{"id":1966,"date":"2012-07-31T16:36:24","date_gmt":"2012-07-31T14:36:24","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=1966"},"modified":"2012-08-09T09:53:53","modified_gmt":"2012-08-09T07:53:53","slug":"mindestanforderungen-an-ein-ordnungsgemases-fahrtenbuch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mindestanforderungen-an-ein-ordnungsgemases-fahrtenbuch\/","title":{"rendered":"Mindestanforderungen an ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Fahrtenbuch"},"content":{"rendered":"<p><strong>Mindestanforderungen an ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Fahrtenbuch<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Der geldwerte Vorteil f\u00fcr die private Nutzung eines vom Arbeitgeber \u00fcberlassenen Dienstwagens ist der H\u00f6he nach mit der 1 %-Regelung zu bewerten, sofern nicht das Verh\u00e4ltnis der privaten Fahrten zu den \u00fcbrigen Fahrten durch ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Fahrtenbuch nachgewiesen wird. Der gesetzlich nicht weiter bestimmte Begriff des ordnungsgem\u00e4\u00dfen Fahrtenbuchs ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) pr\u00e4zisiert worden. In der Praxis ergeben sich aber dennoch immer wieder Meinungsverschiedenheiten, denn lediglich kleinere M\u00e4ngel reichen noch nicht aus, um das Fahrtenbuch zu verwerfen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH f\u00fchrte f\u00fcr den ihm \u00fcberlassenen Dienstwagen ein Fahrtenbuch. Dieses Buch enthielt allerdings neben dem jeweiligen Datum hinsichtlich der Fahrtziele zumeist nur Stra\u00dfennamen, gelegentlich auch die Namen von Kunden oder Angaben zum Zweck der Fahrt (z. B. Tanken), au\u00dferdem den Kilometerstand nach Beendigung der Fahrt und die jeweils gefahrenen Tageskilometer. Nach einer \u00dcberpr\u00fcfung durch das Finanzamt erg\u00e4nzte der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer das Fahrtenbuch nachtr\u00e4glich durch eine Auflistung, die er mit Hilfe seines handschriftlich gef\u00fchrten Tageskalenders erstellt hatte. Die Auflistung enthielt alle bisher durch die Rechtsprechung verlangten Angaben wie Datum, Standort und Kilometerstand des Fahrzeugs zu Beginn der Fahrt sowie den Grund und das Ziel der Fahrt. W\u00e4hrend das Finanzamt das Fahrtenbuch weiterhin als nicht ordnungsgem\u00e4\u00df beurteilte, hielt das Finanzgericht die Kombination aus handschriftlich in einem geschlossenen Buch eingetragenen Daten und der per Computerdatei erstellten erl\u00e4uternden Auflistung f\u00fcr ausreichend. Die Revision des Finanzamts entschied jetzt der BFH.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH verwarf das Fahrtenbuch als nicht ordnungsgem\u00e4\u00df und h\u00e4lt damit an seiner Rechtsprechung fest, dass insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten auszuweisen sind. Dem sei nicht entsprochen, wenn als Fahrtziele jeweils nur Stra\u00dfennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit nachtr\u00e4glich erstellten Auflistungen pr\u00e4zisiert werden. Bei dieser Art der Aufzeichnung w\u00e4ren weder Vollst\u00e4ndigkeit noch Richtigkeit der Eintragungen gew\u00e4hrleistet. Blo\u00dfe Ortsangaben im Fahrtenbuch gen\u00fcgten allenfalls dann, wenn sich der aufgesuchte Kunde oder Gesch\u00e4ftspartner aus der Ortsangabe zweifelsfrei ergebe oder wenn sich dessen Name auf einfache Weise unter Zuhilfenahme von nicht mehr erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftigen Unterlagen ermitteln lie\u00dfe.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH beharrt auf seiner peniblen Betrachtungsweise und l\u00e4sst nur wenige Fehler bei der F\u00fchrung des Fahrtenbuchs zu (wie in einer fr\u00fcheren Entscheidung: 3 kleinere M\u00e4ngel innerhalb von 4 Jahren, z. B. fehlender Eintrag einer Fahrt zur Tankstelle, stehen der Anerkennung nicht entgegen).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mindestanforderungen an ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Fahrtenbuch Kernproblem Der geldwerte Vorteil f\u00fcr die private Nutzung eines vom Arbeitgeber \u00fcberlassenen Dienstwagens ist der H\u00f6he nach mit der 1 %-Regelung zu bewerten, sofern nicht das Verh\u00e4ltnis der privaten Fahrten zu den \u00fcbrigen Fahrten durch ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Fahrtenbuch nachgewiesen wird. 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