{"id":1784,"date":"2011-06-30T10:58:04","date_gmt":"2011-06-30T08:58:04","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1784"},"modified":"2012-08-23T11:20:38","modified_gmt":"2012-08-23T09:20:38","slug":"keine-private-nutzung-von-firmenkredit-und-tankkarten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-private-nutzung-von-firmenkredit-und-tankkarten\/","title":{"rendered":"Keine private Nutzung von Firmenkredit- und -tankkarten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Keine private Nutzung von Firmenkredit- und -tankkarten<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Im Rahmen der privaten Nutzung von dienstlichen Telekommunikationseinrichtungen gilt der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer zu deren privater Nutzung (jedenfalls in angemessenem Umfang) berechtigt ist, wenn die private Nutzung nicht ausdr\u00fccklich untersagt ist und die Nutzung nicht zu Lasten der Arbeitszeit erfolgt. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte nun dar\u00fcber zu entscheiden, ob der Grundsatz der zul\u00e4ssigen privaten Nutzung bei nicht ausdr\u00fccklichem Verbot auch f\u00fcr betriebliche Kredit- und Tankkarten gilt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der beklagte Arbeitgeber hatte dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit eine Vollmacht f\u00fcr das Firmenkonto erteilt und eine Kreditkarte sowie eine Tankkarte \u00fcberlassen. \u00dcber das Arbeitgeberkonto kaufte der Kl\u00e4ger privat genutzte Gegenst\u00e4nde ein. Au\u00dferdem erwarb er hier\u00fcber ein privates Flugticket. Mit der Tankkarte betankte er Fahrzeuge mit 5 verschiedenen Kraftstoffarten im Wert von mehr als 2.000 EUR. Als dies beim Arbeitgeber auffiel, stellte er die Lohnzahlungen ein. Im Anschluss wurde das Arbeitsverh\u00e4ltnis beendet und die get\u00e4tigten Privatausgaben verrechnet. Gegen diese Verrechnung wehrte sich der Arbeitnehmer mit der Behauptung, er habe \u00fcber die Konten frei verf\u00fcgen k\u00f6nnen, unterlag jedoch vor dem Landesarbeitsgericht.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Arbeitgeber durfte die Lohnanspr\u00fcche des Arbeitnehmers mit Schadensersatzanspr\u00fcchen wegen missbr\u00e4uchlicher Verwendung der Kredit- und Tankkarten verrechnen. Die einem Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung gestellten Bank- und\/oder Tankkarten sind regelm\u00e4\u00dfig auf den dienstlichen Einsatz beschr\u00e4nkt, auch wenn nichts Weiteres besprochen worden ist. Sollte der private Einsatz ausnahmsweise erlaubt gewesen sein, ist der Arbeitnehmer beweispflichtig.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung ist zutreffend. Insbesondere kann es nicht Aufgabe des Arbeitgebers sein, darzulegen, dass die private Nutzung von Tank- und\/oder Kreditkarten ausdr\u00fccklich untersagt worden ist. Im Ergebnis liegt das Verhalten des Arbeitnehmers zumindest an der Grenze zu einer strafbaren Handlung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Keine private Nutzung von Firmenkredit- und -tankkarten Rechtslage Im Rahmen der privaten Nutzung von dienstlichen Telekommunikationseinrichtungen gilt der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer zu deren privater Nutzung (jedenfalls in angemessenem Umfang) berechtigt ist, wenn die private Nutzung nicht ausdr\u00fccklich untersagt ist und die Nutzung nicht zu Lasten der Arbeitszeit erfolgt. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte nun dar\u00fcber &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-private-nutzung-von-firmenkredit-und-tankkarten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Keine private Nutzung von Firmenkredit- und -tankkarten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[1044,1045],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1784"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1784"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1784\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1784"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1784"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1784"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}