{"id":23769,"date":"2012-11-30T11:37:56","date_gmt":"2012-11-30T09:37:56","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=23769"},"modified":"2013-04-14T11:39:47","modified_gmt":"2013-04-14T09:39:47","slug":"sind-aufwendungen-fur-den-ruckumzug-aus-dem-ausland-beruflich-veranlasst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/sind-aufwendungen-fur-den-ruckumzug-aus-dem-ausland-beruflich-veranlasst\/","title":{"rendered":"Sind Aufwendungen f\u00fcr den R\u00fcckumzug aus dem Ausland beruflich veranlasst?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Sind Aufwendungen f\u00fcr den R\u00fcckumzug aus dem Ausland beruflich veranlasst?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Umzugskosten eines Arbeitnehmers sind bei beruflicher Veranlassung als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig. Ein Wohnungswechsel gilt nach der Verwaltungsauffassung insbesondere dann als beruflich veranlasst, wenn durch ihn eine erhebliche Verk\u00fcrzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte eintritt. Ferner auch dann, wenn er im ganz \u00fcberwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgef\u00fchrt wird oder aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen T\u00e4tigkeit oder im Zusammenhang mit einer Versetzung. Eine berufliche Veranlassung ist auch dann gegeben, wenn der eigene Hausstand zur Beendigung einer doppelten Haushaltsf\u00fchrung an den Besch\u00e4ftigungsort verlegt wird. Die privaten Motive f\u00fcr die Auswahl der neuen Wohnung sind dann grunds\u00e4tzlich unbeachtlich. Erfolgt ein Umzug aus privaten Gr\u00fcnden, stellt sich die Frage, ob damit auch der R\u00fcckumzug das gleiche steuerliche Schicksal teilt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Eine Lehrerin hatte sich vom Dienst beurlauben lassen und ihren Wohnsitz aus privaten Gr\u00fcnden ins Ausland verlegt. Fr\u00fcher als geplant kehrte sie nach 5 Jahren zur\u00fcck zu ihrer fr\u00fcheren Schule, nachdem sich dort die M\u00f6glichkeit einer Besch\u00e4ftigung ergab. Erst im darauffolgenden Jahr fielen nach Auslaufen des Mietvertrags im Gastland Kosten des R\u00fcckumzugs an, deren Abzug die Lehrerin beantragte. Das Finanzamt verwies auf die privaten Gr\u00fcnde des Auslandsumzugs und den damit verbundenen privaten Charakter des R\u00fcckumzugs. Schlie\u00dflich wurde die Klage beim nieders\u00e4chsischen Finanzgericht anh\u00e4ngig.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht gew\u00e4hrte der Lehrerin den Werbungskostenabzug. F\u00fcr den Fall der R\u00fcckkehr eines Arbeitnehmers zur Wiederaufnahme einer beruflichen T\u00e4tigkeit k\u00f6nne nichts anderes gelten, als bei erstmaliger Berufsaufnahme oder einem Arbeitsplatzwechsel. Das sei davon unabh\u00e4ngig, ob w\u00e4hrend des Auslandsaufenthalts einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachgegangen wurde oder auf welchen Gr\u00fcnden die R\u00fcckkehr beruhte. Selbst wenn private Motive der Begr\u00fcndung und sp\u00e4teren Wiederaufgabe des ausl\u00e4ndischen Wohnsitzes zugrunde l\u00e4gen, sei die R\u00fcckverlegung des Wohnsitzes an den inl\u00e4ndischen Besch\u00e4ftigungsort die notwendige Voraussetzung f\u00fcr die Wiederaufnahme der beruflichen T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Steuerrecht kann manchmal so einfach sein: Ohne R\u00fcckumzug keine steuerpflichtigen Einnahmen. Das klingt logisch und ist mittlerweile auch rechtskr\u00e4ftig. Anders hat das gleiche Gericht vor einigen Jahren bei einem Landesbeamten entschieden, der aus privaten Gr\u00fcnden in ein anderes Bundesland verzog und dabei den Arbeitgeber (die Landesverwaltung) wechselte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sind Aufwendungen f\u00fcr den R\u00fcckumzug aus dem Ausland beruflich veranlasst? Kernproblem Umzugskosten eines Arbeitnehmers sind bei beruflicher Veranlassung als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig. Ein Wohnungswechsel gilt nach der Verwaltungsauffassung insbesondere dann als beruflich veranlasst, wenn durch ihn eine erhebliche Verk\u00fcrzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte eintritt. 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