{"id":2254,"date":"2011-04-30T11:22:04","date_gmt":"2011-04-30T09:22:04","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2254"},"modified":"2012-08-28T10:38:56","modified_gmt":"2012-08-28T08:38:56","slug":"gmbh-geschaftsfuhrer-bekommt-zu-unrecht-gezahlte-rentenversicherungs-beitrage-nicht-erstattet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gmbh-geschaftsfuhrer-bekommt-zu-unrecht-gezahlte-rentenversicherungs-beitrage-nicht-erstattet\/","title":{"rendered":"GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bekommt zu Unrecht gezahlte Rentenversicherungs-Beitr\u00e4ge nicht erstattet"},"content":{"rendered":"<p><strong>GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bekommt zu Unrecht gezahlte Rentenversicherungs-Beitr\u00e4ge nicht erstattet<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Wurden Beitr\u00e4ge eines GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers in die gesetzliche Rentenversicherung zu Unrecht geleistet, ist eine Erstattung nur innerhalb der Verj\u00e4hrungsfristen des Sozialgesetzbuches m\u00f6glich (\u00a7 26 Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Im \u00dcbrigen gelten die entrichteten Beitr\u00e4ge als zu Recht geleistet. Ein Statusfeststellungsantrag ist nicht mit einem Antrag auf Erstattung gleichzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH und entrichtete aufgrund der Annahme einer Versicherungspflicht seit 1988 Beitr\u00e4ge in die gesetzliche Rentenversicherung. Im Dezember 2007 beantragte der Kl\u00e4ger bei der Krankenkasse, seinen sozialversicherungsrechtlichen Status feststellen zu lassen. Im M\u00e4rz 2008 stellte diese fest, dass der Kl\u00e4ger nicht abh\u00e4ngig besch\u00e4ftigt und damit nicht rentenversicherungspflichtig war. Der Kl\u00e4ger beantragte bei der Beklagten die Erstattung der seit 1988 entrichteten Beitr\u00e4ge. Die Beklagte gab dem Antrag f\u00fcr die Beitr\u00e4ge von Dezember 2003 bis M\u00e4rz 2008 statt. F\u00fcr die Zeit davor scheide jedoch eine Erstattung wegen Verj\u00e4hrung aus. Hiergegen wandte sich der Kl\u00e4ger und verlor den Rechtsstreit.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Mit Wirkung zum 1.1.2008 hat der Gesetzgeber in \u00a7 26 SGB IV eine Regelung getroffen, wonach Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung auch nach Feststellung \u00fcber die Beitragsfreiheit nur begrenzt zur\u00fcckzugew\u00e4hren sind. Insbesondere verj\u00e4hrt der Erstattungsanspruch in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Beitr\u00e4ge entrichtet worden sind (\u00a7 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV). Der Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ist nicht mit einem Erstattungsantrag gleichzusetzen. Erst nach Abschluss der Pr\u00fcfung kann n\u00e4mlich feststehen, ob die Beitr\u00e4ge zu Recht oder zu Unrecht erhoben wurden. Nicht in jedem Fall werden zudem die zu Unrecht gezahlten Beitr\u00e4ge zur\u00fcckgefordert, denn sie k\u00f6nnen als freiwillig gezahlte Beitr\u00e4ge bestehen bleiben. Nicht zuletzt h\u00e4ngt die Erstattung von weiteren Voraussetzungen ab, die gesondert zu pr\u00fcfen sind. Wurden beispielsweise aufgrund dieser Beitr\u00e4ge bereits Leistungen gew\u00e4hrt, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Eine fehlerhafte Statuseinsch\u00e4tzung kann gravierende Folgen haben; unter Umst\u00e4nden wird der Betroffene sp\u00e4ter mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen konfrontiert. Um Rechtssicherheit zu erlangen, sollte in Zweifelsf\u00e4llen die Statusfrage vom Rentenversicherungstr\u00e4ger gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bekommt zu Unrecht gezahlte Rentenversicherungs-Beitr\u00e4ge nicht erstattet Kernaussage Wurden Beitr\u00e4ge eines GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers in die gesetzliche Rentenversicherung zu Unrecht geleistet, ist eine Erstattung nur innerhalb der Verj\u00e4hrungsfristen des Sozialgesetzbuches m\u00f6glich (\u00a7 26 Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Im \u00dcbrigen gelten die entrichteten Beitr\u00e4ge als zu Recht geleistet. Ein Statusfeststellungsantrag ist nicht mit einem Antrag &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gmbh-geschaftsfuhrer-bekommt-zu-unrecht-gezahlte-rentenversicherungs-beitrage-nicht-erstattet\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bekommt zu Unrecht gezahlte Rentenversicherungs-Beitr\u00e4ge nicht erstattet<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[15],"tags":[1168,1301],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2254"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2254"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2254\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2254"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2254"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2254"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}