{"id":1929,"date":"2012-07-31T14:19:53","date_gmt":"2012-07-31T12:19:53","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1929"},"modified":"2012-09-24T06:19:56","modified_gmt":"2012-09-24T04:19:56","slug":"abgehorte-selbstgesprache-im-prozess-verwertbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/abgehorte-selbstgesprache-im-prozess-verwertbar\/","title":{"rendered":"Abgeh\u00f6rte Selbstgespr\u00e4che im Prozess verwertbar?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Abgeh\u00f6rte Selbstgespr\u00e4che im Prozess verwertbar?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Abgeh\u00f6rte Selbstgespr\u00e4che sind strafrechtlich nicht verwertbar; auch nicht gegen Mitbeschuldigte.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>In einem Mordprozess waren 3 Personen angeklagt. Als wichtigstes Beweismittel wurden Mitschnitte von Selbstgespr\u00e4chen eines der Angeklagten in das Verfahren eingef\u00fchrt. Auf den Mitschnitten waren Bemerkungen zu h\u00f6ren wie: &#8222;\u2026 die L. ist schon lange tot, die wird auch nicht wieder \u2026&#8220; oder auch &#8222;langweilig, der das Gehirn rauszupr\u00fcgeln \u2026 kann ich dir sagen, ja und weg damit \u2026 werde auch keine mehr wegknallen \u2026 n\u00f6 \u2026 wir haben sie tot gemacht&#8220;. Das Landgericht verurteilte die 3 Angeklagten aufgrund dieser gest\u00e4ndnisgleichen Indizien wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die hiergegen gerichtete Revision der Angeklagten hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das Mitschneiden von Selbstgespr\u00e4chen in den intimsten Kernbereich der eigenen Pers\u00f6nlichkeit eingreife. Daher seien die Mitschnitte nicht als Beweise verwertbar. Der Grund f\u00fcr diese Unverwertbarkeit liegt bereits in der verfassungsrechtlich gew\u00e4hrleisteten M\u00f6glichkeit, sich in einem letzten R\u00fcckzugsraum mit dem eigenen Ich befassen zu k\u00f6nnen, ohne staatliche Verfolgung f\u00fcrchten zu m\u00fcssen. So w\u00fcrden Gedanken typischerweise in Form eines &#8222;inneren Sprechens&#8220; entwickelt. Dass dieses &#8222;innere Sprechen&#8220; vor dem Hintergrund der nicht-\u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungssituation sich gelegentlich zu &#8222;lautem Denken&#8220; auswachse, kann hieran nichts \u00e4ndern. Anders als bei Tageb\u00fcchern sei zudem das gesprochene Wort fl\u00fcchtig und der laut Denkende m\u00fcsse daher die sp\u00e4tere Enttarnung nicht f\u00fcrchten. Weil durch den Mitschnitt des Selbstgespr\u00e4chs der Kernbereich des Pers\u00f6nlichkeitsrechts verletzt sei, gelte das Beweisverwertungsverbot auch zugunsten der Mitangeklagten.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Diese Entscheidung d\u00fcrfte k\u00fcnftig in allen Strafverfahren eine Rolle spielen, in denen es zu Abh\u00f6rma\u00dfnahmen gekommen ist. War der Angeklagte bei der belastenden \u00c4u\u00dferung allein, so d\u00fcrfte dies zu einem Verwertungsverbot f\u00fchren. Derartige \u00c4u\u00dferungen d\u00fcrfen bei der Urteilsfindung dann nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abgeh\u00f6rte Selbstgespr\u00e4che im Prozess verwertbar? Kernaussage Abgeh\u00f6rte Selbstgespr\u00e4che sind strafrechtlich nicht verwertbar; auch nicht gegen Mitbeschuldigte. Sachverhalt In einem Mordprozess waren 3 Personen angeklagt. 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