{"id":222,"date":"2012-06-30T15:44:13","date_gmt":"2012-06-30T13:44:13","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=222"},"modified":"2012-09-21T08:19:55","modified_gmt":"2012-09-21T06:19:55","slug":"mehrere-windkraftanlagen-auf-grundstucken-sind-keine-wirtschaftliche-einheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mehrere-windkraftanlagen-auf-grundstucken-sind-keine-wirtschaftliche-einheit\/","title":{"rendered":"Mehrere Windkraftanlagen auf Grundst\u00fccken sind keine wirtschaftliche Einheit"},"content":{"rendered":"<p><strong>Mehrere Windkraftanlagen auf Grundst\u00fccken sind keine wirtschaftliche Einheit<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Bewertungsrechtliche Feststellungen sind insbesondere im Bereich der Land- und Frostwirtschaft Grundlage f\u00fcr eine Vielzahl von Steuerfestsetzungen (z. B. Erbschaftsteuer) und\/oder Ausgleichsanspr\u00fcche (z. B. H\u00f6feordnung). W\u00e4hrend die Bewertung landwirtschaftlich genutzter Fl\u00e4chen in der Regel zu niedrigen Werten erfolgt, erh\u00f6hen sich diese Werte signifikant, wenn sich die Nutzung \u00e4ndert. Dies ist j\u00fcngst insbesondere dann der Fall, wenn landwirtschaftliche Fl\u00e4chen mit Windanlagen bebaut werden, was zu einer (teilweisen) gewerblichen Nutzung f\u00fchrt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte nun \u00fcber die bewertungsrechtlichen Fragen einer Nutzung durch Windanlagen zu entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte aus einer gro\u00dfen landwirtschaftlichen Fl\u00e4che auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages mit einem Windparkbetreiber Einzelgrundst\u00fccke zu einem Gesamtgrundst\u00fcck verbunden. Dieses hatte er dem Windparkbetreiber zur Bebauung mit insgesamt 10 Windanlagen als Wegfl\u00e4chen zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Fl\u00e4chen um den Windpark sowie die nicht bebauten Fl\u00e4chen des Windparks selbst nutzte der Landwirt weiterhin f\u00fcr seinen landwirtschaftlichen Betrieb. Das Finanzamt sah s\u00e4mtliche Einzelgrundst\u00fccke des Windparks als eine wirtschaftliche Einheit an und erlie\u00df f\u00fcr die einzelnen Grundst\u00fccke des Windparks einen einheitlichen Einheitswertbescheid, der wegen der wirtschaftlichen Einheit eine hohe Bewertung vorsah. Mit seiner hiergegen gerichteten Klage obsiegte der Kl\u00e4ger.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche Grundst\u00fccke des Windparks sind selbstst\u00e4ndige Einheitswertbescheide zu erlassen, so der BFH. Eine wirtschaftliche Einheit besteht nicht. Diese ergebe sich weder aus der katasterlichen Zusammenfassung der Windparkgrundst\u00fccke noch aus dem einheitlichen Nutzungsvertrag. Ma\u00dfgeblich seien die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse, nach denen die einzelnen Windparkgrundst\u00fccke nicht unmittelbar aneinander angrenzten, sondern \u00fcber Wege, die vornehmlich aber landwirtschaftlich genutzt w\u00fcrden, verbunden werden m\u00fcssten. Hinzu komme, dass die gesamten unbebauten Fl\u00e4chen weiterhin landwirtschaftlich genutzt w\u00fcrden. Ein einheitlicher Nutzungsvertrag k\u00f6nne auch \u00fcber mehrere wirtschaftlichen Einheiten geschlossen werden. Dar\u00fcber hinaus verhielte es sich auch technisch so, dass die Windkraftanlagen f\u00fcr sich genommen jeweils selbstst\u00e4ndige Anlagen darstellten.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung ist bewertungsrechtlich zu begr\u00fc\u00dfen. Windparkgrundst\u00fccke bleiben selbstst\u00e4ndige Einheiten, so dass die sich aus der Feststellung einer wirtschaftlichen Einheit ergebende H\u00f6herbewertung nicht zum Tragen kommt. Dies \u00e4ndert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Nutzung landwirtschaftlicher Fl\u00e4chen zu einem Wechsel von landwirtschaftlicher in gewerbliche Nutzung f\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mehrere Windkraftanlagen auf Grundst\u00fccken sind keine wirtschaftliche Einheit Kernfrage Bewertungsrechtliche Feststellungen sind insbesondere im Bereich der Land- und Frostwirtschaft Grundlage f\u00fcr eine Vielzahl von Steuerfestsetzungen (z. B. Erbschaftsteuer) und\/oder Ausgleichsanspr\u00fcche (z. B. H\u00f6feordnung). 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