{"id":21221,"date":"2013-04-09T09:02:32","date_gmt":"2013-04-09T07:02:32","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=21221"},"modified":"2013-04-09T09:02:32","modified_gmt":"2013-04-09T07:02:32","slug":"wie-lasst-sich-der-erklarungsbedarf-in-der-anlage-kap-reduzieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wie-lasst-sich-der-erklarungsbedarf-in-der-anlage-kap-reduzieren\/","title":{"rendered":"Wie l\u00e4sst sich der Erkl\u00e4rungsbedarf in der Anlage KAP reduzieren?"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Seit Einf\u00fchrung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ist die Abgabe der Anlage KAP zur Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nicht mehr erforderlich.<\/span><\/h2>\n<p>Seit dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalertr\u00e4gen abgeltende Wirkung, das hei\u00dft, es besteht grunds\u00e4tzlich keine Pflicht mehr, diese Ertr\u00e4ge in der Steuererkl\u00e4rung anzugeben. Die Besteuerung erfolgt mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent zuz\u00fcglich Solidarit\u00e4tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.<\/p>\n<p>Die Abgeltungsteuer wird nur dann erhoben, wenn die Kapitaleink\u00fcnfte den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro f\u00fcr Ledige oder 1.602 Euro f\u00fcr Verheiratete \u00fcbersteigen oder wenn keine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt wird.<\/p>\n<h3>Veranlagungswahlrecht<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Abgeltungsteuer gilt aber das so genannte Veranlagungswahlrecht. Wer meint, dass die Veranlagung der Kapitaleink\u00fcnfte zu einer niedrigeren Steuerbelastung f\u00fchrt, kann eine Einbeziehung seiner Kapitaleink\u00fcnfte in die Einkommensteuerveranlagung und damit die Besteuerung mit dem allgemeinen progressiven Einkommensteuertarif beantragen.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he des allgemeinen Einkommensteuertarifes ist dabei nicht entscheidend, ma\u00dfgebend ist allein, wie hoch die Steuerbelastung bei einer Einbeziehung der Kapitaleink\u00fcnfte im Vergleich zu einer Besteuerung mit dem Abgeltungsteuersatz ist.<\/p>\n<p>Das Finanzamt pr\u00fcft beide Alternativen und wendet die f\u00fcr den Steuerpflichtigen g\u00fcnstigere Variante an (sog. G\u00fcnstigerpr\u00fcfung).<\/p>\n<h4>Grenzbetr\u00e4ge<\/h4>\n<p>F\u00fcr die weit \u00fcberwiegende Zahl der Steuerpflichtigen d\u00fcrfte sich die Aus\u00fcbung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen, denn bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 15.721 Euro und 31.442 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten wird ein (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht.<\/p>\n<div>\n<p>Vereinfachtes Beispiel, gerechnet ohne Solidarit\u00e4tszuschlag und Kirchensteuer:<\/p>\n<p>Eine steuerpflichtige Person erzielt (nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags) 5.000 Euro Kapitalertr\u00e4ge und 15.000 Euro Eink\u00fcnfte aus den \u00fcbrigen Einkunftsarten. W\u00fcrde eine Veranlagung mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 20.000 Euro durchgef\u00fchrt, w\u00e4ren bei Anwendung des derzeit geltenden allgemeinen Einkommensteuertarifs 2.701 Euro Einkommensteuer zu zahlen; bei Anwendung des Tarifs auf 15.000 Euro zvE fallen 1.410 Euro Steuer in der Veranlagung und 1.250 Euro Abgeltungsteuer, also zusammen 2.660 Euro, an. Die Abgeltungsteuer f\u00fchrt also zu 41 Euro weniger Einkommensteuer.<\/p>\n<\/div>\n<h4>F\u00e4lle mit Altersentlastungsbetrag oder H\u00e4rteausgleich<\/h4>\n<p>Sind die genannten Grenzwerte \u00fcberschritten, kann der Antrag dann vorteilhaft sein, wenn f\u00fcr die Kapitalertr\u00e4ge die Gew\u00e4hrung des Altersentlastungsbetrags oder eines H\u00e4rteausgleichs in Betracht kommt.<\/p>\n<p>Der Altersentlastungsbetrag wird ab dem Kalenderjahr gew\u00e4hrt, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahrs folgt. Eine Steuerminderung f\u00fcr die Kapitalertr\u00e4ge ergibt sich allerdings nur, wenn der Altersentlastungsbetrag nicht bereits aufgrund anderer positiver Eink\u00fcnfte vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pft ist. Zu beachten ist auch, dass bei der Bemessung des Altersentlastungsbetrags Renteneink\u00fcnfte und Versorgungsbez\u00fcge au\u00dfer Betracht bleiben.<\/p>\n<p>Den H\u00e4rteausgleich erhalten Bezieher von Arbeitslohn, deren Nebeneink\u00fcnfte aus anderen Einkunftsarten niedriger als 820 \u20ac sind.<\/p>\n<p>Bitte ber\u00fccksichtigen Sie daher, dass der Antrag auf G\u00fcnstigerpr\u00fcfung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu einer niedrigeren Besteuerung f\u00fchrt. Liegen diese Voraussetzungen ganz offensichtlich nicht vor, kann auf den Antrag und eine vollumf\u00e4ngliche Erkl\u00e4rung der Kapitalertr\u00e4ge verzichtet werden.<\/p>\n<h3>Weitere M\u00f6glichkeiten<\/h3>\n<p>Sie haben aber auch noch weitere M\u00f6glichkeiten, die Angabe von Kapitaleink\u00fcnften in der Steuererkl\u00e4rung entbehrlich zu machen, wenn Sie<\/p>\n<ul>\n<li>den kontof\u00fchrenden Kreditinstituten\u00a0<strong>Freistellungsauftr\u00e4ge\u00a0<\/strong>bis zum H\u00f6chstbetrag von insgesamt 801 \u20ac, bei zusammenveranlagten Ehegatten bis zu 1 602 \u20ac, erteilen und das Freistellungsvolumen erforderlichenfalls der Entwicklung der Kapitalertr\u00e4ge anpassen. Ein Antrag beim Finanzamt auf \u00dcberpr\u00fcfung des Steuereinbehalts zur Ber\u00fccksichtigung eines beim Steuerabzug nicht vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pften Sparer-Pauschbetrags wird dadurch entbehrlich.<\/li>\n<li>als Mitglied einer kirchensteuerhebeberechtigten Religionsgemeinschaft bei den kontof\u00fchrenden Kreditinstituten die\u00a0<strong>Einbehaltung der Kirchensteuer<\/strong>beantragen. Soweit die Kapitalertr\u00e4ge dem Kirchensteuerabzug unterlegen haben, sind Angaben in der Anlage KAP grunds\u00e4tzlich nicht mehr erforderlich.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit Einf\u00fchrung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ist die Abgabe der Anlage KAP zur Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nicht mehr erforderlich. Seit dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalertr\u00e4gen abgeltende Wirkung, das hei\u00dft, es besteht grunds\u00e4tzlich keine Pflicht mehr, diese Ertr\u00e4ge in der Steuererkl\u00e4rung anzugeben. 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