{"id":23757,"date":"2012-11-30T11:33:09","date_gmt":"2012-11-30T09:33:09","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=23757"},"modified":"2013-04-14T11:34:50","modified_gmt":"2013-04-14T09:34:50","slug":"verboserungsverbot-heist-nicht-anderungsverbot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verboserungsverbot-heist-nicht-anderungsverbot\/","title":{"rendered":"Verb\u00f6serungsverbot hei\u00dft nicht &#8222;\u00c4nderungsverbot&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><strong>Verb\u00f6serungsverbot hei\u00dft nicht &#8222;\u00c4nderungsverbot&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Im finanzgerichtlichen Rechtsstreit gilt das so genannte &#8222;Verb\u00f6serungsverbot&#8220;. Das bedeutet, dass das Finanzgericht die streitige Steuer nicht heraufsetzen darf. Damit kann sich jedenfalls keine &#8222;Verschlechterung&#8220; durch das gerichtliche Verfahren ergeben. Dieses finanzgerichtliche Verb\u00f6serungsverbot hindert das Finanzamt indes nicht an der nachfolgenden \u00c4nderung eines Steuerbescheids.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Das klagende Ehepaar war gemeinsam in einer GmbH t\u00e4tig, wobei der Ehemann Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und die Ehefrau Prokuristin war. Aufgrund einer Au\u00dfenpr\u00fcfung erh\u00f6hten sich die steuerpflichtigen Eink\u00fcnfte der Ehefrau f\u00fcr die Jahre 1997 &#8211; 2003. Diese Erh\u00f6hungen wurden den verschiedenen Jahren vom Finanzamt zun\u00e4chst falsch zugeordnet. Im hier\u00fcber gef\u00fchrten Rechtsstreit reduzierte das Finanzgericht die Steuerlast in fast allen Jahren. Nur hinsichtlich des Jahres 2002 wurde die Klage abgewiesen. Zudem wies das Finanzgericht darauf hin, dass im Jahr 2002 weitergehende Eink\u00fcnfte zu versteuern gewesen w\u00e4ren, die das Finanzamt allerdings anderen Jahren zugeordnet hatte. Wegen des sogenannten Verb\u00f6serungsverbots sah sich das Gericht allerdings gehindert, den Bescheid zum Nachteil der Steuerpflichtigen zu \u00e4ndern. Nach Prozessende \u00e4nderte sodann das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid 2002 entsprechend ab und erh\u00f6hte die Steuerlast im vom Finanzgericht beschriebenen Sinne. Hiergegen richtete sich die neuerliche Klage, mit der die Eheleute schlie\u00dflich vor dem Bundesfinanzhof (BFH) unterlagen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Richter befanden die \u00c4nderung durch das Finanzamt nach durchgef\u00fchrtem Rechtsstreit f\u00fcr zul\u00e4ssig. St\u00fcnde dem Finanzamt eine \u00c4nderungsnorm als Erm\u00e4chtigungsgrundlage zu Gebot, sei es durch einen zuvor \u00fcber dasselbe Jahr gef\u00fchrten Rechtsstreit nicht an der \u00c4nderung gehindert. Anders als das Finanzgericht unterliege das Finanzamt keinem Verb\u00f6serungsverbot. W\u00e4hrend das Finanzgericht im Verfahren nur den streitigen Steuerbescheid beurteilen und dessen Belastungswirkung nicht zum Nachteil des Steuerpflichtigen ausweiten d\u00fcrfe, er\u00f6ffne eine \u00c4nderungsnorm gerade diese M\u00f6glichkeit. Die Frage, ob die \u00c4nderung zul\u00e4ssig sei, sei allein anhand der Tatbestandsmerkmale der \u00c4nderungsnorm zu beantworten.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Ist ein Finanzgericht wegen des Verb\u00f6serungsverbots im Rahmen eines Rechtsstreits gehindert, den streitbefangen Bescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen zu \u00e4ndern, hindert dies das Finanzamt nicht, nach Beendigung des Rechtsstreits aufgrund entsprechender \u00c4nderungsnormen aktiv zu werden. Das Finanzamt unterliegt dem Verb\u00f6serungsverbot grunds\u00e4tzlich nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verb\u00f6serungsverbot hei\u00dft nicht &#8222;\u00c4nderungsverbot&#8220; Im finanzgerichtlichen Rechtsstreit gilt das so genannte &#8222;Verb\u00f6serungsverbot&#8220;. Das bedeutet, dass das Finanzgericht die streitige Steuer nicht heraufsetzen darf. Damit kann sich jedenfalls keine &#8222;Verschlechterung&#8220; durch das gerichtliche Verfahren ergeben. Dieses finanzgerichtliche Verb\u00f6serungsverbot hindert das Finanzamt indes nicht an der nachfolgenden \u00c4nderung eines Steuerbescheids. Sachverhalt Das klagende Ehepaar war gemeinsam in &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verboserungsverbot-heist-nicht-anderungsverbot\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Verb\u00f6serungsverbot hei\u00dft nicht &#8222;\u00c4nderungsverbot&#8220;<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[2448],"class_list":["post-23757","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-verboserungsverbot"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23757","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=23757"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23757\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=23757"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=23757"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=23757"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}