{"id":2293,"date":"2011-03-31T15:42:04","date_gmt":"2011-03-31T13:42:04","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2293"},"modified":"2012-08-28T11:12:32","modified_gmt":"2012-08-28T09:12:32","slug":"schenkungsteuer-bei-verzicht-auf-wohnungsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schenkungsteuer-bei-verzicht-auf-wohnungsrecht\/","title":{"rendered":"Schenkungsteuer bei Verzicht auf Wohnungsrecht"},"content":{"rendered":"<p><strong>Schenkungsteuer bei Verzicht auf Wohnungsrecht<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Als Schenkung sowohl nach altem (bis 31.12.2008) als auch nach neuem (ab 1.1.2009) Erbschaftsteuerrecht gilt jede freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist. Dieser Definition unterfallen auch regelm\u00e4\u00dfig Verzichtserkl\u00e4rungen, die eine Person gegen\u00fcber einer anderen ausspricht. Das Finanzgericht Niedersachsen hatte nunmehr dar\u00fcber zu entscheiden, ob auch der Verzicht auf ein dinglich abgesichertes Wohnrecht steuerlich als Schenkung zu betrachten ist.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Ein Erblasser hatte seiner Lebensgef\u00e4hrtin an einer Wohnung ein dinglich abgesichertes Wohnrecht vermacht. Die Lebensgef\u00e4hrtin \u00fcbte dieses Wohnrecht, das alleine ihr h\u00f6chstpers\u00f6nlich einger\u00e4umt war, allerdings nur kurze Zeit aus, verzog aus der Wohnung und verzichtete auf das Wohnrecht. Gegen die Veranlagung der vom Wohnrecht befreiten Erben zur Schenkungsteuer wandten diese ein, dass die Wohnung f\u00fcr die Lebensgef\u00e4hrtin eine Belastung gewesen sei; insoweit fehle es am Merkmal &#8222;auf Kosten des Zuwendenden&#8220; f\u00fcr die Schenkung. Sie unterlagen vor dem Finanzgericht Niedersachsen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Voraussetzungen f\u00fcr die Annahme einer Schenkung seien, so das Gericht, erf\u00fcllt, wenn objektiv eine Bereicherung und subjektiv das Bewusstsein vorhanden ist, unentgeltlich zu handeln. Beide Kriterien seien erf\u00fcllt. Insbesondere sei es nicht erforderlich, dass ein Wille zur Bereicherung bestehe. Ausreichend sei es, wenn der Verf\u00fcgende in dem Bewusstsein handele, zur Verf\u00fcgung nicht verpflichtet zu sein.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung \u00fcberrascht nicht und ist im Ergebnis auch zutreffend, nachdem die Erben im konkreten Fall mindestens um den Wegfall des Wohnrechts bereichert worden sind. Allerdings haben die unterlegenen Erben Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt, so dass die Entscheidung noch nicht rechtskr\u00e4ftig ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schenkungsteuer bei Verzicht auf Wohnungsrecht Rechtslage Als Schenkung sowohl nach altem (bis 31.12.2008) als auch nach neuem (ab 1.1.2009) Erbschaftsteuerrecht gilt jede freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist. Dieser Definition unterfallen auch regelm\u00e4\u00dfig Verzichtserkl\u00e4rungen, die eine Person gegen\u00fcber einer anderen ausspricht. Das Finanzgericht Niedersachsen hatte nunmehr &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schenkungsteuer-bei-verzicht-auf-wohnungsrecht\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Schenkungsteuer bei Verzicht auf Wohnungsrecht<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[1316,1317],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2293"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2293"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2293\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2293"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2293"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2293"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}