{"id":21224,"date":"2013-04-09T09:26:35","date_gmt":"2013-04-09T07:26:35","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=21224"},"modified":"2018-03-22T10:50:09","modified_gmt":"2018-03-22T08:50:09","slug":"abgeltungsteuer-faq","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/abgeltungsteuer-faq\/","title":{"rendered":"Abgeltungsteuer FAQ"},"content":{"rendered":"<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer<\/h2>\n<p><strong><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungsteuer eingef\u00fchrt. Damit unterliegen Zinsen, Dividenden, Fondsaussch\u00fcttungen sowie Kurs- und W\u00e4hrungsgewinne einem einheitlichen Pauschalsteuersatz von 25 Prozent zuz\u00fcglich Solidarit\u00e4tszuschlag und ggf. Kirchensteuer.<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, d. h. sie wird vom Schuldner (z. B. Bank) vom Ertrag einbehalten und direkt an das Finanzamt abgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Wie vormals beim Zinsabschlag k\u00f6nnen Ertr\u00e4ge in H\u00f6he von 801 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.602 Euro bei Ehegatten steuerfrei gestellt werden.<\/p>\n<p>-&gt; <a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/\">Abgeltungssteuerrechner<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">1. Was ist unter &#8222;Abgeltungsteuer&#8220; zu verstehen?<\/span><\/h3>\n<p>Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Erhebung der Einkommensteuer durch Abzug an der Quelle.<\/p>\n<p>Der Abgeltungsteuer unterliegen alle Kapitalertr\u00e4ge, die nicht in einem Unternehmen anfallen. Inl\u00e4ndische Schuldner oder Zahlstellen (z.B. Banken) sind danach verpflichtet, einen Steuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Gl\u00e4ubigers grunds\u00e4tzlich abgegolten. Die Angabe der Kapitaleink\u00fcnfte in der Einkommensteuererkl\u00e4rung ist nicht mehr erforderlich.<\/p>\n<p>Der Steuersatz betr\u00e4gt einheitlich 25 Prozent. Hinzu kommen Solidarit\u00e4tszuschlag und Kirchensteuer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">2. Welche Eink\u00fcnfte fallen unter die Abgeltungsteuer?<\/span><\/h3>\n<p>Unter die Regelungen der Abgeltungsteuer fallen grunds\u00e4tzlich alle Eink\u00fcnfte aus dem Kapitalverm\u00f6gen, insbesondere Zinsertr\u00e4ge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalertr\u00e4ge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Ertr\u00e4ge aus Investmentfonds oder Termingesch\u00e4fte und auch Zertifikatsertr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Weiterhin erfasst die Abgeltungsteuer Gewinne aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, nicht jedoch Immobilien.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">3. Ab wann gilt die Abgeltungsteuer?<\/span><\/h3>\n<p>Der Abgeltungsteuer unterliegen alle laufenden Kapitalertr\u00e4ge, die nach dem 31.12.2008 zuflie\u00dfen.<\/p>\n<p>Gleiches gilt f\u00fcr Gewinne aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Wertpapieren, die nach dem 31.12.2008 gekauft werden, und zwar unabh\u00e4ngig von der Haltedauer. Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 erworben werden, k\u00f6nnen nach Ablauf eines Jahres steuerfrei ver\u00e4u\u00dfert werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr\u00a0<strong>Zertifikate<\/strong>\u00a0gilt eine besondere Regelung. Diese k\u00f6nnen ab dem 1. Juli 2009 nur steuerfrei verkauft werden, wenn sie am 14. M\u00e4rz 2007 \u2013 dem Kabinettsbeschluss zur Abgeltungsteuer \u2013 oder vorher erworben wurden. Mit dieser Sonderregelung sollen nicht hinnehmbare Steuerausf\u00e4lle vermieden werden. Denn w\u00e4hrend sich der herk\u00f6mmliche Zertifikatemarkt durch eine \u00fcberwiegende Zahl von Produkten mit sehr begrenzter Laufzeit auszeichnete, war bereits kurz nach dem Kabinettsbeschluss das Bestreben erkennbar, eine \u201eSchlussrallye\u201c mit sehr lang oder unbegrenzt laufenden Zertifikaten zu starten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">4. D\u00fcrfen Verluste, die bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Aktien entstehen, die ab dem Jahr 2009 gekauft werden, mit Zins- oder Dividendeneink\u00fcnften verrechnet werden?<\/span><\/h3>\n<p>Nein.<br \/>\nGrund der Einschr\u00e4nkung der Verlustverrechnung ist die Verhinderung von erheblichen Haushaltsrisiken.<\/p>\n<p>Die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass Kursst\u00fcrze an den Aktienm\u00e4rkten zu einem erheblichen Verlustpotential bei den Eink\u00fcnften aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften mit Aktien f\u00fchren. Denn viele Steuerpflichtige ver\u00e4u\u00dferten w\u00e4hrend des B\u00f6rsencrashs 2000-2002 ihre Aktien unter Verlust, so dass allein aus Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften, die innerhalb der &#8211; bisher geltenden einkommensteuerrechtlichen &#8211; Jahresfrist vorgenommen wurden, bis Ende 2002 Verluste in H\u00f6he von bundesweit 11,2 Mrd. Euro festgestellt wurden. F\u00fcr das gesamte Steueraufkommen hatten diese gravierenden Verluste keine relevante Bedeutung, da Verluste aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften lediglich mit Gewinnen aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften, also z.B. nicht mit Zins- oder Dividendeneink\u00fcnften, verrechnet werden konnten.<\/p>\n<p>W\u00fcrde man zuk\u00fcnftig jedoch eine Verrechnung von Ver\u00e4u\u00dferungsverlusten aus Aktien mit anderen Ertr\u00e4gen aus Kapitaleink\u00fcnften, insbesondere Zinsen und Dividenden, zulassen, best\u00fcnde die Gefahr, dass bei vergleichbaren Kursst\u00fcrzen wie in der Vergangenheit innerhalb k\u00fcrzester Zeit Steuermindereinnahmen in Milliardenh\u00f6he entstehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">5. Kann man die Abgeltungsteuer \u2013 \u00e4hnlich wie bisher \u2013 mit Nichtveranlagungsbescheinigungen und Freistellungsauftr\u00e4gen vermeiden?<\/span><\/h3>\n<p>Ja.<br \/>\nWer bisher die entsprechenden Antr\u00e4ge gestellt hat oder die Voraussetzungen hierf\u00fcr erstmals erf\u00fcllt, kann dies auch zuk\u00fcnftig tun.<\/p>\n<p>In unserer Rubrik Formulare finden Sie die Vordrucke f\u00fcr den\u00a0<a href=\"http:\/\/www.finanzamt.bayern.de\/Informationen\/Formulare\/Weitere_Themen_A_bis_Z\/Freistellungsauftrag\/default.php?f=lfst&amp;c=n&amp;d=x&amp;t=x\">Freistellungsauftrag<\/a>und f\u00fcr den\u00a0<a href=\"http:\/\/www.finanzamt.bayern.de\/Informationen\/Formulare\/Weitere_Themen_A_bis_Z\/Nichtveranlagungsbescheinigungen\/default.php?f=lfst&amp;c=n&amp;d=x&amp;t=x\">Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">6. Welche Vorteile bringt die Abgeltungsteuer f\u00fcr die Steuerpflichtigen?<\/span><\/h3>\n<p>Der wichtigste und augenf\u00e4lligste Vorteil ist die Vereinfachung der pers\u00f6nlichen Einkommensteuererkl\u00e4rung. Wer seine Konten und Depots im Inland unterh\u00e4lt, muss sich nicht mehr um die steuerlichen Folgen seiner Kapitalanlagen k\u00fcmmern. Dies erledigt sein Kreditinstitut f\u00fcr ihn.<\/p>\n<p>Gleichzeitig er\u00f6ffnet die Veranlagungsoption ggf. eine niedrigere steuerliche Belastung mit dem individuellen Einkommensteuersatz.<\/p>\n<p>Die Erkl\u00e4rungsvordrucke werden einfacher und verst\u00e4ndlicher gestaltet. Dies bringt auch Erleichterungen f\u00fcr den Steuerpflichtigen, der die Veranlagung w\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Die einheitliche Behandlung von laufenden Kapitalertr\u00e4gen und privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgewinnen bringt mehr Freiheit f\u00fcr Anlageentscheidungen. Umschichtungen k\u00f6nnen frei von steuerlichen Zw\u00e4ngen nach rein wirtschaftlichen Erw\u00e4gungen jederzeit vorgenommen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">7. M\u00fcssen alle Steuerpflichtigen auf ihre Kapitaleink\u00fcnfte 25 % Einkommensteuer zahlen?<\/span><\/h3>\n<p>Nein.<br \/>\nSteuerpflichtige, die auf Grund ihrer geringen Eink\u00fcnfte einen pers\u00f6nlichen Steuersatz (Grenzsteuersatz) von unter 25 % haben, k\u00f6nnen zu ihren Gunsten zur Veranlagung ihrer Eink\u00fcnfte aus Kapitalanlagen optieren, d.h. sie k\u00f6nnen in der Einkommensteuererkl\u00e4rung ihre Kapitaleink\u00fcnfte angeben.<\/p>\n<p>Stellt sich bei der Steuerfestsetzung auf Grund der eingereichten Erkl\u00e4rung heraus, dass die Veranlagung doch nicht g\u00fcnstiger ist als die Abgeltungsteuer, werden die Kapitaleink\u00fcnfte bei der Steuerfestsetzung ohne weiteres Zutun des Steuerpflichtigen nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">8. Kann ich bei diesen Kapitaleink\u00fcnften Werbungskosten, wie z.B. Depotgeb\u00fchren, geltend machen?<\/span><\/h3>\n<p>Nein.<br \/>\nDie Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoertr\u00e4gen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in H\u00f6he von 801 Euro, f\u00fcr Verheiratete in H\u00f6he von 1.602 Euro reduziert werden. Damit werden typisierend Werbungskosten ber\u00fccksichtigt, die meist weit unter diesem Betr\u00e4gen liegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">9. Wie wirkt sich die Abgeltungsteuer auf Riester- und R\u00fcrup-Vertr\u00e4ge aus?<\/span><\/h3>\n<p>Die Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgevertr\u00e4gen (&#8222;Riester-Rente&#8220;) und von Basisrentenprodukten (&#8222;R\u00fcrup-Rente&#8220;) werden erst in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. W\u00e4hrend der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung von Ertr\u00e4gen und Wertsteigerungen.<\/p>\n<p>Auch nach Einf\u00fchrung der Abgeltungsteuer wird bei der Besteuerung der Riester- und R\u00fcrup-Vertr\u00e4ge der von der H\u00f6he des zu versteuernden Einkommens abh\u00e4ngige pers\u00f6nliche Steuersatz und nicht der Abgeltungsteuersatz angewendet.<\/p>\n<p>Zu den Riester-Produkten geh\u00f6ren s\u00e4mtliche zertifizierten Altersvorsorgevertr\u00e4ge in Form einer Rentenversicherung, eines Fonds- oder eines Banksparplans. Die Regelungen in der Ansparphase gelten f\u00fcr jeden zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der Anleger im Rahmen der Riester-Rente f\u00f6rderberechtigt ist und ob er die F\u00f6rderung in Anspruch nehmen wird. D. h., auch ein Selbst\u00e4ndiger, der nicht f\u00f6rderberechtigt ist, kann einen entsprechenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschlie\u00dfen und von den Regelungen profitieren.<\/p>\n<p>R\u00fcrup-Produkte k\u00f6nnen ebenfalls von allen Steuerpflichtigen als private Rentenversicherungen und als fondsgebundene Basisrentenprodukte abgeschlossen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">10. Was \u00e4ndert sich bei der Dividendenbesteuerung?<\/span><\/h3>\n<p>Mit der Einf\u00fchrung der Abgeltungsteuer entf\u00e4llt f\u00fcr Eink\u00fcnfte des Privatverm\u00f6gens nat\u00fcrlicher Personen das Halbeink\u00fcnfteverfahren. Dies bedeutet, dass Dividenden aus Aktien beim Anleger genauso besteuert werden wie Zinseinnahmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">11. Gilt die Abgeltungsteuer auch bei Lebensversicherungen?<\/span><\/h3>\n<p>Teilweise ja.<br \/>\nSowohl das geltende als auch das zuk\u00fcnftige Recht unterscheidet zwischen Versicherungsvertr\u00e4gen, die vor dem 01. Januar 2005 (&#8222;Altvertr\u00e4ge&#8220;) und solchen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden (&#8222;Neuvertr\u00e4ge&#8220;).<\/p>\n<p>Bei Altvertr\u00e4gen gilt zeitlich unbeschr\u00e4nkt die Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags in Form der au\u00dferrechnungs- und rechnungsm\u00e4\u00dfigen Zinsen und die an bestimmte Voraussetzungen (insbes. Mindestvertragsdauer von zw\u00f6lf Jahren, mind. f\u00fcnfj\u00e4hrige laufende Beitragszahlung, 60 % Mindesttodesfallschutz) gekn\u00fcpfte Steuerbefreiung fort.<\/p>\n<p>Bei Neuvertr\u00e4gen ist als steuerpflichtiger Ertrag der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und der auf sie entrichteten Beitr\u00e4ge zu ermitteln. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs\u00a0(bei Vertragsabschl\u00fcssen nach dem 31.12.2011: nach Vollendung des 62. Lebensjahrs)\u00a0des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zw\u00f6lf Jahren nach Vertragsabschluss, ist nur die H\u00e4lfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.<\/p>\n<p>Allerdings fallen Leistungen aus Neuvertr\u00e4gen, bei denen die Voraussetzungen des h\u00e4lftigen Unterschiedsbetrags vorliegen, nicht unter den abgeltenden Steuersatz von 25 %. In diesen F\u00e4llen erfolgt eine Veranlagung gemeinsam mit den Eink\u00fcnften aus anderen Einkunftsarten unter Anwendung des progressiven Einkommensteuertarifs. Die Ausnahme ist zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gerechtfertigt, da der Wertzuwachs &#8211; bei Anwendung des Abgeltungsteuersatzes &#8211; bei diesen Leistungen lediglich in H\u00f6he von h\u00f6chstens 12,5 % besteuert w\u00fcrde. Damit w\u00fcrde ohne sachlichen Grund eine steuerrechtliche Beg\u00fcnstigung von Lebensversicherungsleistungen gegen\u00fcber anderen Anlageprodukten erfolgen.<\/p>\n<p>Bei der Erhebung der Steuer ist zu beachten, dass der Steuerabzug von 25 % auch bei Lebensversicherungen vorgenommen wird, die die Voraussetzung der h\u00e4lftigen Freistellung erf\u00fcllen. Der Steuerpflichtige kann diese Freistellung in seiner Einkommensteuererkl\u00e4rung geltend machen und damit eine Erstattung durch das Finanzamt erreichen. Diese Regelung ist zur Verifikation derartiger steuerpflichtiger Versicherungsleistungen geboten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass in diesen F\u00e4llen \u2013 auf Grund fehlender zus\u00e4tzlicher Kontrollm\u00f6glichkeiten durch die Finanzverwaltung \u2013 lediglich eine Besteuerung in H\u00f6he von 12,5 % des Wertzuwachses erfolgt, wenn der Steuerpflichtige die Ertr\u00e4ge nicht in seiner Einkommensteuererkl\u00e4rung angibt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">12. Wie werden Kapitalanlagen bei Kreditinstituten im Ausland behandelt?<\/span><\/h3>\n<p>Auf Ertr\u00e4ge aus Kapitalanlagen bei Kreditinstituten im Ausland findet die Abgeltungsteuer keine Anwendung. Gleichwohl unterliegen diese Ertr\u00e4ge ggf. der Einkommensteuer und m\u00fcssen daher gegen\u00fcber dem Finanzamt angegeben werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">13. Wie wird die Kirchensteuer auf die Kapitaleink\u00fcnfte erhoben?<\/span><\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sollen die Kreditinstitute die Kirchensteuer &#8211; wie die Einkommensteuer &#8211; bereits in der Form des Quellensteuerabzugs erheben. Hierf\u00fcr ist jedoch eine gesonderte Datenbank beim Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern notwendig, bei der die Kreditinstitute unter Wahrung des Datenschutzes der Betroffenen eine Abfrage starten k\u00f6nnen, ob ihre Kunden einer Konfession angeh\u00f6ren, f\u00fcr die Kirchensteuer zu erheben ist.<\/p>\n<p>Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Datenbank ihre Arbeit aufnimmt, bestehen f\u00fcr den Steuerpflichtigen hinsichtlich der Kirchensteuererhebung zwei Alternativen:<\/p>\n<ul>\n<li>Er kann einerseits bei seinem Kreditinstitut seine Konfession angeben. Dann nimmt das Kreditinstitut \u2013 ohne dass die Finanzverwaltung hiervon erf\u00e4hrt \u2013 die Erhebung der Kirchensteuer f\u00fcr ihn vor.<\/li>\n<li>Er kann in seiner Steuererkl\u00e4rung angeben, in welcher H\u00f6he Kapitalertragsteuer von seinem Kreditinstitut einbehalten wurde. Dann setzt das Finanzamt auf Grund der angegebenen Kapitalertragsteuer die zutreffende Kirchensteuer f\u00fcr ihn fest.<br \/>\nEine abweichende Regelung gilt in Bayern: Hier teilt das Finanzamt die ma\u00dfgebende Kapitalertragsteuer dem zust\u00e4ndigen Kirchensteueramt mit, das dann die Kirchensteuer erhebt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">14. Wird zwischen inflationsbedingten und realen Wert\u00e4nderungen unterschieden?<\/span><\/h3>\n<p>Nein.<br \/>\nDas Einkommensteuerrecht unterscheidet nicht zwischen realen und nominalen (inflationsbedingten) Wert\u00e4nderungen. Das sog. Nominalwertprinzip steht auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Einklang mit dem Grundgesetz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">15. Gibt es trotz der Abgeltungsteuer weiterhin den Kontenabruf der Finanzbeh\u00f6rden?<\/span><\/h3>\n<p>F\u00fcr F\u00e4lle, in denen private Kapitalertr\u00e4ge und Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne weiterhin nach altem Recht zu besteuern sind, besteht auch die Kontenabrufm\u00f6glichkeit nach altem Recht fort.<\/p>\n<p>Soweit die Abgeltungsteuer Anwendung findet, besteht die Kontenabrufm\u00f6glichkeit nur noch f\u00fcr die F\u00e4lle, in denen ein B\u00fcrger<\/p>\n<ul>\n<li>beantragt, seine Kapitaleink\u00fcnfte seinem niedrigeren pers\u00f6nlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen,<\/li>\n<li>festgesetzte Steuern nicht zahlt,<\/li>\n<li>einem steuerlichen Kontenabruf zustimmt,<\/li>\n<li>bestimmte staatliche Leistungen beantragt, f\u00fcr die die H\u00f6he des Einkommens von Bedeutung ist (z.B. BAF\u00f6G, Wohngeld) oder<\/li>\n<li>in Veranlagungszeitr\u00e4umen bis einschl. 2011 steuerliche Verg\u00fcnstigungen (z.B. au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen) in Anspruch nehmen will oder Kindergeld beantragt und f\u00fcr die H\u00f6he des Kindergelds die Eink\u00fcnfte des Kindes von Bedeutung sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">16. Was passiert mit Altverlusten aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgewinnen mit Wertpapieren? Kann ich diese weiterhin geltend machen?<\/span><\/h3>\n<p>Ja.<br \/>\nAltverluste aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften, d.h. Verluste, die nach dem bis 2008 geltenden Recht entstanden sind, k\u00f6nnen f\u00fcr eine \u00dcbergangszeit bis zum Jahr 2013 mit Eink\u00fcnften aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Kapitalanlagen \u2013 z.B. Gewinnen aus Aktienverk\u00e4ufen oder Fondsbeteiligungen \u2013 verrechnet werden.<\/p>\n<p>Eine Verrechnung mit Zinseink\u00fcnften oder Dividendenaussch\u00fcttungen ist dagegen nicht zul\u00e4ssig. Dies war auch nach dem bisherigen Recht nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><\/p>\n<p>A hat beim B\u00f6rsencrash im Jahr 2001 Verluste aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften in H\u00f6he von 20.000 Euro erzielt, die er bisher noch nicht verrechnen konnte.<\/p>\n<p>Im Jahr 2010 erzielt er Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen in H\u00f6he von 20.000 Euro. Hierbei entfallen 9.000 Euro auf Zinseink\u00fcnfte und Dividendenaussch\u00fcttungen (Eink\u00fcnfte nach\u00a0<a title=\"Link zu Gesetze im Internet \u00f6ffnet in neuem Fenster\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__20.html\" target=\"_blank\">\u00a7 20 Abs. 1 EStG<\/a>). Die \u00fcbrigen Eink\u00fcnfte von 11.000 Euro stammen aus der Endf\u00e4lligkeit von Zertifikaten, aus Einl\u00f6sungsgewinnen bei Finanzinnovationen (z.B. Umtauschanleihen), aus Termingesch\u00e4ften sowie aus Ver\u00e4u\u00dferungsgewinnen aus Aktien, die er im Jahr 2009 angeschafft hat (Eink\u00fcnfte nach\u00a0<a title=\"Link zu Gesetze im Internet \u00f6ffnet in neuem Fenster\" href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__20.html\" target=\"_blank\">\u00a7 20 Abs. 2 EStG<\/a>).<\/p>\n<p>A kann einen Verlust von 11.000 Euro verrechnen.<\/p>\n<p>Eine Verrechnung der Altverluste mit den Gewinnen aus den Zinseink\u00fcnften und Dividendenaussch\u00fcttungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>F\u00fcr A besteht allerdings die M\u00f6glichkeit, die Verluste noch in den Jahren 2011 bis 2013 geltend zu machen.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong><\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung von Altverlusten ist, dass der Steuerpflichtige die Altverluste im Jahr ihrer Entstehung in seiner Steuererkl\u00e4rung angegeben hat und sie vom Finanzamt \u2013 z.B. durch Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides \u2013 ber\u00fccksichtigt wurden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>H\u00e4ufig gestellte Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungsteuer eingef\u00fchrt. Damit unterliegen Zinsen, Dividenden, Fondsaussch\u00fcttungen sowie Kurs- und W\u00e4hrungsgewinne einem einheitlichen Pauschalsteuersatz von 25 Prozent zuz\u00fcglich Solidarit\u00e4tszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, d. h. sie wird vom Schuldner (z. B. Bank) vom Ertrag einbehalten und &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/abgeltungsteuer-faq\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Abgeltungsteuer FAQ<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1689,1469,4,1730,63],"tags":[4001],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21224"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=21224"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21224\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=21224"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=21224"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=21224"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}