nach franz\u00f6sischem Vorbild ist nach Ansicht seiner Bef\u00fcrworter eine M\u00f6glichkeit, verst\u00e4rkt Familien mit Kindern zu f\u00f6rdern. Dabei unterscheidet es sich kaum vom deutschen System des Ehegattensplittings mit Kinderfreibetr\u00e4gen. Denn: Beim &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/franzosisches-familiensplitting-taugt-nur-bedingt-als-vorbild\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Franz\u00f6sisches Familiensplitting taugt nur bedingt als Vorbild<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[2161],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16786"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16786"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16786\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16786"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16786"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16786"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}