{"id":2157,"date":"2011-04-30T10:32:07","date_gmt":"2011-04-30T08:32:07","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2157"},"modified":"2012-08-28T11:07:37","modified_gmt":"2012-08-28T09:07:37","slug":"falsche-lst-bescheinigung-2010-angeblich-kein-nachteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/falsche-lst-bescheinigung-2010-angeblich-kein-nachteil\/","title":{"rendered":"Falsche LSt-Bescheinigung 2010: Angeblich kein Nachteil"},"content":{"rendered":"<p><strong>Falsche LSt-Bescheinigung 2010: Angeblich kein Nachteil<\/strong><\/p>\n<p><strong>Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung 2010: Wer ist betroffen?<\/strong><\/p>\n<p>Zuletzt erst hat der Boulevard zahlreiche falsche Steuerbescheide zuungunsten der Steuerb\u00fcrger angek\u00fcndigt, denn Folgendes war passiert: In einigen F\u00e4llen sind die vom Arbeitgeber erstellten Lohnsteuerbescheinigungen 2010 auf Grund eines Programmfehlers der Software-Anbieter fehlerhaft ausgestellt worden. Betroffen sind Arbeitnehmer, die freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind. Hier gilt es schon einmal f\u00fcr einen Gro\u00dfteil der Arbeitnehmer aufzuatmen, denn freiwillig versichert sind \u00fcberwiegend solche, die in 2010 \u00fcber ein regelm\u00e4\u00dfiges Einkommen von mindestens 3.750 EUR monatlich verf\u00fcgt haben. Darunter ist man in aller Regel gesetzlich versichert.<\/p>\n<p><strong>Wo liegt das Problem?<\/strong><\/p>\n<p>Die Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber an die Finanzverwaltung \u00fcbermittelt und bildet die Grundlage einer sp\u00e4teren Einkommensteuerveranlagung. Nach einer f\u00fcr den Steuerzahler g\u00fcnstigen Gesetzes\u00e4nderung sind seit 2010 Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge (ohne Wahlleistungen und nach einem Abschlag von 4 %, wenn Anspruch auf Krankengeld besteht) in voller H\u00f6he als Sonderausgabe abzugsf\u00e4hig. Beim Arbeitnehmer mindern sich die ber\u00fccksichtigungsf\u00e4higen Gesamtbeitr\u00e4ge um die steuerfreien Zusch\u00fcsse des Arbeitgebers, so dass sich unterm Strich nur sein &#8222;eigener Anteil&#8220; auswirkt (in 2010: allgemeiner Beitragssatz 14,9 %, davon AN-Anteil 7,9 %). Durch den Programmfehler wurde in der Lohnsteuerbescheinigung (Zeilen 25\/26) anstatt des kompletten Arbeitnehmeranteils der um den Arbeitgeberanteil geminderte Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgewiesen. Weil sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beitr\u00e4ge ann\u00e4hernd zur H\u00e4lfte teilen, weist auch die Bescheinigung nicht viel mehr als etwa die H\u00e4lfte des Arbeitnehmeranteils aus. Zieht man jetzt in der Steuerveranlagung davon noch die Arbeitgeberanteile ab (ber\u00fccksichtigt sie also zweimal), bleibt fast nichts mehr \u00fcbrig.<\/p>\n<p><strong>Was meint das Bundesfinanzministerium?<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem das BMF zun\u00e4chst die Arbeitgeber verpflichten wollte (soweit wirtschaftlich zumutbar &#8211; was immer das hei\u00dfen mag), korrigierte Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanz\u00e4mter zu \u00fcbermitteln und dem Arbeitnehmer einen Ausdruck auszuh\u00e4ndigen, erfolgte jetzt ein R\u00fcckzieher. Demnach sollen die fehlerhaften Bescheinigungen maschinell erkannt und die Beitr\u00e4ge in zutreffender H\u00f6he bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Betroffene sollten ihren Einkommensteuerbescheid 2010 peinlichst genau pr\u00fcfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Falsche LSt-Bescheinigung 2010: Angeblich kein Nachteil Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung 2010: Wer ist betroffen? Zuletzt erst hat der Boulevard zahlreiche falsche Steuerbescheide zuungunsten der Steuerb\u00fcrger angek\u00fcndigt, denn Folgendes war passiert: In einigen F\u00e4llen sind die vom Arbeitgeber erstellten Lohnsteuerbescheinigungen 2010 auf Grund eines Programmfehlers der Software-Anbieter fehlerhaft ausgestellt worden. 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