{"id":2368,"date":"2011-03-31T10:24:42","date_gmt":"2011-03-31T08:24:42","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2368"},"modified":"2012-08-09T10:26:16","modified_gmt":"2012-08-09T08:26:16","slug":"bezeichnung-des-arbeitgebers-als-nazi-rechtfertigt-fristlose-kundigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bezeichnung-des-arbeitgebers-als-nazi-rechtfertigt-fristlose-kundigung\/","title":{"rendered":"Bezeichnung des Arbeitgebers als Nazi rechtfertigt fristlose K\u00fcndigung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bezeichnung des Arbeitgebers als Nazi rechtfertigt fristlose K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Vorgesetzten oder das Unternehmen, stellt sich regelm\u00e4\u00dfig die Frage, ob die Beleidigung so schwerwiegend ist, dass sie eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigt. Dabei gilt es auch zu beachten, in welcher Branche sich die Beleidigung ereignet. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat in diesem Zusammenhang in einer j\u00fcngeren Entscheidung geurteilt, dass der Vergleich des Arbeitgebers mit dem Nationalsozialismus immer eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der klagende Arbeitnehmer war seit mehr als drei\u00dfig Jahren beim Beklagten Arbeitgeber besch\u00e4ftigt und bereits mehrfach wegen fragw\u00fcrdiger Vergleiche aufgefallen. So hatte er das hessische Landesarbeitsgericht schon als &#8222;korrupt&#8220; und &#8222;schlimmer als die Kommunisten&#8220; bezeichnet. Zuletzt hatte der Kl\u00e4ger in einer Gerichtsverhandlung im Hinblick auf den beklagten Arbeitsgeber ge\u00e4u\u00dfert: &#8222;Wie der Arbeitgeber mit Menschen umgeht, da komme ich mir vor wie im Dritten Reich&#8220;. Auf diese Aussage st\u00fctzte der Beklagte sodann die fristlose K\u00fcndigung des Kl\u00e4gers und obsiegte.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Mit seiner \u00c4u\u00dferung habe der Arbeitnehmer eine so grobe Beleidigung ausgesprochen, so das Gericht, dass die Fortsetzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses f\u00fcr den Beklagten unzumutbar sei. Das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung k\u00f6nne hier nicht ins Feld gef\u00fchrt werden. Bei einem Vergleich mit dem nationalsozialistischen Regime komme hinzu, dass damit auch die Verharmlosung eines Terrorregimes und die Verh\u00f6hnung dessen Opfer einhergehe.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung wird dahingehend zu verstehen sein, dass ein Vergleich des Arbeitgebers mit dem Nationalsozialismus immer eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigt. Etwas Abweichendes kann gegebenenfalls dann gelten, wenn der Arbeitnehmer sich unmittelbar ernsthaft entschuldigt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bezeichnung des Arbeitgebers als Nazi rechtfertigt fristlose K\u00fcndigung Rechtslage Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Vorgesetzten oder das Unternehmen, stellt sich regelm\u00e4\u00dfig die Frage, ob die Beleidigung so schwerwiegend ist, dass sie eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigt. Dabei gilt es auch zu beachten, in welcher Branche sich die Beleidigung ereignet. 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