{"id":2302,"date":"2011-03-31T15:47:35","date_gmt":"2011-03-31T13:47:35","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2302"},"modified":"2012-08-28T11:11:38","modified_gmt":"2012-08-28T09:11:38","slug":"zahlung-festgesetzter-auslandischer-schenkungsteuer-als-ruckwirkendes-ereignis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zahlung-festgesetzter-auslandischer-schenkungsteuer-als-ruckwirkendes-ereignis\/","title":{"rendered":"Zahlung festgesetzter ausl\u00e4ndischer Schenkungsteuer als r\u00fcckwirkendes Ereignis"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zahlung festgesetzter ausl\u00e4ndischer Schenkungsteuer als r\u00fcckwirkendes Ereignis<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Bei Erbschaften oder Schenkungen &#8222;\u00fcber die Grenze&#8220; kann es m\u00f6glich sein, dass in mehreren L\u00e4ndern Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anf\u00e4llt. Besteht mit dem anderen Land ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), ist \u00fcblicherweise eine Freistellungs- oder Anrechnungsmethode vereinbart, d. h. das \u00fcbertragene Verm\u00f6gen wird in Deutschland komplett von einer Besteuerung freigestellt oder aber die im Ausland gezahlte Steuer wird angerechnet. Das deutsche Erbschaftsteuergesetz (gilt auch f\u00fcr Schenkungen) sieht f\u00fcr die Anrechnung der ausl\u00e4ndischen Steuer eine gesetzliche Bestimmung vor. \u00c4rgerlich nur, wenn die ausl\u00e4ndische Steuer zum Zeitpunkt des in Deutschland erlassenen Steuerbescheids noch nicht absehbar ist und der Bescheid bestandskr\u00e4ftig wird. Ist dies sp\u00e4ter noch korrigierbar oder kommt es zu einer echten Doppelbesteuerung?<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die in der Schweiz lebende Mutter hatte ihrem Sohn Geld geschenkt, dass dieser ordnungsgem\u00e4\u00df in Deutschland deklariert und hierauf die Schenkungsteuer gezahlt hatte. Erst viele Jahre sp\u00e4ter wurde auch der Kanton Tessin t\u00e4tig und setzte Schenkungsteuer fest, die der Sohn entrichtete und anschlie\u00dfend zur Anrechnung in Deutschland bringen wollte. Das beklagte Finanzamt sah jedoch keine verfahrensrechtliche Rechtsgrundlage f\u00fcr eine \u00c4nderung des bestandskr\u00e4ftig gewordenen Bescheids, obwohl es materiell keine Zweifel an einer Anrechnung gab. Der klagende Beschenkte war in allen Instanzen erfolgreich.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Zahlung der ausl\u00e4ndischen Schenkungsteuer als r\u00fcckwirkendes Ereignis angesehen, das die Anrechnung zul\u00e4sst. Beim Erwerb von Todes wegen sei die Erbschaftsteuer so festzusetzen, wie sie im Zeitpunkt des Todes des Erblassers entstanden ist. Der Todeszeitpunkt bestimme auch die Wertermittlung. Da eine ausl\u00e4ndische Steuer denklogisch erst nach dem Tod des Erblassers festgesetzt und gezahlt werden k\u00f6nne, m\u00fcsse die Festsetzung und Zahlung der ausl\u00e4ndischen Steuer auf den Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuer im Moment des Todes des Erblassers zur\u00fcckwirken. F\u00fcr die Schenkungsteuer k\u00f6nne nichts anderes gelten.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Anrechnung hat demnach nach \u00a7 175 AO f\u00fcr ein r\u00fcckwirkendes Ereignis zu erfolgen. Die Zahlung der ausl\u00e4ndischen Schenkungsteuer stellt das Ereignis dar, f\u00fcr welches wiederum eine neue Verj\u00e4hrungsfrist von regelm\u00e4\u00dfig 4 Jahren gilt. Im \u00dcbrigen wird auch im Ertragsteuerrecht nach ganz herrschender Meinung in der Zahlung ausl\u00e4ndischer Steuer ein r\u00fcckwirkendes Ereignis gesehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zahlung festgesetzter ausl\u00e4ndischer Schenkungsteuer als r\u00fcckwirkendes Ereignis Kernfrage Bei Erbschaften oder Schenkungen &#8222;\u00fcber die Grenze&#8220; kann es m\u00f6glich sein, dass in mehreren L\u00e4ndern Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anf\u00e4llt. Besteht mit dem anderen Land ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), ist \u00fcblicherweise eine Freistellungs- oder Anrechnungsmethode vereinbart, d. h. das \u00fcbertragene Verm\u00f6gen wird in Deutschland komplett von einer Besteuerung freigestellt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zahlung-festgesetzter-auslandischer-schenkungsteuer-als-ruckwirkendes-ereignis\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zahlung festgesetzter ausl\u00e4ndischer Schenkungsteuer als r\u00fcckwirkendes Ereignis<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[1323,1322,1316],"class_list":["post-2302","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-festgesetzter","tag-ruckwirkendes","tag-schenkungsteuer"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2302","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2302"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2302\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2302"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2302"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2302"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}