{"id":23772,"date":"2012-11-30T11:39:59","date_gmt":"2012-11-30T09:39:59","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=23772"},"modified":"2013-04-14T11:41:38","modified_gmt":"2013-04-14T09:41:38","slug":"wie-sind-zinsertrage-auf-spareinlagen-korrekt-nachzuweisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wie-sind-zinsertrage-auf-spareinlagen-korrekt-nachzuweisen\/","title":{"rendered":"Wie sind Zinsertr\u00e4ge auf Spareinlagen korrekt nachzuweisen?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wie sind Zinsertr\u00e4ge auf Spareinlagen korrekt nachzuweisen?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Wie den meisten Sparern und Anlegern bekannt ist, wird f\u00fcr Zinsen und Kapitalertr\u00e4ge Abgeltungsteuer f\u00e4llig. Die Kreditinstitute und Banken sind verpflichtet, auf gutgeschriebene Zinsen, Dividenden und Kursgewinne eine Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25 % (zzgl. Solidarit\u00e4tszuschlag und ggf. Kirchensteuer) einzubehalten und an das Finanzamt abzuf\u00fchren. Der Steuerpflichtige braucht dann in der Einkommensteuererkl\u00e4rung keine Angaben mehr zu seinen Kapitalertr\u00e4gen zu machen. Dies gilt, wenn der Bank kein ausreichend hoher Freistellungsauftrag erteilt wurde. Ein solcher Freistellungsauftrag ist bei Einzelveranlagung bis zu einer H\u00f6he von 801 EUR und bei Zusammenveranlagung bis zu 1.602 EUR zul\u00e4ssig. Wurde kein Freistellungsauftrag erteilt, kann sich der Steuerzahler die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer \u00fcber die j\u00e4hrliche Einkommensteuererkl\u00e4rung vom Finanzamt erstatten lassen. Dazu muss die Anlage KAP ausgef\u00fcllt und nachgewiesen werden, wie viel Abgeltungsteuer von den Ertr\u00e4gen abgezogen wurde.<\/p>\n<p><strong>Neue Verf\u00fcgung der Finanzverwaltung<\/strong><br \/>\nDiese Nachweispflicht gilt auch f\u00fcr den Steuerabzug von Zinsen auf Sparguthaben. Hierzu hat jetzt die Oberfinanzdirektion Frankfurt klargestellt, dass die Vorlage des Sparbuchs dem Finanzamt als Nachweis nicht gen\u00fcgt, d. h. die Anrechnung der zu viel gezahlten Steuern setzt eine entsprechende Steuerbescheinigung der Bank voraus, die s\u00e4mtliche gesetzlich vorgegebenen Angaben enthalten muss. Das gilt auch dann, wenn in dem Sparbuch die einbehaltene Abgeltungsteuer gesondert ausgewiesen ist.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nSteuerpflichtige, die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer erstattet haben m\u00f6chten, m\u00fcssen sich von ihrer Bank eine gesonderte Steuerbescheinigung nach amtlichem Vordruck ausstellen lassen. Hierzu ist die Bank verpflichtet und darf keine zus\u00e4tzlichen Geb\u00fchren erheben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie sind Zinsertr\u00e4ge auf Spareinlagen korrekt nachzuweisen? Rechtslage Wie den meisten Sparern und Anlegern bekannt ist, wird f\u00fcr Zinsen und Kapitalertr\u00e4ge Abgeltungsteuer f\u00e4llig. Die Kreditinstitute und Banken sind verpflichtet, auf gutgeschriebene Zinsen, Dividenden und Kursgewinne eine Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25 % (zzgl. Solidarit\u00e4tszuschlag und ggf. Kirchensteuer) einzubehalten und an das Finanzamt abzuf\u00fchren. Der Steuerpflichtige braucht &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wie-sind-zinsertrage-auf-spareinlagen-korrekt-nachzuweisen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Wie sind Zinsertr\u00e4ge auf Spareinlagen korrekt nachzuweisen?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[2450],"class_list":["post-23772","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-spareinlagen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23772","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=23772"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/23772\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=23772"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=23772"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=23772"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}