{"id":1727,"date":"2011-07-31T16:15:18","date_gmt":"2011-07-31T14:15:18","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1727"},"modified":"2012-08-22T10:50:43","modified_gmt":"2012-08-22T08:50:43","slug":"keine-gemeinnutzigkeit-bei-politischer-betatigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-gemeinnutzigkeit-bei-politischer-betatigung\/","title":{"rendered":"Keine Gemeinn\u00fctzigkeit bei politischer Bet\u00e4tigung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Keine Gemeinn\u00fctzigkeit bei politischer Bet\u00e4tigung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Ein Verein ist als gemeinn\u00fctzig anzuerkennen, wenn er nach seiner Satzung und nach seiner tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen Zwecken dient. Beide Voraussetzungen m\u00fcssen kumulativ vorliegen. Fraglich ist, ob die Ausschlie\u00dflichkeit gegeben ist, wenn man sich auch zu tagespolitischen Themen im Rahmen des Satzungszwecks \u00e4u\u00dfert. So ist es nicht un\u00fcblich, dass die beg\u00fcnstigte T\u00e4tigkeit mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden ist.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Satzungsm\u00e4\u00dfige Aufgabe des klagenden Vereins ist die F\u00f6rderung der Kultur bspw. durch Bildungsangebote, Diskussions- und Kulturveranstaltungen sowie Informationsst\u00e4nde. Daneben \u00e4u\u00dferte der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer auf der Homepage seine Meinung zu Fragen der Politik. Er legte kurz vor einer Wahl den Seitenbesuchern eine bestimmte Partei ans Herz. Das beklagte Finanzamt lehnte den Antrag des Kl\u00e4gers auf Anerkennung als gemeinn\u00fctzigen Zwecken dienende K\u00f6rperschaft ab und erlie\u00df einen auf 0 EUR lautenden K\u00f6rperschaftsteuerbescheid. Die Klage des Vereins blieb erfolglos.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl das Finanzgericht als auch der Bundesfinanzhof (BFH) haben den Verein nicht als gemeinn\u00fctzig anerkannt. Die ge\u00e4u\u00dferten politischen Forderungen haben mit dem Satzungszweck der F\u00f6rderung der Kultur nichts zu tun; mit ihnen wird ein weiterer eigenst\u00e4ndiger Zweck verfolgt, der nicht in der Satzung aufgenommen worden war. Insoweit er\u00fcbrigt sich die Frage, ob die Verfolgung politischer Ziele ein gemeinn\u00fctziger Zweck sein kann.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil zeigt wieder einmal, dass im Rahmen der Gemeinn\u00fctzigkeit enge formelle Voraussetzungen zu erf\u00fcllen sind. Dankeswerterweise haben die Richter auch festgehalten, dass eine gelegentliche Stellungnahme zur tagespolitischen Themen im Rahmen des Satzungszwecks nicht gemeinn\u00fctzigkeitssch\u00e4dlich ist. Die Tagespolitik darf aber nicht zum Mittelpunkt der T\u00e4tigkeit der gemeinn\u00fctzigen Organisation werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Keine Gemeinn\u00fctzigkeit bei politischer Bet\u00e4tigung Kernproblem Ein Verein ist als gemeinn\u00fctzig anzuerkennen, wenn er nach seiner Satzung und nach seiner tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen Zwecken dient. Beide Voraussetzungen m\u00fcssen kumulativ vorliegen. Fraglich ist, ob die Ausschlie\u00dflichkeit gegeben ist, wenn man sich auch zu tagespolitischen Themen im Rahmen des Satzungszwecks \u00e4u\u00dfert. So ist es &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-gemeinnutzigkeit-bei-politischer-betatigung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Keine Gemeinn\u00fctzigkeit bei politischer Bet\u00e4tigung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[1015,574,1014],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1727"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1727"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1727\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1727"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1727"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1727"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}