{"id":2281,"date":"2011-03-31T15:34:21","date_gmt":"2011-03-31T13:34:21","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2281"},"modified":"2013-03-15T13:27:49","modified_gmt":"2013-03-15T11:27:49","slug":"ruckwirkende-besteuerung-von-erstattungszinsen-ist-verfassungsgemas","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ruckwirkende-besteuerung-von-erstattungszinsen-ist-verfassungsgemas\/","title":{"rendered":"R\u00fcckwirkende Besteuerung von Erstattungszinsen ist verfassungsgem\u00e4\u00df"},"content":{"rendered":"<p><strong>R\u00fcckwirkende Besteuerung von Erstattungszinsen ist verfassungsgem\u00e4\u00df<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte Mitte 2010 unter \u00c4nderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die vom Finanzamt an den Steuerpflichtigen gezahlten Zinsen auf private Steuererstattungen nicht der Besteuerung als Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen unterliegen. Die Entscheidung diente einem sachlichen Gleichlauf, denn gezahlte Zinsen auf private Steuernachzahlungen sind seit 1999 nicht mehr steuerlich abziehbar. Durch die Entscheidung des BFH sah sich der Gesetzgeber veranlasst, das Einkommensteuergesetz zu \u00e4ndern. Im Jahressteuergesetz 2010 hat er jetzt ausdr\u00fccklich definiert, dass die Erstattungszinsen steuerpflichtig sind. Das soll in allen offenen F\u00e4llen gelten. Aber ist das rechtens?<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des Finanzgerichts M\u00fcnster<\/strong><\/p>\n<p>Die r\u00fcckwirkend angeordnete Besteuerung von Zinsen ist nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) M\u00fcnster verfassungsgem\u00e4\u00df. Die sich hieraus ergebende R\u00fcckwirkung der Neuregelung versto\u00dfe nicht gegen die Verfassung, denn der Gesetzgeber habe mit der Neuregelung lediglich eine Gesetzeslage geschaffen, die der vor der \u00c4nderung der Rechtsprechung des BFH gefestigten Rechtsprechung und Rechtspraxis entspreche. Auch den von den Kl\u00e4gern hilfsweise begehrten Sonderausgabenabzug der im Streitjahr entrichteten Nachzahlungszinsen lehnten die Richter mit Hinweis auf die seit 1999 bestehende Gesetzeslage ab. Die Ungleichbehandlung sei auch nicht zu beanstanden, denn den Gesetzgeber treffe keine Verpflichtung, parallele Regelungen zu schaffen.<\/p>\n<p><strong>Revision beim BFH anh\u00e4ngig<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem das FG die Revision zugelassen hatte, ist diese auch beim BFH anh\u00e4ngig geworden. Das Verfahren sollte mit Hinweis auf das Aktenzeichen des BFH genutzt werden, um gleichgelagerte F\u00e4lle offen zu halten und ein Ruhen des jeweiligen Verfahrens zu erreichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>R\u00fcckwirkende Besteuerung von Erstattungszinsen ist verfassungsgem\u00e4\u00df Kernproblem Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte Mitte 2010 unter \u00c4nderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die vom Finanzamt an den Steuerpflichtigen gezahlten Zinsen auf private Steuererstattungen nicht der Besteuerung als Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen unterliegen. Die Entscheidung diente einem sachlichen Gleichlauf, denn gezahlte Zinsen auf private Steuernachzahlungen sind seit 1999 nicht &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ruckwirkende-besteuerung-von-erstattungszinsen-ist-verfassungsgemas\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">R\u00fcckwirkende Besteuerung von Erstattungszinsen ist verfassungsgem\u00e4\u00df<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[211],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2281"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2281"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2281\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2281"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2281"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2281"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}