{"id":2239,"date":"2011-04-30T11:14:45","date_gmt":"2011-04-30T09:14:45","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2239"},"modified":"2012-08-28T10:42:49","modified_gmt":"2012-08-28T08:42:49","slug":"arbeitnehmer-durfen-arbeitgeber-bei-beleidigung-zurechtweisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitnehmer-durfen-arbeitgeber-bei-beleidigung-zurechtweisen\/","title":{"rendered":"Arbeitnehmer d\u00fcrfen Arbeitgeber bei Beleidigung zurechtweisen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Arbeitnehmer d\u00fcrfen Arbeitgeber bei Beleidigung zurechtweisen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein handfester Streit entsteht, in dem auch beleidigende Worte fallen, stellt sich die Frage, ob eine (au\u00dfer)ordentliche K\u00fcndigung m\u00f6glich ist, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber beleidigt. Das Landesarbeitsgericht K\u00f6ln hatte in einer solchen Gemengelage, bei der aber auch der Arbeitgeber den Arbeitnehmer beleidigt hatte, \u00fcber die Wirksamkeit einer fristlosen K\u00fcndigung zu entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der beklagte Arbeitgeber hatte \u00fcber mehrere Monate Lohnpf\u00e4ndungen des Kl\u00e4gers einbehalten, ohne diese an den Gl\u00e4ubiger abzuf\u00fchren. Nachdem die Ehefrau des Kl\u00e4gers dies bei der Steuerberaterin des Arbeitgebers reklamiert hatte, kam es zwischen dem Kl\u00e4ger und dem Junior-Chef zum Streit, wobei die Einzelheiten streitig waren. Der Arbeitgeber k\u00fcndigte das Arbeitsverh\u00e4ltnis wegen dieses Vorfalls fristlos, hilfsweise fristgerecht. Zur Begr\u00fcndung machte er geltend, dass der Junior-Chef lediglich die Einsch\u00e4tzung der Steuerberaterin, die Ehefrau des Kl\u00e4gers habe sich ihr gegen\u00fcber asozial verhalten, wiedergegeben habe. Sodann sei der Kl\u00e4ger auf den Junior-Chef zugegangen und habe gesagt: &#8222;Pass auf, was Du sagst, Junge&#8220;. Hierin liege nicht nur eine Drohung, sondern auch eine Abwertung der Person des Junior-Chefs. Der klagende Arbeitnehmer bestritt diese Vorw\u00fcrfe und bekam vor Gericht dem Grunde nach Recht (die K\u00fcndigungsschutzklage verlor er, weil das K\u00fcndigungsschutzgesetz nicht anwendbar war).<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Es bestand kein hinreichender Grund f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses des Kl\u00e4gers. Denn egal in welcher Weise der Junior-Chef die Ehefrau des Kl\u00e4gers als asozial bezeichnet habe, sei &#8211; so das Gericht &#8211; damit eine Beleidigung erfolgt, gegen die sich der Kl\u00e4ger zur Wehr setzen durfte. Dar\u00fcber hinaus habe sich der Junior-Chef selber pflichtwidrig verhalten, in dem er diese Beleidigung widergegeben habe. Insoweit k\u00f6nne er sich nicht auf einen Ansehensverlust berufen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung macht deutlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichberechtigte Partner des Arbeitsverh\u00e4ltnisses sind. L\u00f6st ein Arbeitgeber das Fehlverhalten des Arbeitnehmers aus, kann er hieraus jedenfalls keine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung rechtfertigen. Eine in diesen F\u00e4llen ausgesprochene Beleidigung muss der Arbeitgeber hinnehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitnehmer d\u00fcrfen Arbeitgeber bei Beleidigung zurechtweisen Rechtslage Wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein handfester Streit entsteht, in dem auch beleidigende Worte fallen, stellt sich die Frage, ob eine (au\u00dfer)ordentliche K\u00fcndigung m\u00f6glich ist, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber beleidigt. 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