{"id":22699,"date":"2013-04-12T17:47:27","date_gmt":"2013-04-12T15:47:27","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=22699"},"modified":"2020-09-14T16:43:13","modified_gmt":"2020-09-14T14:43:13","slug":"anhebung-des-grundfreibetrags","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anhebung-des-grundfreibetrags\/","title":{"rendered":"Anhebung des Grundfreibetrags"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">\u00a0<\/span><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Auswirkungen f\u00fcr Arbeitnehmer ab April<\/span><\/h2>\n<div>\n<p>Der Bundesrat hat in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr der Anhebung des Grundfreibetrags zugestimmt. F\u00fcr das Jahr 2013 betr\u00e4gt dieser 8.130 Euro sowie 8.354 Euro f\u00fcr das Jahr 2014. Der Bund der Steuerzahler begr\u00fc\u00dft die Entscheidung des Bundesrates. Allerdings war die Anhebung des Grundfreibetrags erforderlich, um das verfassungsrechtliche Existenzminimum in ausreichendem Ma\u00dfe steuerfrei zu stellen.<\/p>\n<\/div>\n<p>Von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren alle Steuerzahler, denn sie m\u00fcssen Steuern nur f\u00fcr das Einkommen zahlen, das \u00fcber dem Grundfreibetrag liegt. Bei den Arbeitnehmern wird sich der h\u00f6here Grundfreibetrag in der Lohnt\u00fcte aber fr\u00fchestens im April 2013 auswirken, denn nun m\u00fcssen erst die Softwareprogramme zum Lohnsteuerabzug umgestellt werden. Viele Selbstst\u00e4ndige werden sogar erst mit der Einkommensteuererkl\u00e4rung 2013 etwas von der Anpassung sp\u00fcren. Zu gro\u00dfe Hoffnungen sollten sich die Steuerzahler aber nicht machen. Denn diese Regelung macht sich bei den Steuerzahlern mit maximal 24 Euro gegen\u00fcber dem Vorjahr bemerkbar.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus fordert der Bund der Steuerzahler weitergehende Schritte zur Entlastung der Steuerzahler, z.B. \u00fcber den Abbau der kalten Progression oder des Solidarit\u00e4tszuschlags.<\/p>\n<h2><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">BdSt fordert praxisgerechte Umsetzung<\/span><\/h2>\n<div>\n<p>Erst im Februar 2013 hat der Bundesrat der r\u00fcckwirkenden Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrags von 8.004 Euro auf 8.130 Euro pro Jahr zugestimmt. \u201eDie Politik konnte sich nicht fr\u00fchzeitig auf die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags einigen, sodass gegenw\u00e4rtig noch der niedrigere Grundfreibetrag bei der Lohnabrechnung angewendet wird. Nun muss eine schnelle und pragmatische L\u00f6sung gefunden werden, damit die Steuerzahler bereits in diesem Jahr vollst\u00e4ndig von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren\u201c, fordert Reiner Holznagel, Pr\u00e4sident des Bundes der Steuerzahler (BdSt).<\/p>\n<\/div>\n<p>Die Anhebung des Grundfreibetrags wird sich n\u00e4mlich wahrscheinlich erst im April 2013 in der Lohnt\u00fcte auswirken, denn nun m\u00fcssen die Softwareprogramme zum Lohnsteuerabzug umgestellt werden. Damit wird f\u00fcr die Monate Januar, Februar und M\u00e4rz 2013 zu viel Lohnsteuer abgezogen. Der BdSt fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, eine unb\u00fcrokratische L\u00f6sung f\u00fcr die Korrektur der Lohnabrechnungen Januar bis M\u00e4rz 2013 zu finden. Einen entsprechenden Vorschlag hat der BdSt in einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen unterbreitet. Er sieht vor, eine entsprechende Korrektur f\u00fcr die ersten drei Kalendermonate direkt im April vorzunehmen oder die Berichtigung \u00fcber die verbleibenden neun Monate zu strecken.<\/p>\n<p>Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0Auswirkungen f\u00fcr Arbeitnehmer ab April Der Bundesrat hat in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr der Anhebung des Grundfreibetrags zugestimmt. F\u00fcr das Jahr 2013 betr\u00e4gt dieser 8.130 Euro sowie 8.354 Euro f\u00fcr das Jahr 2014. Der Bund der Steuerzahler begr\u00fc\u00dft die Entscheidung des Bundesrates. 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