{"id":2160,"date":"2011-04-30T10:33:48","date_gmt":"2011-04-30T08:33:48","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2160"},"modified":"2012-08-28T11:07:15","modified_gmt":"2012-08-28T09:07:15","slug":"verletzt-eintrag-auf-der-lst-karte-die-religionsfreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verletzt-eintrag-auf-der-lst-karte-die-religionsfreiheit\/","title":{"rendered":"Verletzt Eintrag &#8222;&#8211;&#8220; auf der LSt-Karte die Religionsfreiheit?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Verletzt Eintrag &#8222;&#8211;&#8220; auf der LSt-Karte die Religionsfreiheit?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte dienen dem richtigen Steuerabzug. Ist in der Rubrik &#8222;Kirchensteuerabzug&#8220; ein &#8222;&#8211;&#8220; ausgef\u00fcllt, dann bedeutet das in der Sache nichts anderes, als dass f\u00fcr den Arbeitnehmer keine Kirchensteuer einzubehalten ist. Es mag merkw\u00fcrdig klingen, wenn sich hier ein konfessionsloser Arbeitnehmer in seinen Rechten verletzt f\u00fchlt und mit seinem Anliegen beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) anh\u00e4ngig wird.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Ein deutscher Lektor und Rechtsanwalt hatte vergeblich in mehreren Jahren vor dem Finanzgericht geklagt, der Eintrag &#8222;&#8211;&#8220; verletze ihn in seinem Recht, seine religi\u00f6sen \u00dcberzeugungen nicht preiszugeben. F\u00fcr ihn als Homosexuellen sei nicht zumutbar, an einem Steuererhebungsverfahren teilzunehmen, das gesellschaftlichen Gruppen &#8211; den Kirchen &#8211; diene, die erkl\u00e4rterma\u00dfen einen wichtigen Aspekt seiner Pers\u00f6nlichkeit in Frage stellten und herabw\u00fcrdigten. Er trage mit der Angabe dazu bei, dass das Erhebungsverfahren f\u00fcr die Kirchensteuer reibungslos funktioniere und unterst\u00fctze so indirekt die Kirchen, deren Standpunkte er ablehne. Revisionen beim BFH blieben ohne Erfolg und auch das BVerfG nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des EGMR<\/strong><\/p>\n<p>Die Beschwerde scheiterte. F\u00fcr das Gericht war die Verpflichtung, die Beh\u00f6rden \u00fcber eine Nichtzugeh\u00f6rigkeit zu einer kirchensteuererhebungsberechtigten Kirche oder Religionsgemeinschaft zu informieren, zwar ein Eingriff in die negative Religionsfreiheit. Der Eingriff sei aber nach deutschem Recht gesetzlich vorgesehen und verfolgte den legitimen Zweck, die Erhebung der Kirchensteuer zu gew\u00e4hrleisten. Der Eingriff sei auch verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, zumal der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte nur einen beschr\u00e4nkten Informationswert habe und dar\u00fcber informiere, dass der Steuerzahler keiner der Kirchen und Religionsgemeinschaften angeh\u00f6re, die Kirchensteuer erheben. Zudem erfolge keine \u00f6ffentliche Verwendung der Lohnsteuerkarte, au\u00dfer im Verh\u00e4ltnis zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht f\u00fchrt aus, dass es in der Vergangenheit durchaus Verletzungen der Religionsfreiheit festgestellt hat. Anders als im Fall des Lohnsteuerkarteneintrags habe hier jedoch ein Verlangen nach einer Erl\u00e4uterung zur Nichtangeh\u00f6rigkeit einer Religionsgemeinschaft oder die \u00dcberpr\u00fcfung der religi\u00f6sen oder weltanschaulichen \u00dcberzeugung vorgelegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verletzt Eintrag &#8222;&#8211;&#8220; auf der LSt-Karte die Religionsfreiheit? Kernproblem Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte dienen dem richtigen Steuerabzug. Ist in der Rubrik &#8222;Kirchensteuerabzug&#8220; ein &#8222;&#8211;&#8220; ausgef\u00fcllt, dann bedeutet das in der Sache nichts anderes, als dass f\u00fcr den Arbeitnehmer keine Kirchensteuer einzubehalten ist. Es mag merkw\u00fcrdig klingen, wenn sich hier ein konfessionsloser Arbeitnehmer in seinen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verletzt-eintrag-auf-der-lst-karte-die-religionsfreiheit\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Verletzt Eintrag &#8222;&#8211;&#8220; auf der LSt-Karte die Religionsfreiheit?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[1245,1244],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2160"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2160"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2160\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2160"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2160"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2160"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}