{"id":19107,"date":"2012-09-30T10:51:11","date_gmt":"2012-09-30T08:51:11","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=19107"},"modified":"2013-04-17T10:21:47","modified_gmt":"2013-04-17T08:21:47","slug":"sind-erstattungszinsen-immer-einkommensteuerpflichtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/sind-erstattungszinsen-immer-einkommensteuerpflichtig\/","title":{"rendered":"Sind Erstattungszinsen immer einkommensteuerpflichtig?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Zinsen, die der Staat auf Steuererstattungen zahlt (Erstattungszinsen), sind nicht steuerbar und damit nicht einkommensteuerpflichtig.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger hatten in den Jahren 1992 bzw. 1996 Erstattungszinsen in erheblicher H\u00f6he erhalten. Zugleich hatten sie in ihrer Steuererkl\u00e4rung auch Nachzahlungszinsen geltend gemacht. Das Finanzamt besteuerte die Erstattungszinsen als Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen und ber\u00fccksichtigte die Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben. Im Jahr 2010 beantragten die Kl\u00e4ger sodann unter Hinweis auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), die Erstattungszinsen steuerfrei zu stellen. Dies war trotz Verstreichens des langen Zeitraums seit der Veranlagung noch m\u00f6glich, da die angefochtenen Bescheide aufgrund von Einspruchs- und Klageverfahren noch nicht bestandskr\u00e4ftig und damit noch \u00e4nderbar waren.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht M\u00fcnster gab den Kl\u00e4gern Recht. Der Gesetzgeber habe die Grundentscheidung getroffen, Erstattungszinsen zur Einkommensteuer dem nichtsteuerbaren Bereich zuzuweisen. Dies habe auch der BFH in seiner damaligen Entscheidung so gesehen. Soweit der BFH dies auch unter Hinweis auf den ab 1999 bestehenden Gleichklang zwischen der Steuerfreiheit von Erstattungszinsen einerseits und der Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen andererseits begr\u00fcndet habe, folge hieraus nicht, dass Erstattungszinsen steuerbar seien, solange Nachzahlungszinsen &#8211; wie in den Streitjahren &#8211; noch als Sonderausgaben abzugsf\u00e4hig gewesen seien. Ein solcher Umkehrschluss stelle eine unzul\u00e4ssige richterliche Rechtsfortbildung dar.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Der Grundsatz der Steuerfreiheit von Erstattungszinsen gilt nach Auffassung der Finanzrichter also auch dann, wenn die Erstattungszinsen in Zeitr\u00e4umen angefallen sind, in denen vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehbar waren. Das letzte Wort hat jetzt wiederum der BFH; die Revision wurde zugelassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kernaussage Zinsen, die der Staat auf Steuererstattungen zahlt (Erstattungszinsen), sind nicht steuerbar und damit nicht einkommensteuerpflichtig. Sachverhalt Die Kl\u00e4ger hatten in den Jahren 1992 bzw. 1996 Erstattungszinsen in erheblicher H\u00f6he erhalten. Zugleich hatten sie in ihrer Steuererkl\u00e4rung auch Nachzahlungszinsen geltend gemacht. Das Finanzamt besteuerte die Erstattungszinsen als Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen und ber\u00fccksichtigte die Nachzahlungszinsen als &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/sind-erstattungszinsen-immer-einkommensteuerpflichtig\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Sind Erstattungszinsen immer einkommensteuerpflichtig?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1689,4,1730],"tags":[211],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19107"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=19107"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19107\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=19107"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=19107"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=19107"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}