{"id":1733,"date":"2011-07-31T16:18:04","date_gmt":"2011-07-31T14:18:04","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1733"},"modified":"2012-08-22T10:47:13","modified_gmt":"2012-08-22T08:47:13","slug":"wie-entnimmt-man-ein-kfz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wie-entnimmt-man-ein-kfz\/","title":{"rendered":"Wie entnimmt man ein Kfz?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wie entnimmt man ein Kfz?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Die Entnahme von Kfz, die zum Unternehmensverm\u00f6gen geh\u00f6ren, unterliegt nicht der Umsatzsteuer, sofern ihre Anschaffung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte. Der Verkauf solcher Kfz ist hingegen umsatzsteuerpflichtig. Um die Entstehung der Umsatzsteuer zu verhindern, wird daher in der Praxis geraten, zun\u00e4chst das Kfz zu entnehmen und sp\u00e4ter privat zu verkaufen. Doch dies ist in der Praxis nicht so einfach. Gelingt der Nachweis der Entnahme nicht, so wird der Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterworfen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte einen Pkw in sein Unternehmensverm\u00f6gen eingelegt. Ein Vorsteuerabzug stand ihm aufgrund der Einlage nicht zu. Sp\u00e4ter kaufte er einen neuen Pkw und gab den bisher genutzten hierzu in Zahlung. Den Verkauf seines alten Pkw unterwarf der Kl\u00e4ger nicht der Umsatzsteuer. Zur Begr\u00fcndung verwies er darauf, dass er am Tag des Erwerbs des neuen Pkw den alten ohne Umsatzsteuer aus seinem Unternehmensverm\u00f6gen entnommen habe. Das beklagte Finanzamt vertrat hingegen die Auffassung, dass der alte Pkw der Finanzierung des Neuerwerbs gedient habe und damit unternehmerischen Zwecken. Von einer Entnahme sei daher nicht auszugehen, sondern es handele sich um einen steuerpflichtigen Verkauf.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht (FG) Baden-W\u00fcrttemberg folgt zwar der Auffassung des Kl\u00e4gers, dass eine etwaige Entnahme nicht zu besteuern sei, allerdings sieht es keine objektiven Anhaltspunkte, dass eine solche stattgefunden hat. Der Hinweis in der Rechnung &#8222;steuerfreier Umsatz&#8220; bzw. die ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung des Unternehmers, den Umsatz nicht versteuern zu wollen, reicht hierf\u00fcr nicht aus.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Weder das vorliegende Urteil noch die hierzu herangezogenen Entscheidungen kl\u00e4ren leider, wie eine Entnahme nachgewiesen werden kann. Gemeinsam ist allerdings allen Urteilen, dass eine Entnahme verneint wird, wenn diese am selben Tag wie die Ver\u00e4u\u00dferung erfolgt. Ein gewisser Abstand zwischen Entnahme und Ver\u00e4u\u00dferung schadet daher nicht. Unabh\u00e4ngig hiervon sollten Unternehmer, die beabsichtigen, ein Kfz vor der Ver\u00e4u\u00dferung zu entnehmen, um der Umsatzsteuer zu entgehen, die Entnahme gegen\u00fcber dem Finanzamt offen legen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie entnimmt man ein Kfz? Rechtslage Die Entnahme von Kfz, die zum Unternehmensverm\u00f6gen geh\u00f6ren, unterliegt nicht der Umsatzsteuer, sofern ihre Anschaffung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte. Der Verkauf solcher Kfz ist hingegen umsatzsteuerpflichtig. Um die Entstehung der Umsatzsteuer zu verhindern, wird daher in der Praxis geraten, zun\u00e4chst das Kfz zu entnehmen und sp\u00e4ter privat zu verkaufen. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wie-entnimmt-man-ein-kfz\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Wie entnimmt man ein Kfz?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[1019,1020],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1733"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1733"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1733\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1733"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1733"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1733"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}