{"id":2179,"date":"2011-04-30T10:44:13","date_gmt":"2011-04-30T08:44:13","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2179"},"modified":"2012-08-28T11:05:01","modified_gmt":"2012-08-28T09:05:01","slug":"zum-erleichterten-nachweis-von-krankheitskosten-als-ausergewohnliche-belastungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zum-erleichterten-nachweis-von-krankheitskosten-als-ausergewohnliche-belastungen\/","title":{"rendered":"Zum erleichterten Nachweis von Krankheitskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zum erleichterten Nachweis von Krankheitskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Krankheitskosten sind als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen einkommensteuerlich absetzbar, soweit die zumutbare Eigenbelastung \u00fcberschritten wird. Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten ber\u00fccksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit (z. B. Medikamente, Operation) oder mit dem Ziel get\u00e4tigt werden, die Krankheit ertr\u00e4glich zu machen. F\u00fcr die mitunter schwierige Trennung von echten Krankheitskosten einerseits und lediglich gesundheitsf\u00f6rdernden Vorbeuge- oder Folgekosten andererseits, forderte der Bundesfinanzhof (BFH) in st\u00e4ndiger Rechtsprechung regelm\u00e4\u00dfig die Vorlage eines zeitlich vor der Leistung von Aufwendungen erstellten amts- oder vertrauens\u00e4rztlichen Gutachtens bzw. eines Attestes eines anderen \u00f6ffentlich-rechtlichen Tr\u00e4gers. Diese Rechtsprechung ist jetzt \u00fcberholt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Dem BFH lagen 2 Streitf\u00e4lle vor. Zum einen ging es um die Abzugsf\u00e4higkeit von Aufwendungen zur Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschw\u00e4che. Hier besuchte ein Kind auf \u00e4rztliches Anraten ein Internat mit integriertem Legastheniezentrum. Die Eltern machten den Schulbeitrag, Kosten f\u00fcr Unterkunft und Verpflegung sowie Therapiekosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen erfolglos beim Finanzamt geltend. Auf die Inanspruchnahme von Sozialleistungen verzichteten sie. Hier verwies das Finanzgericht ebenso auf ein vor der Behandlung ausgestelltes amts\u00e4rztliches Attest oder eines Attestes des medizinischen Dienstes einer \u00f6ffentlichen Krankenversicherung, wie im zweiten Fall. In dieser Sache war streitig, ob die durch Asthmabeschwerden eines Kindes hervorgerufene Anschaffung neuer M\u00f6bel abzugsf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderung der Rechtsprechung des BFH<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Finanzgerichte wird es zuk\u00fcnftig schwieriger, denn der BFH hat von den bisherigen Nachweispflichten Abstand genommen. Ein solch formalisiertes Nachweisverlangen ergebe sich nicht aus dem Gesetz und widerspreche dem Grundsatz der freien Beweisw\u00fcrdigung, die dem Finanzgericht obliege. Dieses und nicht der Amtsarzt oder eine vergleichbare Institution habe die erforderlichen Feststellungen zu treffen. Freilich verkennt der BFH dabei nicht, dass das FG nicht \u00fcber eine medizinische Sachkunde verf\u00fcgt und deshalb regelm\u00e4\u00dfig ein \u00e4rztliches Gutachten \u00fcber die Indikation der streitigen Ma\u00dfnahme einholen muss. Die Gefahr von Gef\u00e4lligkeitsgutachten sieht der BFH nicht, da ein vorgelegtes Privatgutachten ohnehin nur als urkundlich belegter Parteivortrag zu w\u00fcrdigen sei. Der Verzicht auf die Inanspruchnahme von Sozialleistungen stehe dem steuerlichen Abzug nicht entgegen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die ge\u00e4nderte Sichtweise ist zu begr\u00fc\u00dfen. Der Steuerpflichtige tr\u00e4gt jedoch weiterhin die Feststellungslast, so dass die praktische Tragweite abzuwarten bleibt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum erleichterten Nachweis von Krankheitskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen Kernproblem Krankheitskosten sind als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen einkommensteuerlich absetzbar, soweit die zumutbare Eigenbelastung \u00fcberschritten wird. Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten ber\u00fccksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit (z. B. Medikamente, Operation) oder mit dem Ziel get\u00e4tigt werden, die Krankheit ertr\u00e4glich zu machen. 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