{"id":2047,"date":"2011-05-30T15:36:12","date_gmt":"2011-05-30T13:36:12","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2047"},"modified":"2012-08-28T10:29:08","modified_gmt":"2012-08-28T08:29:08","slug":"kein-wegfall-der-steuervergunstigungen-nach-%c2%a7-13a-erbstg-alte-fassung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-wegfall-der-steuervergunstigungen-nach-%c2%a7-13a-erbstg-alte-fassung\/","title":{"rendered":"Kein Wegfall der Steuerverg\u00fcnstigungen nach \u00a7 13a ErbStG (alte Fassung)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kein Wegfall der Steuerverg\u00fcnstigungen nach \u00a7 13a ErbStG (alte Fassung)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Das alte Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (bis 31.12.2008) sah sogenannte Behaltensfristen (5 Jahre) vor, die eingehalten werden mussten, um erhaltene Betriebsverm\u00f6gensprivilegien zu bewahren. Vergleichbare Regelungen existieren auch im neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte nunmehr dar\u00fcber zu entscheiden, inwieweit Umwandlungsvorg\u00e4nge nach dem Umwandlungsgesetz steuersch\u00e4dliche Ver\u00e4u\u00dferungen darstellen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger erhielt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge diverse Unternehmensbeteiligungen, die kurz nach der \u00dcbertragung zum Teil umgewandelt und zum Teil verschmolzen wurden. Ein (umgewandeltes) Unternehmen wurde 2 Jahre sp\u00e4ter in ein anderes Unternehmen eingebracht. Das beklagte Finanzamt setzte die Schenkungsteuer in Unkenntnis der Umwandlungsvorg\u00e4nge zun\u00e4chst unter Gew\u00e4hrung der Betriebsverm\u00f6gensprivilegien auf 0 EUR fest. Mit Kenntnis der Umwandlungsvorg\u00e4nge wurden die Privilegien versagt und Schenkungsteuer festgesetzt. Der Kl\u00e4ger obsiegte schlie\u00dflich vor dem Bundesfinanzhof.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Betriebsverm\u00f6gensprivilegien fallen mit Wirkung f\u00fcr die Vergangenheit unter anderem weg, soweit der Erwerber eine Beteiligung innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb ver\u00e4u\u00dfert. Aus den Privilegierungsregelungen ergebe sich aber, dass die im Erbschaftsteuergesetz genannten Umwandlungsma\u00dfnahmen als solche keine zum r\u00fcckwirkenden Wegfall der Steuerverg\u00fcnstigungen f\u00fchrenden Ver\u00e4u\u00dferungen darstellen. Dies sei gewollt, weil Umwandlungen die Bindung des beg\u00fcnstigt erworbenen Verm\u00f6gens in einem Unternehmen unber\u00fchrt lassen und daher der Zweck der Steuerverg\u00fcnstigungen unver\u00e4ndert fortbesteht. Daran \u00e4ndere sich auch nichts, wenn &#8211; wie im Streitfall &#8211; mehrere Umwandlungsvorg\u00e4nge innerhalb der Behaltensfrist vorgenommen w\u00fcrden, solange das steuerbeg\u00fcnstigt erworbene Verm\u00f6gen auch in einem solchen Fall weiterhin in einem Unternehmen gebunden bleibe und frei verwendet werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung ist positiv, weil sie Umstrukturierungen innerhalb der erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Behaltensfrist m\u00f6glich macht. Eines muss allerdings immer gew\u00e4hrleistet sein: Das privilegierte Betriebsverm\u00f6gen muss in einem Unternehmen, an dem der urspr\u00fcngliche Erwerber unver\u00e4ndert beteiligt ist, verbleiben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kein Wegfall der Steuerverg\u00fcnstigungen nach \u00a7 13a ErbStG (alte Fassung) Kernfrage Das alte Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (bis 31.12.2008) sah sogenannte Behaltensfristen (5 Jahre) vor, die eingehalten werden mussten, um erhaltene Betriebsverm\u00f6gensprivilegien zu bewahren. Vergleichbare Regelungen existieren auch im neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte nunmehr dar\u00fcber zu entscheiden, inwieweit Umwandlungsvorg\u00e4nge nach dem Umwandlungsgesetz &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-wegfall-der-steuervergunstigungen-nach-%c2%a7-13a-erbstg-alte-fassung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kein Wegfall der Steuerverg\u00fcnstigungen nach \u00a7 13a ErbStG (alte Fassung)<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[1189],"class_list":["post-2047","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-steuervergunstigungen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2047","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2047"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2047\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2047"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2047"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2047"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}