{"id":21607,"date":"2012-10-31T11:42:45","date_gmt":"2012-10-31T09:42:45","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=21607"},"modified":"2013-04-11T11:44:21","modified_gmt":"2013-04-11T09:44:21","slug":"verpflegungsmehraufwand-bei-studium-im-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verpflegungsmehraufwand-bei-studium-im-ausland\/","title":{"rendered":"Verpflegungsmehraufwand bei Studium im Ausland"},"content":{"rendered":"<p><strong>Verpflegungsmehraufwand bei Studium im Ausland<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Studenten macht es der Fiskus nicht einfach, die Studienkosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Das gilt zumindest f\u00fcr ein Erststudium ohne vorherige Ausbildung, denn hier bleibt lediglich ein Sonderausgabenabzug, der allerdings ins Leere l\u00e4uft, wenn nicht im gleichem Jahr positive Eink\u00fcnfte erzielt werden. Besser haben es da Studenten, die ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung oder ein Zweitstudium beginnen. Hier besteht die M\u00f6glichkeit, die Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten feststellen zu lassen, um eine Verrechnung mit sp\u00e4teren Einnahmen zu erm\u00f6glichen. Steht dem Abzug grunds\u00e4tzlich nichts entgegen, kommt der steuerlichen Einordnung der Universit\u00e4t als regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte (wie bei einem Arbeitnehmer) besondere Bedeutung zu. Bei Vermeidung dieser Rechtsfolge lassen sich wesentlich mehr Aufwendungen als Reisekosten geltend machen. Das lohnt sich im Ausland wegen meist h\u00f6herer Verpflegungspauschalen allemal.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der nach einem Bachelor Studium zun\u00e4chst angestellte Akademiker begann ein einj\u00e4hriges Master Studium, das im Erstsemester einen Aufenthalt an einer Universit\u00e4t in Mexiko vorsah. Das Zweitsemester in Deutschland endete mit der erfolgreich abgeschlossenen Masterarbeit. Der Ledige war w\u00e4hrend des Aufenthalts in Mexiko bei seinen Eltern gemeldet und bezog nach seiner R\u00fcckkehr eine eigene Wohnung. F\u00fcr die Zeit in Mexiko machte der Master of Science Verpflegungsmehraufwendungen f\u00fcr 144 Tage zu 36 EUR als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt sah die Studienkosten zwar grunds\u00e4tzlich als abzugsf\u00e4hig an, den Aufenthalt in Mexiko jedoch nicht als Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit, weil sich dort angesichts der Aufenthaltsdauer die regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte befunden habe. Nach erfolglosem Einspruch traf man sich vor dem Finanzgericht K\u00f6ln wieder.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Richter haben die ausl\u00e4ndische Universit\u00e4t nicht als regelm\u00e4\u00dfige, sondern st\u00e4ndig wechselnde Arbeitsst\u00e4tte angesehen und damit den Abzug erm\u00f6glicht. Der Ansatz der Verpflegungsmehraufwendungen sei gerechtfertigt, weil der Lebensmittelpunkt in der elterlichen Wohnung beibehalten worden sei und demzufolge eine ganzt\u00e4gige Abwesenheit vorgelegen habe. Das gelte auch dann, wenn au\u00dfer der Wohnung am ausw\u00e4rtigen Einsatzort keine weitere Wohnung (au\u00dfer bei den Eltern) unterhalten werde. Das Gericht unterstellte schon allein wegen der polizeilichen Meldung w\u00e4hrend des Auslandsaufenthalts und der R\u00fcckkehr zur Fortsetzung des Studiums eine ausreichende pers\u00f6nliche Bindung zur elterlichen Wohnung. Aufgrund der ausdr\u00fccklichen gesetzlichen Regelung war der Abzug jedoch auf die ersten 3 Monate beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil \u00fcberrascht nicht mehr, nachdem der Bundesfinanzhof vor kurzem seine Rechtsprechung dahingehend ge\u00e4ndert hat, dass auch bei einem herk\u00f6mmlichen (auf mehrere Jahre angelegten) Vollzeitstudium die Universit\u00e4t keine regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsst\u00e4tte darstellt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verpflegungsmehraufwand bei Studium im Ausland Kernproblem Studenten macht es der Fiskus nicht einfach, die Studienkosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Das gilt zumindest f\u00fcr ein Erststudium ohne vorherige Ausbildung, denn hier bleibt lediglich ein Sonderausgabenabzug, der allerdings ins Leere l\u00e4uft, wenn nicht im gleichem Jahr positive Eink\u00fcnfte erzielt werden. 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