{"id":19110,"date":"2012-09-30T10:55:54","date_gmt":"2012-09-30T08:55:54","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=19110"},"modified":"2013-04-04T11:02:08","modified_gmt":"2013-04-04T09:02:08","slug":"grunderwerbsteuer-bei-ubertragung-zwischen-geschiedenen-ehegatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grunderwerbsteuer-bei-ubertragung-zwischen-geschiedenen-ehegatten\/","title":{"rendered":"Grunderwerbsteuer bei \u00dcbertragung zwischen geschiedenen Ehegatten?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Grunderwerbsteuer bei \u00dcbertragung zwischen geschiedenen Ehegatten?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Eine Grunderwerbsteuerbefreiung wegen scheidungsbedingter Verm\u00f6gensauseinandersetzung wird nur dann gew\u00e4hrt, wenn die Auseinandersetzung ihre Ursache tats\u00e4chlich in der Scheidung hat.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Im Dezember 1990 erwarb die Kl\u00e4gerin gemeinsam mit ihrem damaligen Ehegatten ein Grundst\u00fcck. Das auf dem Grundst\u00fcck stehende Haus bewohnten die Eheleute zusammen mit ihrer Tochter und der Mutter der Kl\u00e4gerin. Im April 2001 trennten sich die Eheleute und die Kl\u00e4gerin verlie\u00df mit ihrer Tochter die eheliche Wohnung. Ihre Mutter wohnte weiterhin im Haus. Knapp 4 Jahre sp\u00e4ter wurde die Ehe geschieden, wobei eine Aufteilung des gemeinsamen Verm\u00f6gens nicht erfolgte. Nachdem die Mutter der Kl\u00e4gerin verstorben war, \u00fcbertrug der Ehemann das Grundst\u00fcck im Jahr 2007 auf die Kl\u00e4gerin im &#8222;Wege der Verm\u00f6gensauseinandersetzung nach der Ehescheidung&#8220;. Als die Kl\u00e4gerin die f\u00fcr eine derartige Verm\u00f6gensauseinandersetzung vorgesehene Grundsteuerbefreiungsvorschrift in Anspruch nehmen wollte, versagte das beklagte Finanzamt die Befreiung und erhob Grunderwerbsteuer.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das hessische Finanzgericht wies die hiergegen gerichtete Klage ab. Die Kl\u00e4gerin k\u00f6nne die Grunderwerbsteuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen. Zwar sei ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Scheidung und Verm\u00f6gensauseinandersetzung vom Gesetz nicht gefordert. Allerdings m\u00fcsse die Auseinandersetzung durch die Scheidung veranlasst sein. Dies sei dann der Fall, wenn die Auseinandersetzung durch die Scheidung notwendig geworden sei, was hier nicht gegeben war. Vielmehr habe man sich nicht fr\u00fcher auseinandergesetzt, weil die Mutter der Kl\u00e4gerin weiterhin im gemeinsamen Haus leben sollte. Die Auseinandersetzung sei daher keineswegs eine Folge der Scheidung, sondern vielmehr durch das Ableben der Mutter der Kl\u00e4gerin veranlasst gewesen. F\u00fcr diese Konstellation werde aber gerade keine Beg\u00fcnstigung im Rahmen der Grunderwerbsbesteuerung gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>K\u00fcnftig wird man &#8211; jedenfalls f\u00fcr Grundst\u00fccke &#8211; eine zeitnahe Auseinandersetzung anstreben m\u00fcssen, um in den Genuss der Grunderwerbsteuerbefreiung zu kommen. Zwar f\u00fchrt das Finanzgericht aus, eine zeitliche Beschr\u00e4nkung gebe es nicht; es d\u00fcrfte mit fortschreitender Zeit allerdings zunehmend schwerer werden, die Veranlassung der Auseinandersetzung durch die Scheidung darzulegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grunderwerbsteuer bei \u00dcbertragung zwischen geschiedenen Ehegatten? Kernaussage Eine Grunderwerbsteuerbefreiung wegen scheidungsbedingter Verm\u00f6gensauseinandersetzung wird nur dann gew\u00e4hrt, wenn die Auseinandersetzung ihre Ursache tats\u00e4chlich in der Scheidung hat. Sachverhalt Im Dezember 1990 erwarb die Kl\u00e4gerin gemeinsam mit ihrem damaligen Ehegatten ein Grundst\u00fcck. Das auf dem Grundst\u00fcck stehende Haus bewohnten die Eheleute zusammen mit ihrer Tochter und der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grunderwerbsteuer-bei-ubertragung-zwischen-geschiedenen-ehegatten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Grunderwerbsteuer bei \u00dcbertragung zwischen geschiedenen Ehegatten?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[250],"class_list":["post-19110","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-grunderwerbsteuer"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19110","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=19110"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19110\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=19110"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=19110"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=19110"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}