{"id":1802,"date":"2011-06-30T11:06:30","date_gmt":"2011-06-30T09:06:30","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1802"},"modified":"2020-09-14T15:52:35","modified_gmt":"2020-09-14T13:52:35","slug":"einkommensteuer-fur-lohneinkunfte-nach-insolvenz-eroffnung-keine-masseverbindlichkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einkommensteuer-fur-lohneinkunfte-nach-insolvenz-eroffnung-keine-masseverbindlichkeit\/","title":{"rendered":"Einkommensteuer f\u00fcr Lohneink\u00fcnfte nach Insolvenz-Er\u00f6ffnung keine Masseverbindlichkeit"},"content":{"rendered":"<p><strong>Einkommensteuer f\u00fcr Lohneink\u00fcnfte nach Insolvenz-Er\u00f6ffnung keine Masseverbindlichkeit<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Der pf\u00e4ndbare Teil des Arbeitseinkommens eines Insolvenzschuldners gelangt als Neuerwerb in die Insolvenzmasse. Die H\u00f6he berechnet sich nach dem Nettolohn. War der Nettolohn w\u00e4hrend des laufenden Jahres zu hoch, weil zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurden, ergibt sich im Rahmen der j\u00e4hrlichen Einkommensteuerveranlagung eine Nachzahlung. Da die Steuerverbindlichkeit nicht durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begr\u00fcndet wird, ist diese keine Masseverbindlichkeit. Der Insolvenzschuldner hat die Verbindlichkeit damit grunds\u00e4tzlich aus seinem insolvenzfreien Verm\u00f6gen zu begleichen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber das Verm\u00f6gen der Insolvenzschuldnerin und deren Ehemannes wurde im Jahr 2005 jeweils das vereinfachte Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet. Der Kl\u00e4ger ist in beiden Verfahren Treuh\u00e4nder. Die Eheleute wurden in den Jahren 2005 und 2006 erkl\u00e4rungsgem\u00e4\u00df zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Nach beantragter Aufteilung der Steuerschuld erlie\u00df das beklagte Finanzamt f\u00fcr die Zeit nach Insolvenzer\u00f6ffnung jeweils Einkommensteuerbescheide an den Kl\u00e4ger, wonach auf die Insolvenzschuldnerin Nachzahlungsbetr\u00e4ge entfielen. Die Bescheide enthielten den Hinweis, dass die Steuerfestsetzung als Masseverbindlichkeit einzuordnen sei. Hiergegen richtet sich die Klage.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof gaben dem Kl\u00e4ger Recht. Die Einkommensteuerschuld der Insolvenzschuldnerin ist keine Masseverbindlichkeit nach \u00a7 55 InsO. Hierzu m\u00fcsste die Entstehung der Schuld auf eine Verwaltungsma\u00dfnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zur\u00fcckzuf\u00fchren sein. Weder die Arbeitst\u00e4tigkeit der Insolvenzschuldnerin als solche noch die Tatsache, dass ein Teil des Arbeitseinkommens als Neuerwerb in die Insolvenzmasse gelangt ist, begr\u00fcnden eine f\u00fcr die Schuld urs\u00e4chliche Verwaltungsma\u00dfnahme des Insolvenzverwalters. Bei Anspr\u00fcchen des Insolvenzschuldners auf Arbeitslohn wird der Fiskus zwar gegen\u00fcber Neugl\u00e4ubigern privilegiert, indem die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber abgef\u00fchrt wird. Dies gilt aber nur f\u00fcr die laufende Lohnsteuer.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Eine Einkommensteuernachzahlung kann sich bei Arbeitnehmer-Ehegatten insbesondere aus der fehlerhaften Wahl der Steuerklassen ergeben. Im Fall der Insolvenz bleibt die Steuerschuldnerschaft der Einkommensteuernachzahlung bei dem Schuldner, obgleich er den pf\u00e4ndbaren Teil des im Insolvenzverfahren bezogenen Arbeitslohns an den Insolvenzverwalter abzuf\u00fchren hat. Insbesondere auf die <a title=\"Steuerklassenwahl\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerklassen.htm\">Wahl der Steuerklassen<\/a> sollte daher geachtet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einkommensteuer f\u00fcr Lohneink\u00fcnfte nach Insolvenz-Er\u00f6ffnung keine Masseverbindlichkeit Rechtslage Der pf\u00e4ndbare Teil des Arbeitseinkommens eines Insolvenzschuldners gelangt als Neuerwerb in die Insolvenzmasse. Die H\u00f6he berechnet sich nach dem Nettolohn. War der Nettolohn w\u00e4hrend des laufenden Jahres zu hoch, weil zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurden, ergibt sich im Rahmen der j\u00e4hrlichen Einkommensteuerveranlagung eine Nachzahlung. 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