{"id":21268,"date":"2012-09-30T11:07:38","date_gmt":"2012-09-30T09:07:38","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=21268"},"modified":"2013-04-09T11:09:40","modified_gmt":"2013-04-09T09:09:40","slug":"passive-rechnungsabgrenzungsposten-fur-beraterhonorare-in-einem-leasingmodell","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/passive-rechnungsabgrenzungsposten-fur-beraterhonorare-in-einem-leasingmodell\/","title":{"rendered":"Passive Rechnungsabgrenzungsposten f\u00fcr Beraterhonorare in einem Leasingmodell"},"content":{"rendered":"<p><strong>Passive Rechnungsabgrenzungsposten f\u00fcr Beraterhonorare in einem Leasingmodell<\/strong><\/p>\n<p>Einf\u00fchrung Einnahmen vor dem Abschlussstichtag sind als passiver Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, soweit sie Ertrag f\u00fcr eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Sachverhalt Im hier zu entscheidenden Fall hat ein Berater auf Basis eines Kooperationsvertrages Leasingvertr\u00e4ge der A GmbH an Dritte vermittelt und hierf\u00fcr bei Vertragsabschluss ein Honorar erhalten. F\u00fcr das gezahlte Honorar bildete der Berater passive Rechnungsabgrenzungsposten \u00fcber die Grundmietzeit des Leasingvertrages. Mit dem Honorar waren auch nachtr\u00e4gliche Beratungskosten nach Vertragsabschluss abgegolten. Die Betriebspr\u00fcfung bestritt die Zul\u00e4ssigkeit der Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens mit der Begr\u00fcndung, dass die Einnahmen nicht f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag gezahlt seien. Ebenso sei der Umfang der nachtr\u00e4glichen Beratung nicht nachvollziehbar. Hiergegen klagte der Berater und bekam vom Finanzgericht Recht. Entscheidung Das FG f\u00fchrt aus, dass die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten Ausdruck des Objektivierungs- und des Vorsichtsprinzips sind. Eine enge Auslegung des Begriffes &#8222;bestimmte Zeit&#8220; bei aktiven Rechnungsabgrenzungsposten entspricht dem Vorsichtsprinzip. Bei passiven Rechnungsabgrenzungsposten k\u00f6nne eine zu enge Auslegung jedoch zu einer zu fr\u00fchen Gewinnrealisierung f\u00fchren. Deshalb ist das Merkmal der &#8222;bestimmten Zeit&#8220; bei der Bildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten relativ weit auszulegen ist. Dies kann sogar dazu f\u00fchren, dass Einnahmen f\u00fcr eine immerw\u00e4hrende Zeit passiv abzugrenzen sind. Auf den Umfang der zu erbringenden Leistung komme es nicht an. Soweit der Umfang der auf die einzelnen Jahre entfallenden Leistung nicht feststellbar ist, ist der passive Rechnungsabgrenzungsposten linear aufzul\u00f6sen. Konsequenz Mit diesem Urteil hat das Finanzgericht eine handelsrechtliche Argumentation f\u00fcr die Bildung und Aufl\u00f6sung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgebaut, die ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Steuerbilanz ist. Die klare Orientierung am handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip verhindert hier die im Zweifel zu fr\u00fche Gewinnrealisierung und die damit verbundene Steuerbelastung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Passive Rechnungsabgrenzungsposten f\u00fcr Beraterhonorare in einem Leasingmodell Einf\u00fchrung Einnahmen vor dem Abschlussstichtag sind als passiver Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, soweit sie Ertrag f\u00fcr eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 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