{"id":2008,"date":"2012-07-31T16:53:56","date_gmt":"2012-07-31T14:53:56","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2008"},"modified":"2012-08-09T09:30:34","modified_gmt":"2012-08-09T07:30:34","slug":"existenzvernichtender-eingriff-durch-gesellschafter-geschaftsfuhrer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/existenzvernichtender-eingriff-durch-gesellschafter-geschaftsfuhrer\/","title":{"rendered":"Existenzvernichtender Eingriff durch Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Existenzvernichtender Eingriff durch Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Ein zum Schadensersatz verpflichtender existenzvernichtender Eingriff liegt dann vor, wenn der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern in sittenwidriger Weise Verm\u00f6gen entzogen und damit eine Insolvenz verursacht wird. Die Verlagerung von Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden einer GmbH in Liquidation unter Wert auf eine von den Gesellschaftern abh\u00e4ngige Gesellschaft, kann einen existenzvernichtenden Eingriff darstellen. Der Preis, der im Rahmen der Liquidation h\u00e4tte erzielt werden k\u00f6nnen, entspricht jedoch nicht zwingend dem Buchwert.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Insolvenzverwalter einer GmbH. Die Beklagten sind Gesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der GmbH. Aufgrund des vorl\u00e4ufigen Bilanzgewinns f\u00fcr das Jahr 2003 beschlossen sie im Januar 2004 eine Vorabgewinnaussch\u00fcttung in H\u00f6he von 480.000 EUR. Zu diesem Zeitpunkt hatte die GmbH an ihre Gesellschafter bzw. an verbundene Unternehmen Darlehen in H\u00f6he von rund 250.000 EUR ausgereicht. Diese wurden sp\u00e4ter teilweise zur\u00fcckgef\u00fchrt. Ab M\u00e4rz 2004 gelang es der GmbH nicht mehr, weitere Auftr\u00e4ge zu erhalten. Im Juni wurde daher die Aufl\u00f6sung der GmbH zum 31.08.2004 beschlossen und deren Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde wurden an eine von den Gesellschaftern abh\u00e4ngige andere Gesellschaft mit gleichartigem Gesch\u00e4ftsbetrieb unter den Buchwerten verkauf. Im Dezember 2004 wurde die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Der Kl\u00e4ger meint, die Ma\u00dfnahmen der Beklagten stellen einen existenzvernichtenden Eingriff in das Verm\u00f6gen der GmbH dar.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) erkannte, dass zwar kein Anspruch aufgrund des existenzvernichtenden Eingriffs der Gesellschafter besteht. Denn die Beklagten sind nicht verpflichtet, den Gesch\u00e4ftsbetrieb der GmbH fortzuf\u00fchren. Auch durften sie einen gleichartigen Gesch\u00e4ftsbetrieb in der Rechtsform einer anderen Gesellschaft aufnehmen. Beschr\u00e4nkungen ergeben sich aber dort, wo die Gl\u00e4ubiger der Altgesellschaft benachteiligt werden. Dies ist der Fall, wenn die Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde unter Wert \u00fcbertragen werden, was vorliegend nicht der Fall ist. Dennoch ergibt sich eine Haftung der Beklagten als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wegen verbotener Zahlungen, denn bei der Pr\u00fcfung, ob die Gewinnaussch\u00fcttungen vom Januar 2004 das Stammkapital der Gesellschaft angreifen, sind die Darlehensr\u00fcckzahlungsanspr\u00fcche gegen die Gesellschafter und verbundene Unternehmen mit ihrem wahren Wert zu bilanzieren. Diesen Wert hat das Berufungsgericht nun noch zu ermitteln.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Auch bei einer Ver\u00e4u\u00dferung von existenznotwendigen Verm\u00f6genswerten ohne angemessene Gegenleistung an einen Dritten kann dieser f\u00fcr einen existenzvernichtenden Eingriff des Ver\u00e4u\u00dferers im Rahmen der Teilnahme voll haftbar gemacht werden. Dies dann, wenn er den Umstand billigt, den Erwerb ungeachtet dessen weiter betreibt und die ver\u00e4u\u00dferte Gesellschaft aufgrund dessen insolvent werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Existenzvernichtender Eingriff durch Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Kernaussage Ein zum Schadensersatz verpflichtender existenzvernichtender Eingriff liegt dann vor, wenn der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern in sittenwidriger Weise Verm\u00f6gen entzogen und damit eine Insolvenz verursacht wird. Die Verlagerung von Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden einer GmbH in Liquidation unter Wert auf eine von den Gesellschaftern abh\u00e4ngige Gesellschaft, kann einen existenzvernichtenden Eingriff darstellen. 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