{"id":21248,"date":"2012-09-30T10:21:18","date_gmt":"2012-09-30T08:21:18","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=21248"},"modified":"2013-04-09T10:31:24","modified_gmt":"2013-04-09T08:31:24","slug":"wie-weit-reicht-der-schutzbereich-der-insolvenzantragspflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wie-weit-reicht-der-schutzbereich-der-insolvenzantragspflicht\/","title":{"rendered":"Wie weit reicht der Schutzbereich der Insolvenzantragspflicht?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wie weit reicht der Schutzbereich der Insolvenzantragspflicht?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Der Schutzzweck der gesetzlichen Insolvenzantragspflicht besteht darin, insolvenzreife Gesellschaften mit beschr\u00e4nkten Haftungsfonds vom Gesch\u00e4ftsverkehr fernzuhalten. So soll eine Sch\u00e4digung von Gl\u00e4ubigern verhindert werden. Ersatzf\u00e4hig sind daher Sch\u00e4den, die mit der Insolvenzreife der Gesellschaft im inneren Zusammenhang stehen. Hiernach werden auch Sch\u00e4den des Neugl\u00e4ubigers, die ihm aufgrund fehlerhafter Bauleistung der insolvenzreifen Gesellschaft entstanden sind, erfasst. Allerdings ist der Gl\u00e4ubiger nur so zu stellen, als w\u00e4re das Gesch\u00e4ft mit der GmbH nicht zustande gekommen (negatives Interesse).<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Im Jahr 2004 schloss der Kl\u00e4ger mit einer GmbH einen Werkvertrag \u00fcber Fassadenarbeiten ab. Zu diesem Zeitpunkt war die GmbH \u00fcberschuldet. Nach Durchf\u00fchrung der Arbeiten wurde die Schlussrechnung beglichen. Ein Jahr sp\u00e4ter machte der Kl\u00e4ger gegen die GmbH M\u00e4ngelanspr\u00fcche geltend; er verlangte, so gestellt zu werden, wie wenn der Werkvertrag ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt worden w\u00e4re und bekam vor Gericht Recht. Im Jahr 2009 wurde das Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen der GmbH er\u00f6ffnet. Nunmehr verlangt der Kl\u00e4ger vom beklagten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der GmbH Schadensersatz wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht. Das Landgericht gab der Klage weitgehend statt. Das Berufungsgericht wies sie ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf und wie die Sache an die Vorinstanz zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer haftet gegen\u00fcber dem Kl\u00e4ger wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht auf das positive Interesse des Kl\u00e4gers. Das bedeutet, dieser ist so zu stellen, wie er stehen w\u00fcrde, wenn er nicht auf die Solvenz der GmbH vertraut h\u00e4tte und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer seiner Insolvenzantragspflicht rechtzeitig nachgekommen w\u00e4re. Der zu ersetzende Schaden besteht deshalb nicht in dem wegen Insolvenz der Gesellschaft &#8222;entwerteten&#8220; Erf\u00fcllungsanspruch. Der Kl\u00e4ger hat jedoch Anspruch auf R\u00fcckzahlung des geleisteten Werklohns, auf Ersatz des ihm durch die fehlerhafte Bauleistung entstandenen Schadens und auf Ersatz solcher Kosten, die ihm wegen der Verfolgung seiner Zahlungsanspr\u00fcche gegen die insolvente GmbH entstanden sind.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Auch nach den Neuregelungen zur Insolvenzantragspflicht haben die Grunds\u00e4tze des Urteils Bedeutung, denn die zivilrechtlichen Sanktionen bleiben bestehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie weit reicht der Schutzbereich der Insolvenzantragspflicht? Kernaussage Der Schutzzweck der gesetzlichen Insolvenzantragspflicht besteht darin, insolvenzreife Gesellschaften mit beschr\u00e4nkten Haftungsfonds vom Gesch\u00e4ftsverkehr fernzuhalten. So soll eine Sch\u00e4digung von Gl\u00e4ubigern verhindert werden. Ersatzf\u00e4hig sind daher Sch\u00e4den, die mit der Insolvenzreife der Gesellschaft im inneren Zusammenhang stehen. Hiernach werden auch Sch\u00e4den des Neugl\u00e4ubigers, die ihm aufgrund fehlerhafter &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wie-weit-reicht-der-schutzbereich-der-insolvenzantragspflicht\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Wie weit reicht der Schutzbereich der Insolvenzantragspflicht?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[15],"tags":[2324],"class_list":["post-21248","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gmbh-gesellschafter-geschaftsfuhrer","tag-insolvenzantragspflicht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21248","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=21248"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21248\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=21248"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=21248"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=21248"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}