{"id":18099,"date":"2013-02-15T11:33:07","date_gmt":"2013-02-15T09:33:07","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=18099"},"modified":"2018-03-22T11:27:03","modified_gmt":"2018-03-22T09:27:03","slug":"entfernungspauschale-bei-dreiecksfahrten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/entfernungspauschale-bei-dreiecksfahrten\/","title":{"rendered":"Entfernungspauschale bei Dreiecksfahrten"},"content":{"rendered":"<h2><strong style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Der 11. Senat des FG M\u00fcnster hat mit Urteil v. 19.12.2012 zur H\u00f6he des Betriebsausgabenabzugs f\u00fcr sog. Dreiecksfahrten eines Steuerberaters Stellung genommen.<\/strong><\/h2>\n<div>\n<p>Dabei handelt es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen eine Einzelfahrt am Tag durch einen Mandantenbesuch unterbrochen wird (entweder Wohnung-Mandant-B\u00fcro-Wohnung oder Wohnung-B\u00fcro-Mandant-Wohnung).<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist selbstst\u00e4ndiger Steuerberater. Die Privatnutzungsanteile f\u00fcr seine betrieblichen PKW ermittelte er nach der Fahrtenbuchmethode. Dabei behandelte er bei den Dreiecksfahrten stets alle drei Teilstrecken als betriebliche Fahrten. Das Finanzamt erkannte den vollen Betriebsausgabenabzug lediglich f\u00fcr die Teilstrecken an, die unmittelbar beim Mandanten begannen oder endeten. F\u00fcr die jeweils unmittelbare Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb setzte es nur die h\u00e4lftige Entfernungspauschale (0,15 EUR pro Entfernungskilometer) an.<\/p>\n<div><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Das Gericht gab der Klage teilweise statt. Es gew\u00e4hrte dem Kl\u00e4ger die ganze Entfernungspauschale (0,30 EUR pro Entfernungskilometer), versagte ihm aber den vollen Betriebsausgabenabzug. Die Betriebsausgaben seien f\u00fcr Strecken zwischen Wohnung und Betrieb auf die Entfernungspauschale begrenzt. Die typisierende Regelung gelte auch dann, wenn der gesetzgeberische Zweck, n\u00e4mlich eine Minderung der Wegekosten durch Nutzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel oder Bildung von Fahrgemeinschaften, im Einzelfall nicht erreichbar sei. Entgegen der Ansicht des Finanzamts k\u00f6nne allerdings keine Begrenzung auf die H\u00e4lfte der Entfernung vorgenommen werden, auch wenn f\u00fcr einen der beiden Wege bereits ein voller Betriebsausgabenabzug gew\u00e4hrt wurde. Aus Vereinfachungsgr\u00fcnden sehe das Gesetz unabh\u00e4ngig von der Anzahl der tats\u00e4chlichen Fahrten und der H\u00f6he des tats\u00e4chlich getragenen Aufwands eine Pauschalregelung mit Abgeltungswirkung vor.<\/span><\/div>\n<p>Die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 12\/13 anh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>FG M\u00fcnster, Urteil v. 19.12.2012,\u00a011 K 1785\/11 F<\/p>\n<p>FG M\u00fcnster, Pressemitteilung Nr. 2\/2013 v. 15.2.2013<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der 11. Senat des FG M\u00fcnster hat mit Urteil v. 19.12.2012 zur H\u00f6he des Betriebsausgabenabzugs f\u00fcr sog. Dreiecksfahrten eines Steuerberaters Stellung genommen. Dabei handelt es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen eine Einzelfahrt am Tag durch einen Mandantenbesuch unterbrochen wird (entweder Wohnung-Mandant-B\u00fcro-Wohnung oder Wohnung-B\u00fcro-Mandant-Wohnung). Der Kl\u00e4ger ist selbstst\u00e4ndiger Steuerberater. Die Privatnutzungsanteile f\u00fcr &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/entfernungspauschale-bei-dreiecksfahrten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Entfernungspauschale bei Dreiecksfahrten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[2209],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18099"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=18099"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18099\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=18099"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=18099"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=18099"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}