{"id":210,"date":"2012-06-30T15:36:31","date_gmt":"2012-06-30T13:36:31","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=210"},"modified":"2012-09-21T08:21:54","modified_gmt":"2012-09-21T06:21:54","slug":"zahlung-auf-ein-gemeinsames-oderkonto-ist-eine-freigebige-zuwendung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zahlung-auf-ein-gemeinsames-oderkonto-ist-eine-freigebige-zuwendung\/","title":{"rendered":"Zahlung auf ein gemeinsames Oderkonto ist eine freigebige Zuwendung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zahlung auf ein gemeinsames Oderkonto ist eine freigebige Zuwendung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Eine freiwillige Verm\u00f6genszuwendung, durch die ein anderer bereichert wird, ist eine Schenkung und unterliegt der Schenkungsteuer. Dabei gilt, dass auch Ehegatten rechtlich &#8211; au\u00dfer im G\u00fcterstand der G\u00fctergemeinschaft &#8211; 2 selbstst\u00e4ndige Verm\u00f6gensmassen bilden, die keine rechtliche Einheit darstellen. Das hei\u00dft, Verm\u00f6gensabfl\u00fcsse aus dem Verm\u00f6gen des einen Ehegatten in das des anderen k\u00f6nnen Schenkungen sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte jetzt dar\u00fcber zu entscheiden, ob es f\u00fcr eine Schenkung ausreicht, wenn Verm\u00f6gen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Konto flie\u00dft.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Eheleute hatten ein gemeinsames Oder-Konto, an dem sie also zu gleichen Teilen berechtigt waren und auf das der Ehemann erhebliche Geldbetr\u00e4ge z. B. aus einem Unternehmensverkauf einzahlte. Diese Einzahlungen wertete das Finanzamt als Schenkungen und setzte gegen die Ehefrau Schenkungsteuer fest. Hiergegen wandten die Eheleute ein, es habe im Innenverh\u00e4ltnis eine Abrede bestanden, nach der alleine der Ehemann an dem Konto berechtigt sein sollte. Die Eheleute konnten diese Abrede indes nicht nachweisen, so dass sie in der ersten Instanz unterlagen, weil das Finanzgericht sie als beweispflichtig ansah. Der BFH hob diese Entscheidung jetzt auf und verlangte eine erneute Verhandlung.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>die Richter waren der Auffassung, dass die Eheleute nicht die Feststellungslast daf\u00fcr tr\u00fcgen, dass eine vom gesetzlichen Leitbild des Oder-Kontos abweichende Vereinbarung im Innenverh\u00e4ltnis bestanden habe. F\u00fcr die Bejahung einer Schenkung sei zu kl\u00e4ren, ob der Konto-Mitinhaber berechtigt gewesen sei, \u00fcber seinen Teil des Kontos auch im Hinblick auf die vom anderen eingezahlten Betr\u00e4ge frei zu verf\u00fcgen. Insoweit habe das Finanzgericht erneut zu kl\u00e4ren, ob im Innenverh\u00e4ltnis nicht doch eine Vereinbarung dergestalt bestanden haben k\u00f6nnte, dass der Ehemann alleine berechtigt gewesen sein sollte. Eine solche Vereinbarung k\u00f6nne sich auch aus tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nden ergeben. Beispielsweise spreche es gegen das Vorliegen einer solchen Vereinbarung, wenn die Ehefrau regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr eigene Zwecke auf das Konto zugreifen konnte. Am Ende falle die Feststellungslast, ob eine Schenkung vorgelegen habe, dem Finanzamt zu.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung des BFH hilft dem Steuerpflichtigen allerdings alleine im Bereich der Beweislast. Denn die Richter lie\u00dfen keine Zweifel daran, dass Zahlungen auf ein Oder-Konto grunds\u00e4tzlich Schenkungen sein k\u00f6nnen. Sicherheitshalber wird man daher zur Vermeidung solcher Schenkungen, wenn Zahlungen auf das Oder-Konto geleistet werden sollen, eine Innenvereinbarung schriftlich treffen m\u00fcssen, die die Berechtigung des anderen Konto-Mitinhabers begrenzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zahlung auf ein gemeinsames Oderkonto ist eine freigebige Zuwendung Kernfrage Eine freiwillige Verm\u00f6genszuwendung, durch die ein anderer bereichert wird, ist eine Schenkung und unterliegt der Schenkungsteuer. Dabei gilt, dass auch Ehegatten rechtlich &#8211; au\u00dfer im G\u00fcterstand der G\u00fctergemeinschaft &#8211; 2 selbstst\u00e4ndige Verm\u00f6gensmassen bilden, die keine rechtliche Einheit darstellen. Das hei\u00dft, Verm\u00f6gensabfl\u00fcsse aus dem Verm\u00f6gen des &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zahlung-auf-ein-gemeinsames-oderkonto-ist-eine-freigebige-zuwendung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zahlung auf ein gemeinsames Oderkonto ist eine freigebige Zuwendung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[81,80],"class_list":["post-210","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-freigebige-zuwendung","tag-gemeinsames-oderkonto"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/210","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=210"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/210\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=210"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=210"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=210"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}