{"id":22628,"date":"2013-04-12T17:20:02","date_gmt":"2013-04-12T15:20:02","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=22628"},"modified":"2023-08-25T09:55:09","modified_gmt":"2023-08-25T07:55:09","slug":"bundesregierung-existenzminimumbericht-bestatigt-steuerpolitischen-kurs-zum-abbau-der-kalten-progression-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundesregierung-existenzminimumbericht-bestatigt-steuerpolitischen-kurs-zum-abbau-der-kalten-progression-2\/","title":{"rendered":"Bundesregierung: Existenzminimumbericht best\u00e4tigt steuerpolitischen Kurs zum Abbau der kalten Progression"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat\u00a0am heutigen 7. November 2012 den Bericht \u00fcber die H\u00f6he des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern beschlossen. Der Bericht best\u00e4tigt den steuerpolitischen Kurs der Bundesregierung zum Abbau der kalten Progression.<\/p>\n<p>Erwerbseinkommen, soweit es zum dem Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts erforderlich ist, darf in Deutschland aus verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnden nicht besteuert werden. Um die Einhaltung dieser\u00a0Vorgabe exakt zu \u00fcberpr\u00fcfen, legt die\u00a0Bundesregierung\u00a0seit 1995 alle zwei Jahre einen Bericht vor, in dem die H\u00f6he des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern auf der Basis statistischer Daten ermittelt wird. K\u00fcnftig wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch alle zwei Jahre einen regelm\u00e4\u00dfigen Bericht zum Umfang der kalten Progression vorlegen.<\/p>\n<p>Bereits der letzte (achte) Existenzminimumbericht aus dem Fr\u00fchjahr 2011 hatte klar gemacht, dass der bestehende Grundfreibetrag (8.004 Euro) mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ausreichen w\u00fcrde, um das Existenzminimum von Erwachsenen im Jahr 2013 steuerfrei zu halten. Die Bundesregierung hat deshalb die notwendige Anpassung des Grundfreibetrages bereits mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression auf den Weg gebracht. Der jetzt vorgelegte 9. Existenzminimumbericht best\u00e4tigt die in den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf vorgelegten Berechnungen. Die Unterdeckung beim Grundfreibetrag betr\u00e4gt im Jahr 2013 120 Euro und im Jahr 2014 348 Euro. Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression, mit dem die zentralen Tarifeckwerte an die Preisentwicklung angepasst werden, sieht eine Erh\u00f6hung des Grundfreibetrages um 126 Euro in 2013 und um weitere 224 Euro in 2014, also insgesamt um 350 Euro vor. Die Anpassungen des Grundfreibetrages sind damit hinreichend gro\u00df, zugleich aber auch zwingend erforderlich, um nicht zum 1. Januar 2013 eine verfassungswidrige Situation zu schaffen. Es gilt daher das in den parlamentarischen Beratungen befindliche Gesetz zum Abbau der kalten Progression z\u00fcgig zu verabschieden, damit die B\u00fcrger in Deutschland nicht mit jeder Lohnerh\u00f6hung heimlich h\u00f6her besteuert werden als zuvor.<\/p>\n<p>Hinsichtlich des Kinderfreibetrags hat der 9. Existenzminimumbericht aufgezeigt, dass bis einschlie\u00dflich 2013 kein Erh\u00f6hungsbedarf besteht. Erst ab 2014 weist der Kinderfreibetrag eine leichte Unterdeckung von 72 Euro auf, so dass eine Erh\u00f6hung erforderlich wird. Auch dies wird die Bundesregierung rechtzeitig gesetzgeberisch auf den Weg bringen.<\/p>\n<p>Der Bericht wird nun dem Pr\u00e4sidenten des\u00a0Deutschen Bundestages\u00a0zugeleitet. Er ist, wie unten angegeben, auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Brosch\u00fcre: Schutz vor versteckten Steuererh\u00f6hungen\u00a0(PDF, 2,5\u00a0MB)<br \/>\nBundesregierung<br \/>\nBundesfinanzministerium (BMF)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Bericht zum Abbau der kalten Progression<\/h2>\n<p>BdSt-Forderung zeigt Wirkung<\/p>\n<div>\n<p>Der Bund der Steuerzahler begr\u00fc\u00dft den Entschluss des Bundestages, k\u00fcnftig alle zwei Jahre einen Bericht zur Auswirkung der kalten Progression auf die steuerliche Belastung der Arbeitnehmer zu erstellen \u201eDamit erf\u00fcllt die Politik nicht nur eine Forderung des Bundes der Steuerzahler, sondern verdeutlicht die Belastung der Arbeitnehmer durch die kalte Progression. Bei einer alleinigen Dokumentation der Belastung der Arbeitnehmer darf es jedoch nicht bleiben. Vielmehr muss die Politik jetzt Wege finden, um den Abbau der kalten Progression voranzutreiben\u201c, kommentiert Reiner Holznagel, Pr\u00e4sident des Bundes der Steuerzahler, den Beschluss des Bundestages.<\/p>\n<\/div>\n<p>\u201eDer geplante Bericht wird verdeutlichen, dass der Staat derzeit \u00fcberproportional von Lohnzuw\u00e4chsen zum Ausgleich der Inflation profitiert, weil die B\u00fcrger zus\u00e4tzlich besteuert werden. Die Blockadehaltung der von SPD und Gr\u00fcnen regierten Bundesl\u00e4nder im Bundesrat beim Abbau der kalten Progression ist nicht nachzuvollziehen und sollte schleunigst \u00fcberwunden werden; schlie\u00dflich sind davon alle W\u00e4hler betroffen\u201c, so Holznagel. Die alleinige Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.130 Euro r\u00fcckwirkend zum 01. Januar 2013 ist f\u00fcr die Steuerzahler keine ausreichende Antwort auf ihre steigende Steuerbelastung. Hier erwarten die Steuerzahler von allen Parteien mehr Einsatz f\u00fcr ihre Belange und weniger Wahlkampfget\u00f6se.<\/p>\n<p>Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat\u00a0am heutigen 7. November 2012 den Bericht \u00fcber die H\u00f6he des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern beschlossen. Der Bericht best\u00e4tigt den steuerpolitischen Kurs der Bundesregierung zum Abbau der kalten Progression. 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